Green Wood International AG – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – ZR 3-QR 2110/00015#00007
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 13.12.2023Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Green Wood International AG durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Green Wood International AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung des Bescheides Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der vollständige Bescheid vom 13.12.2023 mit dem Geschäftszeichen ZR 3-QR 2110-2022/000015#0007 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 14.12.2023 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Dr. Beck-Marienfeld |
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