Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
BERICHT ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2017
Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Lagebericht
UNSER VERSICHERUNGSANGEBOT
In ihrem Geschäftsgebiet betreibt die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft folgende Versicherungszweige und -arten an Lebensversicherungen:
Einzelversicherungen
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Risikolebensversicherung |
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Kapitalbildende Lebensversicherung |
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Lebenslange Todesfallversicherung |
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Rentenversicherung |
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Fondsgebundene Rentenversicherung |
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Berufsunfähigkeitsversicherung / Grundfähigkeitsversicherung |
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Versicherungen nach Altersvorsorgegesetz |
Kollektivversicherungen
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Restschuldversicherung |
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Rentenversicherung |
Zusatzversicherungen
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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen |
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Grundfähigkeitszusatzversicherung |
Vermittlungsgeschäft
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Pensionskasse |
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Pensionsfonds |
BERICHT DES VORSTANDES
Bericht über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Kapitalmärkte
Im Jahr 2017 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre expansive Geldpolitik konsequent fortgeführt. Der Leitzins verharrte wie zuvor bei 0,0 % und der Einlagezins für Banken bei der Notenbank bei -0,4 %. Das Anleiheaufkaufprogramm hat die EZB bis September 2018 verlängert, wenn auch mit abgesenktem Volumen.
Die Rentenmärkte waren weiterhin von einer hohen Volatilität geprägt. Die Rendite für 10-jährige Bundesanleihen startete zu Jahresbeginn mit 0,17 %. Zur Jahresmitte erreichte sie ihr Jahreshoch um 0,6 %, fiel jedoch im Anschluss wieder, zwischenzeitlich unter die Marke von 0,3 %. Zum Jahresende betrug die Rendite für 10-jährige Bundesanleihen 0,42 %.
Die internationalen Aktienmärkte entwickelten sich im Jahr 2017 mit Ausnahme des vom Staatsbankrott bedrohten Venezuela durchweg positiv. Neben den Preisen für Aktien legten auch die Preise für Immobilien, Rohstoffe und insbesondere die Preise für Kryptowährungen stark zu. Letztere gerieten jedoch nach Verboten und Warnungen von Notenbanken und Finanzaufsichten zunehmend unter Druck. Die Gesamtperformance des Deutschen Leitindex DAX lag bei 12,5 %, die des Dow Jones bei 25,1 %, die des MSCI World bei 19,7 %.
Konjunkturelles Umfeld
Im Geschäftsjahr 2017 entwickelte sich die Weltwirtschaft weiterhin positiv. In den Vereinigten Staaten, Japan und der Euro-Zone haben sich die Wachstumsaussichten im Jahresverlauf stetig verbessert. Auch in den Schwellenländern hat sich das Expansionstempo belebt. Das Wachstum der chinesischen Wirtschaft hat sich im abgelaufenen Jahr stabilisiert, wenn auch auf niedrigerem Niveau als in den Vorjahren. In den USA trugen insbesondere höhere Ausgaben für private Ausrüstungsinvestitionen zum Wachstum bei, während in Japan Investitionen und der Außenhandel den rückläufigen privaten Konsum mehr als ausgleichen konnten. Insgesamt rechnet die OECD in ihrer Prognose mit rund 3,6 % Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2017.
In der Eurozone setzte sich der Aufschwung im Jahr 2017 weiter fort. Insbesondere in den ehemaligen Krisenstaaten Südeuropas war ein großes Wachstum zu verzeichnen. Die Arbeitslosenquote im Euroraum erreichte den niedrigsten Wert seit 2009. Die OECD rechnet für das Jahr 2017 in der Eurozone mit einem Wirtschaftswachstum von 2,4 %.
In Deutschland befand sich die Konjunktur im Jahr 2017 in einem dynamischen Aufschwung. Gestiegene Investitionen des Privatsektors und ein starker Außenhandel trugen zur positiven Entwicklung bei. Trotz der gestiegenen Inflationsrate nahm der private Konsum weiter zu und trug so ebenfalls zum Wirtschaftswachstum bei. Laut vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamts ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2017 um 2,2 % gewachsen.
Deutscher Versicherungsmarkt
Die aktuelle Geschäftslage für die Lebensversicherung wird in der Langfristperspektive unverändert als günstig eingeschätzt. Für die Kunden besteht neben kapitalgedeckter Altersvorsorge weiterhin ein hoher Bedarf zur Absicherung biometrischer Risiken in Form von Berufsunfähigkeit und Langlebigkeit.
Das niedrige Zinsniveau minderte jedoch zunehmend die Anlageerträge. Dies hat zur Folge, dass die Zinsüberschussbeteiligung auf breiter Front weiter abgesenkt wurde. Das Produktangebot im Markt wird verstärkt durch Vorsorgekonzepte mit reduzierter Garantieverzinsung erweitert.
Die Marktentwicklung im Jahr 2017 war geprägt von einem rückläufigen Neugeschäft, rückläufigen Beiträgen und einem sinkenden Vertragsbestand. Das Neugeschäft gemessen an der Beitragssumme sank um 3,4 %, die gebuchten Bruttobeiträge verringerten sich um 0,2 %.
Das Geschäft mit Einmalbeiträgen lag um 0,3 % unter dem Vorjahresniveau.
Veränderte Markt- und Wettbewerbsbedingungen
Die Bundesregierung hat mit dem Betriebsrenten-stärkungsgesetz die Rahmenbedingungen für die ergänzende Altersvorsorge verbessert. Vor allem die Betriebsrenten sollen breiter in der Bevölkerung verankert werden. Darüber hinaus wurden für Riester-Verträge höhere Grundzulagen und Freibeträge für die Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter beschlossen. Insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen unterstützen diese Verbesserungen die notwendige Altersvorsorge.
Darüber hinaus ist die Branche von zunehmender Regulatorik betroffen. Im Mai 2017 wurden erstmals die vom Versicherungsaufsichtsgesetz geforderten Berichte über Solvabilität und Finanzlage veröffentlicht. Für das 1. Halbjahr 2018 stehen mit dem Inkrafttreten der Insurance Distributive Directive (IDD) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) zwei weitere Gesetzesänderungen an, die in den Versicherungsunternehmen bereits im Vorfeld zu einem hohen Mehraufwand geführt haben.
Mit der IDD soll eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie eine Harmonisierung des Versicherungsvertriebsrechts in der EU erreicht werden. Die damit verbundenen Umsetzungsnotwendigkeiten im Versicherungsvertrieb, insbesondere in den Bereichen Vergütung, Produkte, Aus- und Weiterbildung sowie Beratung, sind von den Unternehmen zu identifizieren und fristgerecht umzusetzen. Das Hauptziel der EU-DSGVO ist eine Harmonisierung des Datenschutzrechts in der EU. In den Unternehmen sind zahlreiche Anpassungen vorzunehmen, um eine gesetzeskonforme Aufstellung fristgerecht gewährleisten zu können. Die skizzierten Entwicklungen prägten im Geschäftsjahr 2017 auch den Versicherungsmarkt im Geschäftsgebiet der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg.
Geschäftsverlauf der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Die Beitragssumme des Neugeschäfts belief sich im Jahr 2017 auf 133,6 Mio. Euro. Der Anteil der biometrischen Produkte am Neugeschäft konnte auf rund 31 % gesteigert werden. Auf die betriebliche Altersversorgung entfiel ein Anteil von rund 29 %. Der gesamte Zugang nach laufendem Beitrag für ein Jahr beläuft sich auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,4 Mio. Euro). Der Neuzugang an Einmalbeiträgen geht mit 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 21,1 Mio. Euro) spürbar zurück. Durch die zu Jahresbeginn erfolgte Absenkung des Garantiezinses hat das Produktsegment mit klassischen Garantien an Attraktivität eingebüßt.
Der Kapitalanlagebestand, der in erster Linie die Entwicklung der Deckungsrückstellung und der Rückstellung für Beitragsrückerstattung widerspiegelt, nimmt um 3,5 % auf 1.118,5 Mio. Euro zu. Die Nettoverzinsung beträgt wie im Vorjahr 2,9 %.
Die Deckungsrückstellung wächst durch die Verzinsung der Versichertenguthaben sowie den Zugang aus Beiträgen und Zulagen um 43,6 Mio. Euro auf 1.044,5 Mio. Euro. In dem Anstieg der Deckungsrückstellung ist eine weitere Zuführung zur so genannten Zinszusatzreserve von 19,8 Mio. Euro enthalten, mit der künftige Garantieverpflichtungen finanziert und gesichert werden. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nahm per Saldo auch aufgrund der hohen Anforderungen an die Bildung der Zinszusatzreserve um 1,0 Mio. Euro auf 53,0 Mio. Euro ab.
Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg hat im Jahr 2016 einen Quoten-Rückversicherungsvertrag mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse abgeschlossen. Dieser langfristig ausgerichtete Vertrag sieht die Übernahme von Zins- und biometrischen Risiken durch die Oldenburgische Landesbrandkasse vor. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten Anpassungen bei den berücksichtigten Beständen. Der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt wurde im Zuge dieses Vertrages ein Depot in Höhe der zedierten Deckungsrückstellung als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Auf das Depot wurden im Geschäftsjahr Zinsen gezahlt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte, wie im Vorjahr, mit den Zuflüssen aus dem Vertrag ein Großteil des Aufwandes für die Bildung der Zinszusatzreserve finanziert werden.
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Die Zinsüberschussbeteiligung wird so festgesetzt, dass sich im Jahr 2018 bei den kapitalbildenden Versicherungen zusammen mit dem Rechnungszins ein Zinsüberschuss in Höhe von 2,1 % des Versicherungsguthabens ergeben wird. In Tarifwerken mit höherem Rechnungszins wird dieser zugrunde gelegt. Es wird eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt. Darüber hinaus erfolgt eine Ausschüttung in Form der Direktgutschrift für den individuellen Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven, soweit die Leistung aus der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven überschritten wird und dem kein Sicherungsbedarf gegenübersteht. Einzelheiten zur Überschussbeteiligung sind dem im Anhang abgedruckten Plan zu der Überschussbeteiligung für die Lebensversicherung im Jahre 2018 zu entnehmen.
Bestandsentwicklung
Die Gesamtversicherungssumme bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg steigt um 3,5 % auf 3,698 Mrd. Euro. Der Bestand an Lebensversicherungen ist im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 111.594 Verträge leicht rückläufig (- 0,2 %). Der laufende Beitrag des Bestandes nimmt um 1,1 % auf 70,8 Mio. Euro ab. Trotz guter Stornoquote kann das Neugeschäft die Abläufe und Abgänge nicht ganz kompensieren. Die Stornoquote wird in Höhe von 2,6 % (Vorjahr: 2,7 %) ausgewiesen. Die Stornoquote des Marktes liegt weiter deutlich oberhalb des Werts der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg.
Beitragseinnahmen
Die gebuchten Bruttobeiträge gehen im Vergleich zum Vorjahr um 14,2 % auf 77,5 Mio. Euro zurück. Dabei nehmen die laufenden Beiträge um 0,8 % auf 68,6 Mio. Euro (Markt: – 0,1 %) ab. Die Einmalbeiträge sind, bedingt durch die zu Jahresbeginn erfolgte Absenkung des Garantiezinses, um 57,9 % auf 8,9 Mio. Euro rückläufig. Der Anteil der laufenden Beiträge an der gesamten Beitragseinnahme beläuft sich auf rund 89 % (Markt: 71 %).
Die abgegebenen Rückversicherungsbeiträge reduzieren sich um 24,9 Mio. Euro auf 17,9 Mio. Euro. Ursächlich für die Veränderung ist der mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse geschlossene Rückversicherungsvertrag, für den sich ein Rückgang von 24,6 Mio. Euro ergibt.
Die aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommenen Beiträge werden auf Basis der Beitragsverrechnungen im Zusammenhang mit dem Bonussystem und durch die Beiträge aus Summenzuwächsen in Höhe von 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) ausgewiesen.
