Geschäftsführung der Börse BerlinÖffentliche Bekanntmachung einer Anhörungund Benachrichtigung gem. § 7 VwVfG Berlin i. V. m. § 10 VwZGDie
wird hiermit zum Zweck der öffentlichen Zustellung darüber informiert, dass ein Anhörungsschreiben während der üblichen Dienstzeit in den Räumen der Börse Berlin, Kurfürstendamm 129 D, 10711 Berlin eingesehen und abgeholt werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dokument öffentlich hiermit zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.
Berlin, 14. März 2025 |
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