Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung einer Anhörung vom 04.06.2024WA 31-Wp 7111/00019#00007 Gemäß § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4h Abs. 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird das Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der The CR Sports Consulting GmbH durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Erlass eines Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 i. V. m. § 4h Abs. 3 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse des Unternehmens außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Das Anhörungsschreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i. V. m. § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung der Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das vollständige Anhörungsschreiben vom 04.06.2024 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00019#00007 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 04.06.2024 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag |
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