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Öffentliche Bekanntmachung einer Anhörung vom 05.10.2023

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntmachung einer Anhörung vom 05.10.2023

Gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird das Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der

Green Agrotrade AG
Talacker 41
8001 Zürich
SCHWEIZ

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Erlass eines Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 3, Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Green Agrotrade AG in der Schweiz und damit außerhalb des Geltungsbereiches des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Eine Zustellung von Dokumenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht an Adressaten in der Schweiz mittels direkter postalischer Übersendung ist auf Grund Schweizer Rechts nicht zulässig.

Das Anhörungsschreiben gilt gemäß § 4h Abs. 3 i. V. m. § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung des Anhörungsschreibens Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das vollständige Anhörungsschreiben vom 05.10.2023 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/​00018#00024 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, den 20.10.2023

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Höhlein

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