Versicherungsleistungen
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle einschließlich der Rückkäufe nehmen um 21,1 % auf 67,2 Mio. Euro ab. Bei den Erlebensfallleistungen aus Abläufen ergibt sich ein Rückgang von 17,1 Mio. Euro auf 35,5 Mio. Euro. Das Vorjahr war durch Abläufe von 12-Jahres-Verträgen aus dem zugangsstarken Jahr 2004 beeinflusst. Die Aufwendungen für Rückkäufe nehmen um 1,3 Mio. Euro auf 12,6 Mio. Euro ab. Die Leistungen für Todesfälle liegen mit 4,7 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Die Rentenleistungen inklusive der Rentenleistungen und Rückstellungen für Berufsunfähigkeit des Geschäftsjahres liegen mit 13,3 Mio. Euro um 0,9 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Für Schadenregulierungskosten und Spätschäden wurden 1,2 Mio. Euro aufgewendet. Auf die Rückversicherung entfällt ein Anteil von 53,6 Mio. Euro (Vorjahr: 65,5 Mio. Euro) an den Aufwendungen für Versicherungsfälle. Der mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse geschlossene Rückversicherungsvertrag trägt dabei einen Anteil von 51,5 Mio. Euro.
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb nehmen aufgrund geringer Provisionsaufwendungen und gesunkener Personalkosten im Innendienst um 1,8 Mio. Euro auf 8,0 Mio. Euro ab. Die Abschlusskostenquote ist rückläufig und liegt bei 4,7 % (Vorjahr: 5,5 %) der Beitragssumme des Neugeschäfts. Die Verwaltungskostenquote beträgt 2,3 % (Vorjahr 2,2 %) der Bruttobeitragseinnahme und liegt damit auf Branchenniveau.
Kapitalanlagen
Im Umfeld eines historisch niedrigen Zinsniveaus wuchs der Kapitalanlagebestand bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg auf Buchwertbasis um 3,5 % auf 1.118,5 Mio. Euro.
Das vorläufige Nettoergebnis, ohne fondsgebundene Lebensversicherungen, für das Geschäftsjahr 2017 liegt bei 32,4 Mio. Euro. In den laufenden Kapitalerträgen ist eine außerordentliche Ausschüttung aus dem Dachfonds ÖVO-II in Höhe von 1,4 Mio. Euro enthalten, die vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds ab 01.01.2018 erfolgte. Die durch vorzeitige Wertpapierveräußerungen realisierten Abgangsgewinne belaufen sich insgesamt auf 5,2 Mio. Euro.
Die Erträge aus Beteiligungen werden mit 0,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. Euro geringer ausgewiesen. Die Erträge aus Zuschreibungen auf Aktien und Fonds belaufen sich auf 0,3 Mio. Euro. Die Abschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro entfallen auf Grundstücke und Bauten (davon 0,4 Mio. Euro planmäßig). Die Erträge aus anderen Kapitalanlagen reduzieren sich von 29,9 Mio. Euro im Vorjahr auf 28,5 Mio. Euro. Die Bewertungsreserven sind gegenüber dem Jahresanfang 2017 um 33,0 Mio. Euro auf nunmehr 117,2 Mio. Euro gesunken, dies entspricht 10,5 % des Buchwerts der Kapitalanlagen. Der Dachfonds ÖVO-II ist mit einem Buchwert in Höhe von 163,4 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet. Im Geschäftsjahr wurde der Dachfonds um insgesamt 51,6 Mio. Euro aufgestockt. Die Bewertungsreserve beträgt 10,9 Mio. Euro. Bei der Bewertung von festverzinslichen Inhaberwertpapieren nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften im Gesamtbuchwert von 95,1 Mio. Euro ergeben sich Bewertungsreserven in Höhe von insgesamt 18,5 Mio. Euro sowie eine stille Last von 0,4 Mio. Euro, für die ein Ausgleich zum Laufzeitende erwartet wird.
Die laufende Durchschnittsverzinsung nach Verbandsformel beträgt 2,5 % (Vorjahr: 2,8 %) des durchschnittlichen Kapitalanlagebestandes. Die Nettoverzinsung ergibt sich in Höhe von 2,9 % (Vorjahr: 2,9 %). Die vollständige Nettoverzinsung, inklusive der Veränderung der Bewertungsreserven, beträgt -0,1 % (Vorjahr: 6,1 %).
Finanz- und Vermögenslage
Die Bilanzsumme ist um 4,0 % auf 1.150,9 Mio. Euro gestiegen. Auf der Passivseite der Bilanz nahmen insbesondere die Deckungsrückstellung und die Depotverbindlichkeiten zu.
Die Brutto-Deckungsrückstellung wächst durch die Verzinsung der Versichertenguthaben sowie den Zugang aus Beiträgen und Zulagen von 1.000,8 Mio. Euro auf 1.044,5 Mio. Euro. Auf das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entfällt ein Anteil in Höhe von 8,8 Mio. Euro. In dem Anstieg der Deckungsrückstellung ist die so genannte Zinszusatzreserve für Tarifwerke mit einem Rechnungszins oberhalb des Referenzzinssatzes mit einem Zuwachs von 19,8 Mio. Euro auf 75,7 Mio. Euro enthalten. Für die Berechnung der Deckungsrückstellungen für Versicherungen des Altbestandes wird ein gemäß dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan berechneter Referenzzins mit angesetzten Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten als Rechnungsgrundlagen verwendet. Für die Berechnung der Deckungsrückstellung im Neubestand erfolgt ebenfalls der Ansatz von Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten bei der Bewertung der Zinszusatzreserve. Die versicherungstechnischen Rückstellungen von fondsgebundenen Lebensversicherungen nehmen von 1,8 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro zu.
Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist leicht um 1,0 Mio. Euro auf 53,0 Mio. Euro abgeschmolzen. Innerhalb der Rückstellung wird die freie RfB unter Berücksichtigung der Veränderung des Schlussüberschussanteilfonds inklusive der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven sowie der Bindung der zur Entnahme im Folgejahr festgelegten Beträge auf 18,2 Mio. Euro (Vorjahr: 19,7 Mio. Euro) reduziert. Die vorhandene Rückstellung für Beitragsrückerstattung steht weiterhin für ein ausreichendes Sicherheitsniveau. Die anderen Rückstellungen erhöhen sich insbesondere wegen der Zunahme der Pensionsrückstellung um 0,7 Mio. Euro auf 9,7 Mio. Euro. Der Überschuss beträgt nach zu Lasten des Geschäftsjahres vorgenommener Direktgutschrift in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) 9,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,4 Mio. Euro) und damit 11,9 % der gebuchten Bruttobeitragseinnahme. Der Jahresüberschuss beträgt 0,5 Mio. Euro. Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung werden 9,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,9 Mio. Euro) zugeführt. Zusammenfassend konnte im Geschäftsjahr 2017 die Risikoposition der Öffentlichen Leben gefestigt werden. Die höhere Beimischung biometrischer Risiken führt zu einer verbesserten Risikodiversifikation im Bestand. Die Deckungsrückstellung ist unter anderem durch den Aufbau der Zinszusatzreserve weiter gestärkt worden. Durch den mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse bestehenden Rückversicherungsvertrag konnten zudem bei diesem Aufbau Bewertungsreserven der Kapitalanlagen geschont werden.
Planungsabgleich 2017
Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg verzeichnete ein Neugeschäft unterhalb der Planungsannahmen. Inklusive der Einmalbeiträge lag die bewertete Neugeschäftssumme insgesamt um 21,4 Mio. Euro unter dem Planwert. Mit einem Wert von 2,6 % zeigte sich die Stornoquote auf niedrigem Niveau stabil. Die Versicherungssumme stieg unter Berücksichtigung der Ablaufsituation um 3,5 %.
Die Beitragseinnahmen liegen mit 77,5 Mio. Euro mit 17,7 % unter Plan. Im Zuge der zu Jahresbeginn erfolgten Absenkung des Garantiezinses bleibt mit einem Wert von 8,9 Mio. Euro insbesondere das Einmalbeitragsgeschäft hinter den Erwartungen zurück (Planwert: 23,0 Mio. Euro).
Der Bedarf an Zinszusatzreserve lag mit 19,8 Mio. Euro um 4,7 Mio. Euro unter Plan und wurde insbesondere durch den Rückversicherungsvertrag mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse finanziert. Entsprechend des geringeren Aufwands für die Dotierung der Zinszusatzreserve wurde auf Erträge aus dem Abgang von Kapitalanlagen verzichtet. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb liegen um 1,7 Mio. Euro unter Plan. Angesichts der Neugeschäftsentwicklung fielen insbesondere die Abschlusskosten geringer aus als erwartet. Die Zuführung zur RfB liegt mit 9,2 Mio. Euro über dem Wert des Geschäftsjahres 2016. Insbesondere aufgrund der höher als erwartet ausgefallenen Aufwendungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt die Zuführung aber um 2,5 Mio. Euro unterhalb des Planwerts.
Prognosebericht 2018
Die Planungen für das Jahr 2018 erfolgten unter der Prämisse, dass sich der konjunkturelle Aufschwung im Prognosejahr fortsetzt. Insbesondere für die wirtschaftliche Lage der privaten Haushalte wird aufgrund der positiven Situation am Arbeitsmarkt weiterhin eine günstige Entwicklung unterstellt. Von einem deutlichen Anstieg der Kapitalmarktzinsen ist weiterhin nicht auszugehen. Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg erwartet für 2018 ein Neugeschäft leicht über dem Niveau des Vorjahres. Der verstärkte vertriebliche Fokus auf kapitalmarktnahe und biometrische Produkte soll beibehalten werden.
Unter der Annahme eines leicht auf 10 Mio. Euro steigenden Volumens an Einmalbeiträgen wird eine Beitragseinnahme von rund 80 Mio. Euro erwartet. Angesichts des abgesenkten Garantiezinses ist eine wesentliche Belebung des Einmalbeitragsgeschäft unwahrscheinlich. Im Zusammenhang mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz werden positive Impulse bei den laufenden Beiträgen erwartet. Die Stornoquote wird mit 3,0 % leicht über dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres prognostiziert.
Die gesetzlich geforderte Aufstockung der Zinszusatzreserve wird für das Planjahr nach aktueller Einschätzung mit ca. 8,1 Mio. Euro deutlich geringer ausfallen als im Geschäftsjahr 2017. Deren Finanzierung erfolgt in 2018 wieder über die Realisierung von Abgangsgewinnen aus der Kapitalanlage. Die Nettokapitalerträge werden in Höhe von 36,3 Mio. Euro (Nettoverzinsung: 3,2 %) erwartet.
Zusätzlich belasten erhöhte Aufwendungen für die Altersversorgung der Mitarbeiter und der damit verbundene Steueraufwand sowie die Zinsaufwendungen für die 2018 vorgesehene Emission eines Nachrangdarlehens das Ergebnis.
Die Trägerversammlung hat Ende 2017 die Emission eines Nachrangdarlehens in Höhe von 25 Mio. Euro durch die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg freigegeben, um die Eigenmittelsituation der Öffentlichen Leben zu stärken. Die Begebung ist im ersten Halbjahr 2018 vorgesehen.
Die Zuführung zur RfB wird im Jahr 2018 leicht unterhalb des Vorjahreswerts erwartet. Eine kontinuierliche Stärkung des Eigenkapitals ist für den gesamten Planungszeitraum vorgesehen.
