Startseite Vorsicht Anlegerschutz Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 13.12.2023 Green Wood International AG – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – ZR 3-QR 2110/00015#00007
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Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 13.12.2023 Green Wood International AG – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – ZR 3-QR 2110/00015#00007

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 13.12.2023

Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der

Green Wood International AG
Verwaltungsrat
Im Stadtwald 3
9400 Rorschach
Schweiz

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Green Wood International AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.

Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung des Bescheides Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der vollständige Bescheid vom 13.12.2023 mit dem Geschäftszeichen ZR 3-QR 2110-2022/​000015#0007 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, den 14.12.2023

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Dr. Beck-Marienfeld

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