Startseite Vorsicht Anlegerschutz Obotritia Capital KGaA – Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
Anlegerschutz

Obotritia Capital KGaA – Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Obotritia Capital KGaA

Potsdam

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
der am Donnerstag, den 24. August 2023, 11:00 Uhr (MESZ),
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung
der Obotritia Capital KGaA

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 17. Juli 2023 wurden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur außerordentlichen Hauptversammlung am 24. August 2023, 11:00 Uhr, eingeladen.

Auf schriftliches Verlangen des Herrn Rolf Elgeti („Kommanditaktionär“) vom 10. August 2023, dessen Anteile an unserer Gesellschaft zusammen einen Anteil von 5% erreichen, wird gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. August 2023 unter Beibehaltung der bereits bekanntgemachten Tagesordnungspunkte um die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 ergänzt und hiermit bekanntgegeben:

Tagesordnungspunkt 3
Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder

Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder:

Mark Evans,

Jonathan Chenevix-Trench,

Cato Stonex und

Dr. Dirk Markus

werden mit Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat abberufen.

Tagesordnungspunkt 4
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder

Den abberufenen Aufsichtsratsmitgliedern:

Mark Evans,

Jonathan Chenevix-Trench,

Cato Stonex und

Dr. Dirk Markus

wird Entlastung bis zu ihrem Ausscheiden erteilt.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats abstimmen zu lassen.

Tagesordnungspunkt 5
Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

§ 10 Abs. 1 S. 1 der Satzung legt die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Bisher besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll verkleinert werden und künftig aus drei Mitgliedern bestehen.

Der Kommanditaktionär schlägt folgenden Beschluss vor:

a) § 10 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“

b) Der persönlich haftendende Gesellschafter wird ermächtigt, die vorstehend unter lit. a) benannte Änderungen der Satzung unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung im Handelsregister anzumelden.

Tagesordnungspunkt 6
Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Gemäß der unter Tagesordnungspunkt 5 zu beschließenden Satzungsänderung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Nach der gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 3 zu beschließenden Abberufung der derzeit bestellten Aufsichtsratsmitglieder sind entsprechend drei neue Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Kommanditaktionär schlägt die Wahl der folgenden drei Kandidaten vor:

a)

René Parmantier, Geschäftsführer RP Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

b)

Markus Drews, Vorstand ESPG AG, Mülheim an der Ruhr

c)

Christoph Wilhelm Hans Maichel, Geschäftsführer MITWERKEN GmbH, Oberursel

 

Potsdam, im August 2023

Obotritia Capital KGaA

Persönlich haftender Gesellschafter

Rolf Elgeti

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...