Risikobericht
Chancen- und Risikobericht
Die Chancen der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg resultieren besonders aus der starken Verankerung in der Region und der dezentralen Geschäftsorganisation in der Sparkassen-Finanzorganisation. Mit der damit verbundenen Kundennähe kann die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg langfristig ihre Marktstärke ausbauen und Wettbewerbsvorteile sowohl in den städtischen als auch ländlichen Regionen ihres Geschäftsgebiets generieren. Die angebotenen Produkte stehen weiter in der Gunst der Kunden. Um im aktuellen Kapitalmarktumfeld eine Steigerung des Neugeschäftsanteils bei gleichzeitiger Stärkung der Ertragskraft zu erreichen, wurden kapitalmarktnahe Produkte eingeführt. Außerdem wird die Absicherung biometrischer Risiken weiter forciert. Mit der eigenen Organisation und den Vertriebspartnern Landessparkasse zu Oldenburg und Sparkasse Wilhelmshaven sieht sich die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg im Wettbewerb gut aufgestellt. Das Kapitalanlagemanagement eines Versicherers zeichnet sich durch eine ausgewogene Gewichtung von Sicherheit, Rendite, Liquidität und Fungibilität aus. Das Replikationsportfolio besteht aus sicheren Zinstiteln, die sich an den passivseitigen Verpflichtungen orientieren. Innerhalb des Risikoportfolios erfolgt eine aktive Risikoübernahme zur Erwirtschaftung einer Rendite oberhalb der Replikationsportfolios. In diesem Segment erfolgt eine professionelle, zeitnahe Risikosteuerung. Die Kapitalanlagestrategie definiert den Umfang und die Struktur der genannten Segmente. Mit dieser überwiegend prognoseunabhängigen Aufstellung kann die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg eine ihren Verpflichtungen angemessene Anlage und Rendite sicherstellen und das bereitgestellte Risikokapital effizient einsetzen.
Unsere Mitarbeiter und die Vertriebspartner tragen mit ihren Leistungen unmittelbar zu unserer hohen Wettbewerbsfähigkeit und somit zum Geschäftserfolg bei. Daher streben wir eine hohe Motivation und Identifikation unserer Mitarbeiter im Innen- und Außendienst an, fördern Respekt und Wertschätzung im Umgang miteinander und stärken das unternehmerische und eigenverantwortliche Denken und Handeln. Hierfür investieren wir in die Qualifikation und Gesunderhaltung der Mitarbeiter, die sich in einer überdurchschnittlichen Betriebszugehörigkeit ausdrückt.
Marktrisiko
Zur Begrenzung des Marktrisikos aus Kapitalanlagen wird laufend ein vom Vorstand verabschiedetes Risikokapital in jeder Risikoklasse bereitgestellt. Das verfügbare Risikokapitalvolumen wird mindestens einmal jährlich im Rahmen des Planungsprozesses vom Vorstand im Hinblick auf die absolute Höhe und prozentuale Risikobedeckung beschlossen. Die Steuerung ist grundsätzlich an ökonomischen Belangen ausgerichtet. Bilanzielle und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen fließen als Restriktionen ein. Die Risikomessung und -steuerung erfolgt in den Risikoklassen Aktien, Zinsen, Credit-Spreads, Immobilien und Währungen auf Basis einer Value-at-Risk-orientierten Vorgehensweise. Diversifikationseffekte werden bei der Risikobewertung berücksichtigt.
Versicherungstechnisches Risiko
In der Lebensversicherung werden die wesentlichen Risiken durch die Langfristigkeit der Verträge verstärkt. Den Risiken aus Zinsgarantien, biometrischen Risiken (z. B. Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität) und Storno wird durch Sicherheitszuschläge in den Kalkulationsgrundlagen Rechnung getragen. Bestimmte Risiken, insbesondere aus der Berufsunfähigkeit, werden darüber hinaus rückversichert.
Für Produkte, bei denen das Risiko aus Zinsgarantien für das Unternehmen wesentlich ist und dem Kunden Arbitrageeffekte im Stornofall zu Gute kommen können, erfolgt eine Differenzierung in der Zinsüberschussbeteiligung. Um den Bestand an Rentenversicherungen gegen eine Belastung aus kurz laufenden Einmalbeitragsversicherungen zu schützen, erhalten neue, aufgeschobene private Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag einen Garantiezins von 0,75 % mit einer über sieben Jahre ansteigenden Zinsüberschussbeteiligung.
Kreditrisiko
Außerhalb der Kapitalanlage bestehen Kreditrisiken im Wesentlichen bei Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern. Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg begegnet diesem Risiko mittels eines EDV-gestützten Inkasso- und Mahnwesens. Das mögliche Risiko eines Forderungsausfalls im Versicherungsgeschäft ist bei der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg insgesamt gering. Die Beitragsforderungen gegenüber Versicherungsnehmern betrugen zum Bilanzstichtag unter zwei Prozent der gebuchten Bruttobeiträge aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft.
Liquiditätsrisiko
Es wird eine laufende Liquiditätsplanung und -kontrolle durchgeführt, die die erwarteten Einzahlungen sowie die Auszahlungsverpflichtungen berücksichtigt.
Rechtsrisiko
Rechtsrisiken bestehen in der Lebensversicherungsbranche insbesondere aus der Gesetzgebung zur Kalkulation der Vertriebskosten, die den unternehmerischen Entscheidungsspielraum in der Produktgestaltung einschränken können, sowie aus der deutschen oder europäischen höchstrichterlichen Rechtsprechung, vor allem, wenn sie in bestehende Verträge eingreift. Wegen der branchenweiten Bedeutung nimmt die Arbeit der Verbände hier eine besondere Stellung ein.
Operationelle Risiken
Mit Hilfe der halbjährlich stattfindenden Risikoinventur werden die Verlustpotentiale durch operationelle Risiken beobachtet, quantifiziert und überwacht.
Einen Schwerpunkt beim Risikomanagement der operationellen Risiken bilden die Risiken der Informationstechnologie. Durch umfassende Schutzvorkehrungen soll die Sicherheit von Daten und Anwendungen sowie die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs sichergestellt werden. Eine besondere Gefahr stellt der teilweise oder totale Ausfall von Systemen dar. Durch zwei getrennte Rechenzentrumsstandorte wird Vorsorge mit Daten- und Systemspiegelung getroffen. Das definierte Anlaufverfahren für den Katastrophenfall wird regelmäßig auf Wirksamkeit überprüft. Als Fazit kann aus der Notfallübung geschlossen werden, dass der EDV-Dienstleister (ivv) in der Lage ist, die Anwendungen in einem Notfall über längere Zeit aus einem Rechenzentrum zur Verfügung zu stellen.
Mit Beginn des Jahres 2018 wurde im Rechnungswesen die Führung des Hauptbuches auf eine neue Software umgestellt. Die Einführung wurde durch umfangreiche Testläufe und Schulungsmaßnahmen für die betroffenen Mitarbeiter begleitet, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu erreichen. Durch diese Maßnahmen konnte das operationelle Risiko, das mit einer solchen Umstellung verbunden ist, in einem kontrollierbaren Rahmen gehalten werden.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Insgesamt ist die Risikosituation der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg kontrolliert und tragfähig.
Risikomanagementsystem
Ausgangspunkt für sämtliche Prozesse und Maßnahmen des Risikomanagements ist die vom Vorstand verabschiedete Geschäftsstrategie. Diese legt nicht nur die strategische Positionierung des Unternehmens am Versicherungsmarkt fest, sondern bildet auch das Fundament des Risikomanagementsystems. Sowohl die vom Vorstand verfasste Risikostrategie als auch alle weiteren Elemente des Risikomanagementsystems müssen im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehen. Die Risikostrategie bildet die Basis für die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems und des Risikotragfähigkeitskonzeptes. Mit dem Risikofrüherkennungssystem sind Risiken, die sich wesentlich oder bestandsgefährdend auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, frühzeitig erkennbar. Durch das systematische Erfassen von Veränderungen der Risikopositionen wird sichergestellt, dass den einzelnen Risiken durch geeignete Maßnahmen rechtzeitig begegnet werden kann.
Das Risikotragfähigkeitskonzept bildet den Grundstein der quantitativen Risikosteuerung. Im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsentscheidung stellt der Vorstand das Risikobudget für das Unternehmen und die einzelnen Risikokategorien zur Verfügung. Der Vorstand hat eine Risikoorganisation etabliert, die sich durch die Einrichtung verschiedener Risikogremien auszeichnet. Das Risikokomitee übernimmt die Aufgabe der zentralen Koordination und Steuerung der Risiken und tagt quartalsweise. Die Risikomanagementfunktion ist als Stabsfunktion dem Bereich Unternehmenscontrolling/Risikomanagement zugeordnet und überwacht laufend die Risiken, begleitet die operativen Bereiche bei der Steuerung ihrer Risiken und ist verantwortlich für die Risikoberichterstattung. Der Risikoausschuss für die Kapitalanlage und die Lebensversicherung befasst sich mit spezifischen Themenstellungen der Kapitalanlage und der Lebensversicherung. Das Investmentgremium Asset Management (IGAM) ist Teil der Kapitalanlagesteuerung. Von der Internen Revision wird das Risikomanagementsystem in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen.
Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Risikolage des Unternehmens informiert. Im ORSA-Bericht sind die Risikotragfähigkeit und die Risikobereitschaft auf Basis des unternehmensindividuellen Gesamtrisikos abgebildet. ORSA steht für Own Risk and Solvency Assessment (unternehmenseigene Risiko- und Solvenzbewertung) und ist zentraler Teil der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Ein weiterer zentraler Baustein des Risikomanagementsystems unter dem seit Januar 2016 geltenden Aufsichtsrecht sind die vier Schlüsselfunktionen in den Bereichen Interne Revision, Compliance, Versicherungsmathematik und Risikomanagement. Diese bilden gemeinsam mit den operativen Bereichen die so genannten drei Verteidigungslinien, die sicherstellen, dass alle relevanten Risiken erkannt und bewertet werden.
Governance
Der Vorstand bekennt sich zu den Grundsätzen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Leitlinien seines Handelns sind die gesetzlichen und satzungsgemäßen Rahmenbedingungen als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen sowie die allgemein anerkannten Grundsätze einer guten Corporate Governance.
GDV-Verhaltenskodex
Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg ist dem GDV-Verhaltenskodex mit Wirkung zum 01.04.2014 beigetreten. Dieser Verhaltenskodex stellt eine Selbstverpflichtung aller beigetretenen Versicherungsunternehmen dar, den gestiegenen Kundenbedürfnissen und sich abzeichnenden gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz und Verbindlichkeit im Rahmen der Vermittlung von Versicherungsprodukten Rechnung zu tragen. Inhaltlich stehen ein hoher Anspruch an die Qualifikation der Beratung, deren Dokumentation sowie klare und verständliche Versicherungsprodukte im Vordergrund der in elf Punkten niedergelegten Selbstverpflichtung. Mit dem Beitritt hat sich die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg dazu verpflichtet, diese Verhaltensregeln umzusetzen und einzuhalten.
Alle zwei Jahre wird die Umsetzung der Selbstverpflichtung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert. Die erstmals für 2016 vorgesehene Prüfung wurde durchgeführt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fides Treuhand GmbH & Co. KG hat die Angemessenheit bestätigt.
Dank des Vorstandes
Der Vorstand dankt ausdrücklich allen Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Unser besonderer Dank gilt den hauptberuflichen Vertretungen und Sparkassen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großartigen Einsatz und die besonderen Leistungen, mit denen sie wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens im Geschäftsjahr 2017 beigetragen haben. Auch den Personalräten danken wir für die konstruktive Zusammenarbeit.
