Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen wird am Dienstag, den 3. Dezember 2024, in einer öffentlichen Sitzung über die Lagerung von Atommüll im Zwischenlager Ahaus verhandeln. Die mündliche Verhandlung beginnt um 10:00 Uhr in Saal I. Sollte die Sitzung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden können, wird sie am Mittwoch, den 4. Dezember 2024, zur gleichen Zeit am selben Ort fortgesetzt. Eine Entscheidung wird voraussichtlich am Ende der Verhandlung verkündet.
Das Zwischenlager Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet und dient der Aufbewahrung verschiedener Arten von Atommüll. Derzeit lagern dort unter anderem abgebrannte Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlte Kugelbrennelemente aus einem Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR).
Im aktuellen Verfahren klagen die Gemeinde Ahaus und ein Anwohner gegen eine im Jahr 2016 erteilte Genehmigung zur weiteren Lagerung von Atommüll. Diese Genehmigung erlaubt es den Betreibern des Zwischenlagers, insgesamt 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR aufzubewahren. Diese Behälter enthalten fast 290.000 kugelförmige Brennelemente aus einem Versuchsreaktor in Jülich. Die Kläger halten die erteilte Genehmigung für rechtswidrig und werfen der Genehmigungsbehörde erhebliche Versäumnisse vor. Insbesondere bemängeln sie die Sicherheit des Lagers bei möglichen Anschlägen, die eine Freisetzung radioaktiver Strahlung zur Folge haben könnten.
Die Behälter befinden sich derzeit noch in Jülich, wo sie ohne endgültige Genehmigung zwischengelagert werden. Für ihren Transport nach Ahaus ist eine separate Transportgenehmigung erforderlich, die bislang nicht erteilt wurde.
Interessierte Bürger können die Verhandlung im Rahmen der verfügbaren Sitzplätze verfolgen. Es gibt jedoch keine Möglichkeit, Plätze im Voraus zu reservieren. Sitzplätze werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.
Journalisten, die an der Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich vorab akkreditieren. Die Akkreditierung ist vom 13. November 2024, 12:00 Uhr, bis zum 26. November 2024, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts per E-Mail (pressestelle@ovg.nrw.de) möglich. Eine Kopie des Presseausweises oder eine Arbeitgeberbestätigung muss der Anmeldung beigefügt sein.
Medienvertreter, die Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen planen, werden gebeten, dies bei der Anmeldung anzugeben. Die Vergabe von Plätzen erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungen. Für Foto- und Fernsehaufnahmen wird möglicherweise ein Pool eingerichtet, um die Anzahl der Kameras im Gerichtssaal zu begrenzen.
Aktenzeichen des Verfahrens: 21 D 98/17.AK
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