Eine Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg zwingt die Polizei, die Dauerobservierung eines wegen schwerer Gewalt- und Sexualtaten verurteilten und aus der Sicherungsverwahrung entlassenem Straftäter zu stoppen. Es fehle ein aktuelles psychatrisches Gutachten und eine Gefahrenprognose.
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