Oldenburg, den 06.03.2018
Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Der Vorstand
Dr. Knemeyer
Müllender
Müller
BEWEGUNG DES BESTANDES AN LEBENSVERSICHERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017
A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017 | Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | |||
nur Hauptversicherungen | Haupt- und Zusatzversicherungen | nur Hauptversicherungen | ||
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd. Euro |
Einmalbeitrag in Tsd. Euro |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
|
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 111.796 | 71.532 | 0 | 3.573.479 |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||
1. Neuzugang | ||||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 4.936 | 4.126 | 8.894 | 222.552 |
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2.) | 0 | -42 | 0 | 17.214 |
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 | 0 | 79.249 |
3. Übriger Zugang | 3 | 0 | 0 | 302 |
4. Gesamter Zugang | 4.939 | 4.084 | 8.894 | 319.317 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||||
1. Tod, Berufsunfähigkeit, etc. | 424 | 154 | 0 | 8.406 |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 2.061 | 1.655 | 0 | 77.025 |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 2.106 | 1.532 | 0 | 62.884 |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 547 | 324 | 0 | 44.531 |
5. Übriger Abgang | 3 | 1.185 | 0 | 1.962 |
6. Gesamter Abgang | 5.141 | 4.850 | 0 | 194.808 |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 111.594 | 70.766 | 8.894 | 3.697.988 |
A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017 | Einzelversicherungen | |
Kapitalversicherungen (einschließlich Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen | ||
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd. Euro |
|
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 23.366 | 17.485 |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||
1. Neuzugang | ||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 581 | 364 |
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2.) | 0 | 0 |
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 |
3. Übriger Zugang | 0 | 0 |
4. Gesamter Zugang | 581 | 364 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||
1. Tod, Berufsunfähigkeit, etc. | 175 | 78 |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 1.060 | 1.050 |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 477 | 323 |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 47 | 59 |
5. Übriger Abgang | 0 | 20 |
6. Gesamter Abgang | 1.759 | 1.530 |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 22.188 | 16.319 |
A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017 | Einzelversicherungen | |||||
Risikoversicherungen | Rentenversicherungen (einschließlich Berufsunfähigkeit- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen | Sonstige Lebensversicherungen | ||||
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd. Euro |
|
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 12.617 | 4.103 | 67.672 | 45.012 | 402 | 309 |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||||
1. Neuzugang | ||||||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 1.155 | 437 | 2.360 | 2.543 | 517 | 478 |
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2.) | 0 | 0 | 0 | -37 | 0 | 0 |
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Übriger Zugang | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
4. Gesamter Zugang | 1.155 | 437 | 2.360 | 2.506 | 517 | 478 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||||||
1. Tod, Berufsunfähigkeit, etc. | 22 | 8 | 157 | 66 | 1 | 0 |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 502 | 165 | 461 | 409 | 1 | 1 |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 0 | 49 | 1.552 | 1.087 | 46 | 39 |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 257 | 72 | 238 | 186 | 0 | 0 |
5. Übriger Abgang | 0 | 4 | 3 | 1.044 | 0 | 0 |
6. Gesamter Abgang | 781 | 298 | 2.411 | 2.792 | 48 | 40 |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 12.991 | 4.242 | 67.621 | 44.726 | 871 | 747 |
A. BEWEGUNG DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017 | Kollektivversicherungen | |
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd. Euro |
|
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 7.739 | 4.623 |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||
1. Neuzugang | ||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 323 | 304 |
b) Erhöhungen der Versicherungssummen (ohne Pos. 2.) | 0 | -5 |
2. Erhöhungen der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 |
3. Übriger Zugang | 3 | 0 |
4. Gesamter Zugang | 326 | 299 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||
1. Tod, Berufsunfähigkeit, etc. | 69 | 2 |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 37 | 30 |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 31 | 34 |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 5 | 7 |
5. Übriger Abgang | 0 | 117 |
6. Gesamter Abgang | 142 | 190 |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 7.923 | 4.732 |
B. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN (OHNE ZUSATZVERSICHERUNGEN) | Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
|
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 111.796 | 3.573.479 |
davon beitragsfrei | 10.861 | 237.989 |
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 111.594 | 3.697.988 |
davon beitragsfrei | 10.589 | 236.781 |
B. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN (OHNE ZUSATZVERSICHERUNGEN) | Einzelversicherungen | |||
Kapitalversicherungen (einschließlich Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen | Risikoversicherungen | |||
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. Euro |
|
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 23.366 | 571.742 | 12.617 | 1.362.434 |
davon beitragsfrei | 1.794 | 22.442 | 1.165 | 60.949 |
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 22.188 | 535.694 | 12.991 | 1.433.171 |
davon beitragsfrei | 1.701 | 20.793 | 1.277 | 62.027 |
B. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN (OHNE ZUSATZVERSICHERUNGEN) | Einzelversicherungen | |||
Rentenversicherungen (einschließlich Berufsunfähigkeit- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen | Sonstige Lebensversicherungen | |||
Anzahl der Versicherungen | 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. Euro |
|
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 67.672 | 1.514.823 | 402 | 9.917 |
davon beitragsfrei | 6.865 | 138.754 | 32 | 37 |
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 67.621 | 1.587.494 | 871 | 23.937 |
davon beitragsfrei | 6.468 | 140.243 | 68 | 44 |
B. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN LEBENSVERSICHERUNGEN (OHNE ZUSATZVERSICHERUNGEN) | Kollektivversicherungen | |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
|
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 7.739 | 114.563 |
davon beitragsfrei | 1.005 | 15.807 |
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 7.923 | 117.692 |
davon beitragsfrei | 1.075 | 13.674 |
C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Zusatzversicherungen insgesamt | Unfall-Zusatzversicherungen | ||
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. Euro |
|
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 10.962 | 584.312 | 4.313 | 110.810 |
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 9.180 | 560.232 | 3.871 | 100.005 |
C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen | |
Anzahl der Versicherungen | 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
|
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 5.875 | 466.617 |
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 5.099 | 452.753 |
C. STRUKTUR DES BESTANDES AN SELBST ABGESCHLOSSENEN ZUSATZVERSICHERUNGEN | Existenz-Zusatzschutzversicherungen | Sonstige Zusatzversicherungen | ||
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. Euro |
|
1. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 11 | 999 | 763 | 5.886 |
2. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 27 | 1.988 | 183 | 5.486 |
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017
Aktivseite
Euro | Euro | Euro | Vorjahr Euro |
|
A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
I. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 156.504 | 105.970 | ||
II. geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | ||
156.504 | 105.970 | |||
B. Kapitalanlagen | ||||
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.698.480 | 12.578.022 | ||
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 22.837.959 | 24.494.288 | ||
III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 164.932.700 | 116.423.028 | ||
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 182.030.945 | 187.826.000 | ||
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 37.671.789 | 42.455.583 | ||
4. Sonstige Ausleihungen | 699.313.657 | 693.883.071 | ||
5. Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 2.600.000 | ||
1.083.949.091 | 1.043.187.682 | |||
1.118.485.530 | 1.080.259.992 | |||
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | 2.973.524 | 1.803.126 | ||
D. Forderungen | ||||
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | ||||
1. Versicherungsnehmer | ||||
a) fällige Ansprüche | 270.052 | 428.384 | ||
b) noch nicht fällige Ansprüche | 3.524.020 | 4.163.522 | ||
3.794.072 | 4.591.906 | |||
2. Versicherungsvermittler | 3.802.354 | 3.679.773 | ||
7.596.426 | 8.271.679 | |||
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft | 25.540 | 1.094.422 | ||
davon an verbundene Unternehmen: 25.540 Euro (Vorjahr: 1.094.422 Euro) | ||||
III. Sonstige Forderungen | 1.410.866 | 2.157.248 | ||
davon an verbundene Unternehmen: 76.671 Euro (Vorjahr: 793.934 Euro) | 9.032.832 | 11.523.349 | ||
E. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||
I. Sachanlagen und Vorräte | 147.609 | 178.176 | ||
II. Laufende Guthaben bei Kreditistituten, Schecks und Kassenbestand | 8.288.344 | 11.817 | ||
III. Andere Vermögensgegenstände | 72.198 | 18.369 | ||
8.508.151 | 208.362 | |||
F. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 10.966.080 | 11.348.396 | ||
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 743.732 | 837.664 | ||
11.709.812 | 12.186.060 | |||
Summe der Aktiva | 1.150.866.353 | 1.106.086.859 | ||
Passivseite |
||||
Euro | Euro | Euro | Vorjahr Euro |
|
A. Eigenkapital | ||||
I. Eingefordertes Kapital | ||||
Gezeichnetes Kapital (Trägerkapital) | 1.533.900 | 1.533.900 | ||
II. Gewinnrücklagen | ||||
1. satzungsmäßige Rücklagen | 153.390 | 153.390 | ||
2. andere Gewinnrücklagen | 12.320.615 | 11.652.934 | ||
12.474.005 | 11.806.324 | |||
III. Gewinvortrag | 0 | 167.681 | ||
IV. Jahresüberschuss | 500.000 | 500.000 | ||
14.507.905 | 14.007.905 | |||
B. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
I. Beitragsüberträge | ||||
1. Bruttobetrag | 2.596.582 | 2.718.842 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 0 | 0 | ||
2.596.582 | 2.718.842 | |||
II. Deckungsrückstellung | ||||
1. Bruttobetrag | 1.044.469.619 | 1.000.830.441 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 8.792.259 | 0 | ||
1.035.677.360 | 1.000.830.441 | |||
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
1. Bruttobetrag | 5.641.427 | 4.560.942 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 2.201.624 | 1.577.092 | ||
3.439.803 | 2.983.850 | |||
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | ||||
1. Bruttobetrag | 53.041.629 | 54.005.487 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 0 | 0 | ||
53.041.629 | 54.005.487 | |||
V. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
1. Bruttobetrag | 0 | 0 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 0 | 0 | ||
0 | 0 | |||
1.094.755.374 | 1.060.538.620 | |||
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | ||||
I. Deckungsrückstellung | ||||
1. Bruttobetrag | 2.413.139 | 1.289.135 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 0 | 0 | ||
2.413.139 | 1.289.135 | |||
Übertrag: | 2.413.139 | 1.109.263.279 | 1.075.835.660 | |
II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
1. Bruttobetrag | 560.385 | 513.991 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | 0 | 0 | ||
560.385 | 513.991 | |||
2.973.524 | 1.803.126 | |||
D. Andere Rückstellungen | ||||
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 8.081.073 | 7.526.998 | ||
II. Steuerrückstellungen | 314.995 | 334.334 | ||
III. Sonstige Rückstellungen | 1.297.142 | 1.115.756 | ||
9.693.210 | 8.977.088 | |||
E. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 8.792.259 | 0 | ||
F. Andere Verbindlichkeiten | ||||
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | ||||
1. Versicherungsnehmern | 17.615.535 | 17.985.473 | ||
2. Versicherungsvermittlern | 672.023 | 926.988 | ||
18.287.558 | 18.912.461 | |||
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 1.207.919 | 884.680 | ||
III. Sonstige Verbindlichkeiten | 419.761 | 720.004 | ||
davon aus Steuern: 7.925 Euro (Vorjahr: 55.800 Euro) | 19.915.238 | 20.517.145 | ||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 8.206 Euro (Vorjahr: 13.331 Euro) | ||||
davon an verbundene Unternehmen: 16.866 Euro (Vorjahr: 337.852 Euro) | ||||
G. Rechnungsabgrenzungsposten | 228.843 | 242.975 | ||
Summe der Passiva | 1.150.866.353 | 1.106.086.859 |
Versicherungsmathematische Bestätigung für die Lebensversicherung
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.II. und C.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung von § 341f des HGB sowie unter Beachtung der aufgrund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 10.11.2017 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Oldenburg (Oldb), den 08.02.2018
Verantwortlicher Aktuar der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg
Domke
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
Posten | Euro | Euro | Euro | Vorjahr Euro |
I. Versicherungstechnische Rechnung | ||||
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | ||||
a) Gebuchte Bruttobeiträge | 77.500.957 | 90.337.065 | ||
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | 17.927.379 | 42.799.035 | ||
59.573.578 | 47.538.030 | |||
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | -122.260 | -318.819 | ||
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen | 0 | 0 | ||
-122.260 | -318.819 | |||
59.695.838 | 47.856.849 | |||
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 4.318.099 | 4.450.567 | ||
3. Erträge aus Kapitalanlagen | ||||
a) Erträge aus Beteiligungen | 560.979 | 1.123.898 | ||
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 28.478.224 | 29.920.178 | ||
c) Erträge aus Zuschreibungen | 268.894 | 662.936 | ||
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 5.194.423 | 2.291.118 | ||
34.502.520 | 33.998.130 | |||
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | 86.728 | 28.916 | ||
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 93.288 | 65.823 | ||
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | ||||
a) Zahlungen für Versicherungsfälle | ||||
aa) Bruttobetrag | 66.076.761 | 83.615.058 | ||
bb) Anteil der Rückversicherer | 52.980.709 | 65.206.283 | ||
13.096.052 | 18.408.775 | |||
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
aa) Bruttobetrag | 1.080.486 | 1.659.824 | ||
bb) Anteil der Rückversicherer | 624.532 | 285.273 | ||
455.954 | 1.374.551 | |||
13.552.006 | 19.783.326 | |||
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen | ||||
a) Deckungsrückstellung | ||||
aa) Bruttobetrag | 44.763.182 | 29.767.272 | ||
bb) Anteil der Rückversicherer | 779.933 | 0 | ||
43.983.249 | 29.767.272 | |||
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen | 46.394 | 17.215 | ||
44.029.643 | 29.784.487 | |||
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | 9.229.359 | 7.899.627 | ||
Übertrag | 31.885.465 | 28.932.845 | ||
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | ||||
a) Abschlussaufwendungen | 6.303.211 | 7.761.773 | ||
b) Verwaltungsaufwendungen | 1.744.206 | 1.997.334 | ||
8.047.417 | 9.759.107 | |||
c) davon ab: | ||||
Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 6.200.638 | 7.591.805 | ||
1.846.779 | 2.167.302 | |||
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen | ||||
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | 1.162.347 | 1.042.270 | ||
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 931.471 | 722.172 | ||
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 10.772 | 1.142.972 | ||
2.104.590 | 2.907.414 | |||
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | 1.457 | 9.597 | ||
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | 25.255.560 | 20.776.307 | ||
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 2.677.079 | 3.072.225 | ||
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | ||||
1. Sonstige Erträge | 353.702 | 271.491 | ||
2. Sonstige Aufwendungen | 2.196.418 | 2.436.094 | ||
-1.842.716 | -2.164.603 | |||
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 834.363 | 907.622 | ||
4. Außerordentliche Aufwendungen | 74.527 | 74.527 | ||
5. Außerordentliches Ergebnis | -74.527 | -74.527 | ||
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 227.940 | 301.443 | ||
7. Sonstige Steuern | 31.896 | 31.652 | ||
259.836 | 333.095 | |||
8. Jahresüberschuss | 500.000 | 500.000 |
Anhang
AUFSICHT UND UNTERNEHMENSORGANE
Rechtsaufsicht
Das Niedersächsische Finanzministerium, Hannover
Versicherungsaufsicht
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Hannover
Trägerversammlung
Land Niedersachsen, mit 30 Stimmen
Sparkassenverband Niedersachsen, mit 135 Stimmen
Landschaftliche Brandkasse Hannover, mit 135 Stimmen
Aufsichtsrat
Ordentliche Mitglieder
Hermann Kasten, Vorsitzender,
Vorsitzender des Vorstandes der VGH Versicherungen, Hannover
Gerhard Fiand, stellvertretender Vorsitzender,
Vorsitzender des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg
Jörg Bensberg,
Landrat des Landkreises Ammerland, Westerstede
Rolf Brandstrup,
Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Wilhelmshaven, Wilhelmshaven
Jürgen Löcke,
stellvertretender Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover
Norbert Meyer,
Vorsitzender des Landvolkverbandes Kreislandvolk Vechta a. D., Lutten
Frank Müller,
Mitglied des Vorstandes der VGH Versicherungen, Hannover
Doris Nordmann,
Staatssekretärin, Niedersächsisches Finanzministerium, Hannover
Jörg Sinner,
Mitglied des Vorstandes der VGH Versicherungen, Hannover
Gert Stuke,
Präsident der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, Oldenburg
Michael Thanheiser,
stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg
Herbert Winkel,
Landrat des Landkreises Vechta, Vechta
Vertreter der Bediensteten nach § 110 Nds. PersVG:
Jens-Udo Buß,
Versicherungsangestellter, Westerstede
Enno Geerken,
Versicherungsangestellter, Bad Zwischenahn
Tanja Frei,
Versicherungsangestellte, Oldenburg
Andreas Kersten,
Versicherungsangestellter, Oldenburg
Horst Reglin,
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Oldenburg
Ute Jeß-Desaever,
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Oldenburg
Stellvertretende Mitglieder
Ulrich Böckmann,
Ministerialrat, Niedersächsisches Finanzministerium, Hannover
Thomas Brückmann,
Landrat des Landkreises Wesermarsch, Brake
Günter Distelrath,
Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover
(bis 31. Dezember 2017)
Olaf Hemker,
Mitglied des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg
Jochen Herdecke,
Mitglied des Vorstandes der VGH Versicherungen, Hannover
(bis 16. Februar 2017)
Stefan Könner,
Geschäftsführer der GSG Oldenburg Bau- und Wohngesellschaft mbH, Oldenburg
Olaf Lietzau,
Abt.-Direktor, VGH Versicherungen, Hannover (ab 10. Mai 2017)
Rolf-Dieter Marson,
Direktor, VGH Versicherungen, Hannover
Andreas Möller,
Direktor, VGH Versicherungen, Hannover
Guido Mönnecke,
Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover (ab 01. Januar 2018)
Wilfried Müller,
Präsident der Handwerkskammer Oldenburg a. D., Oldenburg
Jürgen Rauber,
Mitglied des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg
Holger Sothmann,
Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Wilhelmshaven, Wilhelmshaven
Thomas Vorholt,
Mitglied des Vorstandes der VGH Versicherungen, Hannover
Vertreter der Bediensteten nach § 110 Nds. PersVG:
Christian Willers,
Versicherungsangestellter, Edewecht
Jürgen Humer,
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Verden
Andreas Schütt,
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Oldenburg
Vorstand
Dr. Ulrich Knemeyer,
Wedemark
-Vorsitzender –
Jürgen Müllender,
Oldenburg
-Mitglied des Vorstandes –
Angelika Müller,
Hannover
-Mitglied des Vorstandes –
Sparkassenbeirat
Jan-Peter Linde, Vorsitzender,
Leiter des Fachbereiches Produkte und Verbund des Sparkassenverbandes Niedersachsen, Hannover
Mitglieder
Rolf Brandstrup,
Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Wilhelmshaven, Wilhelmshaven
Gerhard Fiand,
Vorsitzender des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg
Rolf-Dieter Marson,
Direktor VGH Versicherungen, Hannover
Holger Sothmann,
Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Wilhelmshaven, Wilhelmshaven
Michael Thanheiser,
stellvertetender Vorsitzender des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg, Oldenburg
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Absetzungen für Abnutzung, bilanziert worden.
Die Grundstücke sind mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.
Die Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Ein Mischfonds sowie ausgewählte Inhaberschuldverschreibungen werden dem Anlagevermögen zugeordnet. Die Bewertung der dem Anlagevermögen zugeordneten Kapitalanlagen erfolgte unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips. Alle übrigen Wertpapiere mit Ausnahme der Namensschuldverschreibungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bilanziert. Das Wertaufholungsgebot wurde beachtet.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und übrige Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die Amortisation einer Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungbetrag erfolgt ab dem Berichtsjahr unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Namensschuldverschreibungen werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Agio- und Disagiobeträge werden durch aktive oder passive Rechnungsabgrenzung auf die Laufzeit verteilt.
Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sind mit dem Nennbetrag abzüglich geleisteter Tilgungen angesetzt.
Die laufende Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen ausgewiesen.
Andere Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert bzw. den Anschaffungskosten ausgewiesen.
Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden mit dem Zeitwert angesetzt.
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler sind zum Nennwert unter Berücksichtigung von Pauschalwertberichtigungen ausgewiesen. Die noch nicht fälligen Forderungen an Versicherungsnehmer sind für jede Versicherung einzelvertraglich, prospektiv und mit implizit angesetzten Kosten berechnet.
Die Abrechnungsforderungen und die sonstigen Forderungen sind mit den Nominalbeträgen abzüglich etwaiger Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um die steuerlich zulässige Abschreibung, bilanziert. Für Vorräte wurden Festwerte gebildet.
Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft werden unter Zugrundelegung des tatsächlichen Beginns der Versicherungsperiode für jede einzelne Versicherung ermittelt. Sie sind um die steuerlich zulässigen verausgabten anteiligen Kosten gekürzt worden.
Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft – mit Ausnahme der Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung, der Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz und der flexiblen aufgeschobenen Rentenversicherung – einschließlich der darin enthaltenen Überschussbeteiligung ist für jede Versicherung einzelvertraglich, prospektiv, mit implizit angesetzten Kosten und Bildung einer Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Versicherungsjahre berechnet.
Die Deckungsrückstellung der Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, der Rentenversicherung nach dem Altersvermögensgesetz, der flexiblen aufgeschobenen Rentenversicherung sowie für die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen der fondsgebundenen Überschussanteile errechnen sich nach der retrospektiven Methode aus den vorhandenen Anteilseinheiten bzw. aus dem vorhandenen Guthaben jeder einzelnen Versicherung, die am Bilanzstichtag zum Zeitwert berechnet werden.
Der Berechnung der Deckungsrückstellungen für Versicherungen des Altbestandes im Sinne von § 336 VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG liegen die von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftspläne zugrunde.
Danach werden
― |
bei Kapitalversicherungen die Sterbetafeln von 1924/26 und 1960/62 mit einem Rechnungszins von 3 % sowie die Sterbetafel 1986 mit einem Rechnungszins von 3,5 % und |
― |
bei Rentenversicherungen mit einem Rechnungszins von 3 % und die Sterbetafel 1987R mit einem Rechnungszins von 3,5 % |
sowie ein gemäß dem am 01.12.2016 von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan berechneter Referenzzins von 2,46 % (Vorjahr: 2,64 %) mit angesetzten Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten als Rechnungsgrundlagen verwendet.
Den Berechnungen für den Neubestand liegen
― |
bei Kapitalversicherungen die Sterbetafel DAV 1994T mit einem Rechnungszins von 4,0 %, 3,25 %, 2,75 %, 2,25 % bzw. 1,75 % und einem Zillmersatz von höchstens 40 % der Beitragssumme bzw. 1,25 % und 0,9 % und ein Zillmersatz von höchstens 25 % der Beitragssumme und |
― |
bei Rentenversicherungen die Sterbetafel DAV 1994R mit einem Rechnungszins von 4,0 %, 3,25 % bzw. 2,75 % sowie die Sterbetafel DAV 2004R mit einem Rechnungszins von 2,75 %, 2,25 % bzw. 1,75 % und einem Zillmersatz von höchstens 40 % der Beitragssumme bzw. 1,25 % und 0,9 % und ein Zillmersatz von höchstens 25 % der Beitragssumme sowie ein Referenzzins von 2,21 % (Vorjahr: 2,54 %) mit angesetzten Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten gemäß § 5 Absatz 3 DeckRV als Rechnungsgrundlagen zugrunde. |
Für ab dem 21.12.2012 neu begründete Versicherungsverhältnisse werden für Kapitalversicherungen geschlechterunabhängige Mischtafeln auf Basis der Sterbetafel DAV 1994 T, für Rentenversicherungen geschlechterunabhängige Mischtafeln auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R verwendet.
Zur Bewertung für die Rentenversicherungen im Altbestand und für die vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Verträge im Neubestand wurden Auffüllungen zu den Deckungsrückstellungen auf Basis des von der DAV empfohlenen Interpolationsverfahrens mit den Sterbetafeln DAV 2004R-Bestand und DAV 2004 R-B20 berechnet. Zusätzlich wurden bei der Berechnung der Auffüllungsbeträge Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten gemäß den Ermittlungsgrundsätzen der DAV berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Bonus- und Verwaltungskostenrückstellungen im Altbestand sowie im Neubestand liegen die gleichen Rechnungsgrundlagen vor wie bei der zugehörigen Hauptversicherung.
Der in der Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung gebildete Fonds für Schlussüberschussanteile und Sockelbeteiligung ist für jede Versicherung prospektiv und einzelvertraglich gerechnet.
Der Berechnung für den Altbestand gemäß § 336 VAG und Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG liegt der von der Aufsichtsbehörde genehmigte Geschäftsplan zugrunde. Danach werden die Rechnungsgrundlagen der Hauptversicherung verwendet mit einem Gesamtdiskontsatz in Höhe von 4,5 %.
Die Berechnung für den Neubestand erfolgt entsprechend dem in § 28 Abs. 7 RechVersV beschriebenen Verfahren mit einem Gesamtdiskontsatz in Höhe von 3,5 % (Vorjahr: 3,5 %).
Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für das selbst abgeschlossene Geschäft wurden individuell je Versicherungsfall ermittelt. Für bekannte und unbekannte Spätschäden wurden aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit pauschale Rückstellungen gebildet.
Die steuerlich rückstellungsfähigen Regulierungsaufwendungen wurden in Ansatz gebracht.
Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprechen die Rückstellungen den Rückversicherungsverträgen.
Andere Rückstellungen
Die Pensionsrückstellung wird mit der projected unit credit method (PUCM) bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Rechnungszins beträgt unter Zugrundelegung einer Restlaufzeit von 15 Jahren 3,68 % (Vorjahr: 4,01 %). Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweitung des Zinser mittlungszeitraumes von 7 auf 10 Jahre beläuft sich auf 1.369.437 EUR. Als Gehaltstrend wurden 3,0 % (Vorjahr: 3,0 %) und als Rententrend 2,0 % bzw. 1,0 % angesetzt. Der Mehraufwand aus der Umstellung auf BilMoG zum 01.01.2010 betrug 1.117.908 Euro und wird auf einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren verteilt. Aufwandsmäßig sind 521.692 Euro zum 31.12.2017 Euro noch nicht erfasst.
Die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszins von 2,80 % (Vorjahr: 3,24 %), sowie einem Gehaltstrend von 3 % (Vorjahr: 2 %) bewertet.
Die Rückstellung für Altersteilzeitaufwendungen umfasst den Aufstockungsbetrag und den Erfüllungsrückstand und wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit einem Rechnungszins von von 1,33 % (Vorjahr: 1,67 %) bewertet bei pauschaler 2-jähriger Laufzeit. Als Gehaltstrend wurden 3,0 % (Vorjahr: 2,0 %) berücksichtigt.
Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden.
ANGABEN ZUR BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2017
31.12.2017 Euro |
Vorjahr Euro |
|
A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
A. 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 156.504 | 105.970 |
B. Kapitalanlagen | ||
B. I. Bilanzwert eigengenutzter Grundstücke und Bauten | 786.380 | 1.299.726 |
B. II. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 925.183 | 925.183 |
B. II. 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 13.290.000 | 13.290.000 |
Für die ÖVO Grundbesitz KG, Oldenburg, eine 100 % ige Tochtergesellschaft der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, liegt der Jahresabschluss zum 31.12.2017 vor. Es wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 137.291 Euro ausgewiesen. Gemäß § 290 Abs. 5 i. V. mit § 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Erstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. | ||
B. II. 3. Beteiligungen | 6.926.310 | 6.946.310 |
Eine Beteiligung wurde mit dem anteiligen Eigenkapital und fünf Beteiligungen mit dem Anschaffungswert bewertet. | ||
Für die Grundstücksgemeinschaft Jakobstraße 20 GbR betrifft der letzte vorliegende Jahresabschluss das Jahr 2017. Das Eigenkapital beläuft sich auf 8.397.902 Euro. Der Jahresüberschuss beträgt 564.367 Euro. | ||
B. II. 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.696.465 | 3.332.795 |
B. III. 1. Aktien, Investmentanteile und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Unter diesem Posten wurden Kapitalanlagen mit einem Bilanzwert von 163,4 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet. Der Zeitwert dieser Kapitalanlagen beträgt 174,3 Mio. Euro. | ||
B. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Unter diesem Posten wurden Kapitalanlagen mit einem Bilanzwert von 95,1 Mio. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet. Der Zeitwert dieser Kapitalanlagen beträgt 113,1 Mio. Euro. Der Bilanzposten beinhaltet Inhaberschuldverschreibungen, deren Buchwerte unter den aktuellen Zeitwerten liegen. Den Buchwerten dieser Schuldverschreibungen in Höhe von 4.840.600 Euro stehen Zeitwerte in Höhe von 4.396.500 Euro gegenüber. Wir gehen nicht von dauerhaften Wertminderungen aus, da diese zinsinduziert sind. | ||
B. III. 4. Die übrigen Ausleihungen beinhalten festverzinsliche Forderungen gegenüber dem Bundesland Niedersachsen in Höhe von 8,3 Mio. Euro. Der Bilanzposten beinhaltet Namensschuldverschreibungen, deren Buchwerte unter den aktuellen Zeitwerten liegen. Den Buchwerten (einschließlich Agien und Disagien) dieser Schuldverschreibungen in Höhe von 60.154.275 Euro stehen Zeitwerte in Höhe von 57.350.722 Euro gegenüber. Der Bilanzposten beinhaltet weiterhin Schuldscheindarlehen, deren Buchwerte unter den aktuellen Zeitwerten liegen. Den Buchwerten dieser Schuldverschreibungen in Höhe von 133.799.557 Euro stehen Zeitwerte in Höhe von 128.051.850 Euro gegenüber. Der Bilanzposten beinhaltet darüber hinaus festverzinsliche Forderungen, deren Buchwerte unter den aktuellen Zeitwerten liegen. Den Buchwerten dieser Schuldverschreibungen in Höhe von 8.286.286 Euro stehen Zeitwerte in Höhe von 7.720.428 Euro gegenüber. Wir gehen nicht von dauerhaften Wertminderungen aus, da diese zinsinduziert sind. |
Investmentfonds mit einem 10%igen Anteilsbesitz
Anlageziel | Buchwert | Marktwert | Unterschied | Ausschüttungen |
Mischfonds | 163.441.554 | 174.348.349 | 10.906.795 | 2.644.594 |
Bei den Ausschüttungen handelt es sich um Ertragsausschüttungen. Für den Fonds bestand die Möglichkeit der täglichen Rückgabe.
C. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | Anteile | 31.12.2017 | Vorjahr | |
2017 | Vorjahr | Euro | Euro | |
Der Anlagestock setzt sich wie folgt zusammen: | ||||
DekaStruktur: 2 Ertrag plus | 944 | 842 | 41.207 | 36.842 |
DekaStruktur: 2 Wachstum | 4.314 | 3.928 | 170.449 | 154.313 |
DekaStruktur: 2 Chance | 9.048 | 8.903 | 407.320 | 380.604 |
DekaStruktur: 2 Chance Plus | 2.005 | 2.030 | 97.530 | 89.883 |
DekaStruktur: 4 Ertrag | 710 | 705 | 31.908 | 32.324 |
DekaStruktur: 4 Ertrag Plus | 3 | 3 | 133 | 145 |
DekaStruktur: 4 Wachstum | 2.885 | 2.891 | 145.197 | 144.605 |
DekaStruktur: 4 Chance | 1.862 | 1.828 | 141.253 | 131.696 |
DekaStruktur: 4 Chance Plus | 2.895 | 2.861 | 305.983 | 275.337 |
DekaStruktur: 5 Ertrag | 117 | 116 | 11.896 | 11.909 |
DekaStruktur: 5 Ertrag Plus | 1 | 22 | 26 | 2.345 |
DekaStruktur: 5 Wachstum | 6 | 12 | 708 | 1.355 |
DekaStruktur: 5 Chance | 3 | 3 | 504 | 466 |
DekaStruktur: 5 Chance Plus | 12 | 10 | 2.970 | 2.187 |
DekaGlobal Champions | 163 | 157 | 27.609 | 24.771 |
DekaZiel Garant | 331 | 304 | 34.085 | 31.552 |
DekaLux Global | 153 | 145 | 11.436 | 10.587 |
DekaLux MidCap | 37 | 38 | 2.850 | 2.513 |
DekaMegaTrends | 37 | 29 | 2.657 | 1.950 |
DekaConvergenceRenten | 28 | 288 | 1.284 | 13.650 |
Dekafonds | 371 | 299 | 42.728 | 30.287 |
DekaEuropaBond | 112 | 111 | 12.775 | 12.793 |
Deka Wandelanleihen CF | 156 | 147 | 11.836 | 10.273 |
AriDeka | 193 | 163 | 13.150 | 10.513 |
Deka-Zielfonds | 2.465 | 2.268 | 139.406 | 118.319 |
Templeton Growth | 1.473 | 1.444 | 25.740 | 24.793 |
TempletonGlobalBond | 674 | 1.520 | 10.619 | 24.092 |
FranklinMutualEuropean | 50 | 60 | 1.249 | 1.426 |
JPMEuropeStrategie | 59 | 46 | 997 | 733 |
Altersvorsorge Fonds | 22.219 | 3.885 | 1.278.019 | 220.862 |
53.326 | 35.058 | 2.973.524 | 1.803.125 | |
F. Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
F. II. Sonstige Rechnungsabgrenzung | ||||
Agio auf Namensschuldverschreibungen | 739.821 | 833.753 |
Passivseite
A. Eigenkapital | ||
A. II. 1. satzungsmäßige Rücklagen Stand am 01.01. | 153.390 | 153.390 |
Zuführung | 0 | 0 |
Stand am 31.12. | 153.390 | 153.390 |
A. II. 2. andere Gewinnrücklagen Stand am 01.01. | 11.652.934 | 11.152.934 |
Einstellung aus dem Jahresüberschuss des Vorjahres | 500.000 | 500.000 |
Einstellung aus Gewinnvortrag | 167.681 | 0 |
Stand am 31.12. | 12.320.615 | 11.652.934 |
B. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||
B. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | ||
Stand am 01.01. | 54.005.487 | 57.278.986 |
Zuführung | 9.229.359 | 7.899.627 |
Entnahme | 10.193.217 | 11.173.126 |
Stand am 31.12. | 53.041.629 | 54.005.487 |
Von der Rückstellung entfallen auf bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte: | ||
a) laufende Überschussanteile | 7.901.263 | 7.136.946 |
b) Schlussüberschussanteile und Schlusszahlungen | 1.547.821 | 1.558.019 |
c) Beträge für die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven | 784.727 | 789.406 |
d) Beträge zur Beteiligung an den Bewertungsreserven, jedoch ohne Beträge nach c) | 0 | 0 |
den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von: | ||
e) Gewinnrenten zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach a) | 0 | 0 |
f) Schlussüberschussanteilen und Schlusszahlungen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach b) und e) | 16.217.710 | 16.412.969 |
g) Sockelbeteiligung an Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach c) | 8.348.514 | 8.409.002 |
h) den ungebundenen Teil | 18.241.594 | 19.699.145 |
D. Andere Rückstellungen | ||
D. III. Sonstige Rückstellungen | ||
Jubiläumsaufwendungen | 110.465 | 96.472 |
Aufwendungen für den Jahresabschluss | 260.000 | 348.000 |
Prüfungs-/Beratungs- und Veröffentlichungskosten | 172.800 | 261.800 |
Altersteilzeit | 171.777 | 50.023 |
Aufbewahrungskosten | 108.100 | 114.095 |
Ausstehende Rechnungen | 186.500 | 0 |
übrige | 287.500 | 245.366 |
1.297.142 | 1.115.756 | |
E. Andere Verbindlichkeiten | ||
E. I. 1. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern | ||
verzinslich angesammelte Überschussanteile | 17.087.805 | 17.419.222 |
davon: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 13.539 Tsd. Euro (Vorjahr: 14.012 Tsd. Euro) | ||
E. III. Sonstige Verbindlichkeiten | ||
Abrechnungsverbindlichkeiten iVV | 0 | 169.733 |
noch abzuführende Steuern | 7.925 | 55.800 |
Durchgangskonten | 172.114 | 269.635 |
Prüfungskosten | 77.588 | 0 |
restliche sonstige Verbindlichkeiten | 162.134 | 224.836 |
419.761 | 720.004 | |
F. Rechnungsabgrenzungsposten | ||
auf die Laufzeit verteiltes Disagio auf Namensschuldverschreibungen | 212.675 | 242.975 |
ENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A., B.I. BIS B.III. IM GESCHÄFTSJAHR 2017
Bilanzwerte Vorjahr Euro |
Zugänge Euro |
Umbuchungen Euro |
Abgänge Euro |
Zuschreibungen Euro |
Abschreibungen Euro |
|
A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 105.970 | 87.898 | 0 | 0 | 0 | 37.364 |
2. geleistete Anzahlungen | ||||||
3. Summe A. | 105.970 | 87.898 | 0 | 0 | 0 | 37.364 |
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 12.578.022 | 51.929 | 0 | 0 | 0 | 931.471 |
B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 925.183 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 13.290.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Beteiligungen | 6.946.310 | 0 | 0 | 19.999 | 0 | 0 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.332.795 | 889.392 | 0 | 2.525.722 | 0 | 0 |
5. Summe B.II. | 24.494.288 | 889.392 | 0 | 2.545.721 | 0 | 0 |
B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 116.423.028 | 52.666.211 | 0 | 4.270.522 | 113.984 | 0 |
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 187.826.000 | 24.780.419 | 0 | 30.730.384 | 154.910 | 0 |
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 42.455.583 | 315.000 | 0 | 5.098.794 | 0 | 0 |
4. Sonstige Ausleihungen | ||||||
a) Namensschuldverschreibungen | 406.000.000 | 0 | 0 | 38.000.000 | 0 | 0 |
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 275.148.470 | 44.633.822 | 0 | 308.763 | 0 | 0 |
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 2.768.920 | 191.050 | 0 | 806.598 | 0 | 0 |
d) übrige Ausleihungen | 9.965.681 | 244.773 | 0 | 523.698 | ||
Summe zu 4. | 693.883.071 | 45.069.645 | 0 | 39.639.059 | 0 | 0 |
5. Einlagen bei Kreditinstituten | 2.600.000 | 0 | 0 | 2.600.000 | 0 | 0 |
6. Andere Kapitalanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
7. Summe B.III. | 1.043.187.682 | 122.831.275 | 0 | 82.338.759 | 268.894 | 0 |
Insgesamt | 1.080.365.962 | 123.860.494 | 0 | 84.884.480 | 268.894 | 968.835 |
Bilanzwerte Geschäftsjahr Euro |
Zeitwerte Geschäftsjahr Euro |
|
A. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 156.504 | |
2. geleistete Anzahlungen | 0 | |
3. Summe A. | 156.504 | |
B. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.698.480 | 14.775.054 |
B. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 925.183 | 925.183 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 13.290.000 | 13.844.036 |
3. Beteiligungen | 6.926.311 | 11.168.829 |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.696.465 | 1.696.465 |
5. Summe B.II. | 22.837.959 | 27.634.513 |
B. III. Sonstige Kapitalanlagen | ||
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 164.932.701 | 175.883.309 |
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 182.030.945 | 212.359.388 |
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 37.671.789 | 40.393.432 |
4. Sonstige Ausleihungen | ||
a) Namensschuldverschreibungen | 368.000.000 | 413.082.461 |
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 319.473.529 | 340.215.346 |
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 2.153.372 | 2.749.511 |
d) übrige Ausleihungen | 9.686.756 | 9.163.899 |
Summe zu 4. | 699.313.657 | 765.211.217 |
5. Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 0 |
6. Andere Kapitalanlagen | 0 | 0 |
7. Summe B.III. | 1.083.949.092 | 1.193.847.346 |
Insgesamt | 1.118.642.034 | 1.236.256.913 |
Zeitwertangaben nach § 54 ff RechVersV
Der Zeitwert der zu den Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen beträgt 823.174.452 Euro und der zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen beträgt 413.082.461 Euro. Unter Berücksichtigung von Disagien in Höhe von 212.675 Euro und Agien von 739.821 Euro ergibt sich eine Bewertungsreserve von 117.244.237 Euro.
Bewertungsmethoden zur Ermittlung der Zeitwerte/Verkehrswerte
Die Verkehrswerte für die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten wurden entsprechend der im Baugesetz enthaltenen Wertermittlungsverordnung, der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) sowie der Ertragswertrichtlinie (EW-RL 2015) ermittelt. Alle Objekte wurden in 2017 neu bewertet.
Der Verkehrswert einer Beteiligung wurde auf Basis des anteiligen Eigenkapitals ermittelt. Fünf Beteiligungen wurden auf der Grundlage des anteiligen Netto-Fondsvermögens bewertet. Für zwei Beteiligungen, darunter einer an einem verbundenen Unternehmen, wurden die über Verkehrswertgutachten ermittelten Werte zum Ansatz gebracht.
Die Zeitwerte der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen wurden auf der Basis der Börsenkurse bzw. Rücknahmepreise am letzten Börsentag ermittelt.
Für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden die Börsenkurse am letzten Börsentag als Zeitwert angesetzt.
Bei nicht börsengehandelten Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, übrigen Ausleihungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Hypothekenforderungen, wird der Zeitwert anhand einer Zinsstrukturkurve ermittelt. Dabei wird der individuellen Bonität der Anlage über Risikoaufschläge Rechnung getragen.
Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden anhand einer Zinsstrukturkurve unter Berücksichtigung historischer Tilgungs- und Kündigungsquoten bewertet.
Von den Möglichkeiten des § 341b HGB hinsichtlich der Zuordnung und Bewertung von Kapitalanlagen zum Anlagevermögen ist bei Kapitalanlagen mit einem Bilanzwert von 258,5 Mio. Euro Gebrauch gemacht worden. Der Zeitwert dieser Kapitalanlagen beträgt 287,5 Mio. Euro.
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017
Posten | 2017 Euro |
Vorjahr Euro |
I. Versicherungstechnische Rechnung | ||
I. 1. Gebuchte Bruttobeiträge des selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäftes | ||
Einzelversicherungen | 71.488.825 | 84.557.402 |
Kollektivversicherungen | 6.012.133 | 5.779.663 |
Gesamt | 77.500.958 | 90.337.065 |
untergliedert nach: | ||
laufende Beiträge | 68.607.183 | 69.195.471 |
Einmalbeiträge | 8.893.775 | 21.141.594 |
Gesamt | 77.500.958 | 90.337.065 |
untergliedert nach Beiträgen im Rahmen von Verträgen: | ||
ohne Gewinnbeteiligung | 0 | 0 |
mit Gewinnbeteiligung | 77.500.958 | 90.337.065 |
Gesamt | 77.500.958 | 90.337.065 |
Rückversicherungssaldo (+ Ertrag/- Aufwand des Rückversicherers) | -18.617.283 | -30.284.326 |
Zusätzlich ergaben sich Depotzinsen von 23.831.442 Euro zu Gunsten des Rückversicherers Oldenburgische Landesbrandkasse. | ||
Die Beitragssumme des Neugeschäfts beträgt | 133.574.866 | 141.260.304 |
Bei Riesterverträgen wurden die Beiträge über die gesamte Laufzeit berechnet. | ||
I. 3. b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | ||
Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.458.293 | 1.447.311 |
Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 27.019.931 | 28.500.744 |
I.4./I.11. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus Kapitalanlagen | ||
Der Ausweis betrifft nicht realisierte Gewinne bzw. Verluste als Differenz der Anschaffungskosten zum Buchwert am Bilanzstichtag. | ||
I. 6. Abwicklungsergebnis der aus dem Vorjahr übernommenen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle -brutto- | ||
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft (Ertrag) | 1.369.021 | 995.260 |
I. 8. Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen an die Versicherungsnehmer | ||
erfolgsabhängige Aufwendungen | 9.229.359 | 7.899.627 |
I. 9. Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen gemäß § 51 Abs. 5 RechVersV (Muster 2) | ||
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | 3.585.562 | 4.565.044 |
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB | 139.799 | 168.403 |
3. Löhne und Gehälter | 2.981.079 | 2.894.506 |
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 518.734 | 525.431 |
5. Aufwendungen für Altersversorgung | 92.346 | 567.254 |
6. Aufwendungen insgesamt | 7.317.520 | 8.720.638 |
I. 10. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Kapitalanlagen | 464.377 | 241.582 |
I. 12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | ||
Direktgutschrift aus Bewertungsreserven | 86.338 | 64.166 |
II. 4. a.o. Aufwendungen aufgrund der Umstellung auf das BilMoG zum 1.1.2010 | 74.527 | 74.527 |
II. 7. Sonstige Aufwendungen | ||
Der Posten enthält aus der Änderung des Diskontierungszinses bei Pensionsrückstellungen und ähnlichen mitarbeiterbezogenen Rückstellungen | 445.769 | 374.433 |
In den Sonstigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung gem. § 277 Abs. 5 HGB in Höhe von 323.858 Euro enthalten. |
Aus dem im Jahr 2016 geschlossenen Rückversicherungsvertrag mit der Oldenburgischen Landesbrandkasse (Rückversicherer) haben sich im Geschäftsjahr folgende Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben (+ Ertrag / – Aufwand):
Posten | 2017 Euro |
2017 Euro |
Vorjahr Euro |
Vorjahr Euro |
I. 1.b) | -12.022.474 | -36.587.592 | ||
davon: | ||||
Rückversicherungsbeitrag | -39.367.007 | -27.507.392 | ||
Portfolio-Eintrittsprämie | -832.176.972 | -639.292.522 | ||
Portfolio-Austrittsprämie | 859.521.505 | 630.212.322 | ||
I. 6.a) bb) | 51.518.609 | 63.917.939 | ||
I. 9 c) | 3.443.789 | 3.377.040 | ||
I. 12. | -23.831.442 | -19.612.966 | ||
Gesamt | 19.108.482 | 11.094.421 |
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG FÜR DIE LEBENSVERSICHERUNG IM JAHRE 2018
Der einzelne Versicherungsvertrag wird entsprechend dem folgenden Plan am Überschuss und an den Bewertungsreserven beteiligt.
Die für die Beteiligung der Versicherungsnehmer am Überschuss und an den Bewertungsreserven benötigten Mittel werden vollständig der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Eine Ausschüttung in Form der Direktgutschrift erfolgt nur für den Teil der Beteiligung an den Bewertungsreserven, der die Leistung aus der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven übersteigt.
Für das Jahr 2018 werden im Einzelnen folgende Überschussanteile festgesetzt:
1. Kapitaleinzel- und Firmen-Gruppenversicherungen mit laufender Beitragszahlung
Die Überschüsse werden beim Tarifwerk 1926/42 im Wesentlichen verzinslich angesammelt und bei den Tarifwerken ab 1968 in Form einer zusätzlichen beitragsfreien Summe (Bonus), die mit der Hauptversicherung fällig wird, verteilt. Darüber hinaus werden Schlussüberschussanteile sowie eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
Für die kapitalbildende Lebensversicherung nach Einzeltarif ist für die Tarifwerke das natürliche Überschusssystem, das eine entstehungsgerechte und zeitnahe Überschussbeteiligung für jeden Vertrag gewährleistet, eingeführt.
Die gesamte Überschussbeteiligung teilt sich in einen laufenden Überschussanteil, einen Schlussüberschussanteil und in eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven auf.
1.1. Laufender Überschussanteil
Der laufende Überschussanteil wird jeweils zum Ende des Versicherungsjahres als Risiko-, Verwaltungskosten- und Zinsüberschuss zugeteilt.
Verwendung
Der laufende Überschussanteil kann
― |
als Barüberschussanteil mit den Beiträgen verrechnet werden |
― |
als zusätzliche beitragsfreie Versicherungssumme (Bonus) verwendet werden |
― |
verzinslich angesammelt werden (nur für die Tarifwerke 1994 und 2000) oder |
― |
zur Erhöhung der vereinbarten Leistung im Erlebensfall (Erlebensfallbonus) verwendet werden (nicht für die Tarifwerke 1926/42, 1968, 1987 sowie 2017). |
Bei Verwendung der Überschüsse als Bonus oder Erlebensfallbonus ist dieser ebenfalls überschussberechtigt und erhält einen laufenden Überschussanteil als Risiko- und Zinsüberschuss.
Risikoüberschuss
Der Risikoüberschuss wird in Prozent des rechnungsmäßigen Beitrags für das Todesfallrisiko gewährt und beträgt im Jahr 2018:
Tarifwerke | Männer | Frauen |
1926/42, 1968, 1987, 1994 und 2000 | 0 % | 0 % |
2004,2007,2008 und 2012 | 30 % | 15 % |
2013, 2015 und 2017 | 30 % | 30 % |
Tarife auf verbundene Leben erhalten den Risikoüberschuss für Männer.
Der Risikoüberschuss ist auf die unter Risiko stehende Versicherungssumme begrenzt:
Tarifwerke | Begrenzung |
1926/42 und 1968 | 5,00 ‰ |
1987 | 4,00 ‰ |
1994, 2000, 2004, 2007, 2008, 2012, 2013, 2015 und 2017 | 8,00 ‰ |
Ein Risikoüberschussanteil wird bei der Verwendung als Erlebensfallbonus nur solange gewährt, wie die Bedingung zum vorzeitigen Abruf unter 1.2 noch nicht erfüllt ist.
Verwaltungskostenüberschuss
Der Verwaltungskostenüberschuss wird in Promille der Versicherungssumme gewährt und gilt nur für die beitragspflichtige Zeit. Er beträgt für alle Tarifwerke 0,00‰.
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres gewährt und ist für das Jahr 2018 wie folgt festgelegt:
Tarifwerke | Zinsüberschuss |
1926/42, 1968, 1987, 1994,2000, 2004, 2007 sowie 2008 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
2017 | 1,20 % |
1.2. Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung
Für das im Deklarationszeitraum endende Versicherungsjahr wird eine nicht garantierte Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile und auf Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gebildet bzw. eine bereits bestehende nicht garantierte Anwartschaft erhöht.
Tarifwerke 1926/42, 1968 und 1987
Bei Tod, Heirat oder Ablauf werden die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei vorzeitigem Abruf werden die erreichten Schlussüberschussanteile und die erreichte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven nur dann gewährt, falls
― |
das vorhandene Deckungskapital für die Hauptversicherung und den Bonus zusammen mit den Schlussüberschussanteilen und der Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven die Versicherungssumme im Erlebensfall erreicht oder |
― |
der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat oder |
― |
der Versicherungsvertrag innerhalb der letzten drei Versicherungsjahre beendet wird und der Versicherte zu diesem Zeitpunkt das 62. Lebensjahr (für Frauen das 60. Lebensjahr) vollendet hat. Ansonsten werden im Falle eines Rückkaufs die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven nach einem Drittel der Laufzeit, spätestens nach 10 Jahren, in verminderter Höhe fällig. |
Die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven werden bei Ablauf der Versicherungsdauer fällig. Bei Tod (sofern für die laufenden Überschussanteile nicht der Erlebensfallbonus vereinbart wurde) oder Heirat werden die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven in anteiliger Höhe fällig.
Tarifwerke 1994, 2000, 2004, 2007, 2008, 2012, 2013, 2015 und 2017
Bei vorzeitigem Abruf werden die erreichten Schlussüberschussanteile und die erreichte Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven dann gewährt, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr bzw. in den Tarifwerken 2012, 2013, 2015 und 2017 das 62. Lebensjahr vollendet hat und die Restlaufzeit des Vertrags 5 Jahre nicht überschreitet. Ansonsten werden im Falle des Rückkaufs die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven nach einem Drittel der Laufzeit, spätestens nach 10 Jahren, in verminderter Höhe fällig.
Sofern die Bedingungen zum vorzeitigen Abruf erfüllt sind, wird bei Tod oder Heirat mindestens der Betrag wie beim vorzeitigen Abruf gewährt.
Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird in Promille der vereinbarten Versicherungssumme im Erlebensfall wie folgt festgesetzt:
Tarifwerke | ab dem | Schlussüberschussanteil |
1926/42 | 1. Versicherungsjahr | 5,00 ‰ |
1968 | 6. Versicherungsjahr | 2,00 ‰ |
1987 und 1994 | 1. Versicherungsjahr | 0,00 ‰ |
2000 | 6. Versicherungsjahr | 1,50 ‰ |
2004 | 6. Versicherungsjahr | 2,00 ‰ |
2007 und 2008 | 6. Versicherungsjahr | 4,00 ‰ |
2012, 2013, 2015 und | 6. Versicherungsjahr | 4,00 ‰ |
2017 | 16. Versicherungsjahr | 6,00 ‰ |
Die Erhöhung der Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile erfolgt so lange, bis insgesamt folgende Anteile der vereinbarten Versicherungssumme im Erlebensfall erreicht sind:
Tarifwerke | Anwartschaft |
1926/42 | 200 ‰ |
1968,1987, 1994, 2000 und 2004 | 150 ‰ |
2007, 2008, 2012, 2013, 2015 und 2017 | 220 ‰ |
Sockelbeteiligung
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird in Promille der vereinbarten Versicherungssumme im Erlebensfall wie folgt festgesetzt für:
Tarifwerk | ab dem | Sockelbeteiligung |
1926/42 | 1. Versicherungsjahr | 2,00 ‰ |
1968 | 6. Versicherungsjahr | 1,00 ‰ |
1987 | 1. Versicherungsjahr | 0,25 ‰ |
1994 | 6. Versicherungsjahr | 0,25 ‰ |
2000 und 2004 | 6. Versicherungsjahr | 1,00 ‰ |
2007 | 6. Versicherungsjahr | 2,00 ‰ |
Die Erhöhung der Anwartschaft für die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt so lange, bis insgesamt 100 ‰ der vereinbarten Versicherungssumme im Erlebensfall erreicht sind.
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals wie folgt festgesetzt für:
Tarifwerk | ab dem | Sockelbeteiligung |
2008, 2012, 2013, 2015 und 2017 | 6. Versicherungsjahr | 0,50 % |
1.3. Mindesttodesfallbonus
Für die Tarifwerke 1968 und 1987 – mit Ausnahme der NZ-Tarife – wird bei Tod ein Überschussanteil von mindestens 10 % der Versicherungssumme unter Einbeziehung des erreichten Gesamtbonus einschließlich Schlussüberschussanteilen und Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt.
Dieser Mindesttodesfallbonus entfällt bei Vereinbarung von Barbezug oder Verrechnung der Überschussanteile mit den Beiträgen.
1.4. Todesfallbonus für Frauen
Frauen erhalten 2018 für das Tarifwerk 1926/42 und 1968 einen zusätzlichen Todesfallbonus in Höhe von 10 % der Versicherungssumme.
2. Vermögensbildungsversicherungen
Für Versicherungen nach dem Vermögensbildungsgesetz gelten die unter Ziffer 1.1 aufgeführten Überschusssätze.
3. Beitragsfreie Kapitaleinzel- und Firmen- Gruppenversicherungen
3.1. Laufender Überschussanteil Risikoüberschuss
Beitragsfreie Versicherungen ohne Einmalbeitragsversicherungen ab TW 2011 erhalten einen laufenden Überschussanteil als Risikoüberschuss wie unter Ziffer 1.1 aufgeführt.
Zinsüberschuss
Beitragsfreie Versicherungen ohne Einmalbeitragsversicherungen ab TW 2011 erhalten einen laufenden Überschussanteil als Zinsüberschuss wie unter Ziffer 1.1 aufgeführt.
Für Einmalbeitragsversicherungen ab Tarifwerk 2011, beträgt der Zinsüberschuss 0,00 % des Deckungskapitals zum Ende der ersten beiden Versicherungsjahre. Der Zinsüberschuss in Prozent des Deckungskapitals zum Ende des dritten und aller folgenden Versicherungsjahres beträgt:
Tarifwerk | Zinsüberschuss |
2011 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
2017 | 1,20 % |
4. Zuzahlungen
Für Zuzahlungen wird ein Überschussanteil in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals der Zuzahlung unter Anrechnung des Risikoüberschusses gewährt. Der Zinsüberschussanteil wird wie der unter Ziffer 1.1 angegebene Satz festgelegt. Die Verwendungsform des Überschussanteils entspricht der der Hauptversicherung.
5. Risikoversicherungen
Beitragsverrechnung
Risikoversicherungen mit gleichbleibender Versicherungssumme von mindestens 1.000 EUR (1.500 EUR bei Tarifwerk 1987) wird von Beginn der Versicherung an eine Ermäßigung des Normalbeitrages
― |
um 40 % bei den Tarifwerken 1926/42 und 1968 |
― |
um 35 % beim Tarifwerk 1987 zugesagt. |
Schlussüberschussanteil
Alternativ kann bei Vereinbarung am Versicherungsbeginn bei Tod oder Ablauf ein Schlussüberschussanteil in Prozent des Normaljahresbeitrages für jedes volle Versicherungsjahr gewählt werden.
Der Prozentsatz des Schlussüberschussanteils beträgt unabhängig von der Versicherungsdauer
― |
65 % bei den Tarifwerken 1926/42, 1968 und |
― |
60% beim Tarifwerk 1987. |
Dies gilt sowohl bei Tod oder Ablauf als auch bei Kündigung oder Umtausch.
Todesfallbonus für Frauen
Für die Tarifwerke 1926/42 und 1968 erhalten Frauen einen zusätzlichen Todesfallbonus von 10 % der Versicherungssumme.
Mehrleistung bei Tod
Tarifwerke 1994, 2000, 2004, 2007, 2008 und 2012
Risikoversicherungen erhalten vom Beginn der Versicherung an bei Tod eine zusätzliche Mehrleistung in Prozent der Versicherungssumme. Der Prozentsatz beträgt
― |
für alle TW 120 % für Männer und für Versicherungen auf verbundene Leben abweichend für TW 2008 und 2012 bei Versicherungssummen ab 38.000 Euro: 160 % |
― |
für alle TW 100 % für Frauen |
― |
abweichend für TW 2008 und 2012 bei Versicherungssummen ab 38.000 Euro: 120 %. |
Tarifwerke 2013, 2015 und 2017
Risikoversicherungen erhalten vom Beginn der Versicherung an bei Tod eine zusätzliche Mehrleistung in Prozent der Versicherungssumme. Der Prozentsatz beträgt
― |
Tarifwerk 2013: 120 %, abweichend bei Versicherungssummen ab 38.000 Euro: 160 % |
― |
Tarifwerk 2015: 160 % |
― |
Tarifwerk 2017: 160 % |
Bausparrisikoversicherungen
Risikoversicherungen für die fakultative Abdeckung von Bauspardarlehen (Bausparrisikoversicherung des Tarifwerks 1987) erhalten eine Ermäßigung des Beitrags von 35 %
6. Einzel- und Gruppen-Rentenversicherungen
6.1. Rentenversicherungen während des Rentenbezugs (ohne flexible Rentenversicherungen)
Tarifwerke 1926/42, 1987, 1994, 2000, 2004 und 2005
Es erfolgt keine Erhöhung der Rente.
Tarifwerke 2007, 2008 und 2011
Es erfolgt eine Erhöhung der Rente um 0,15 % der Vorjahresrente.
Tarifwerke 2012, 2013, 2015 und 2017
Die laufenden Überschussanteile werden während der Aufschubzeit entsprechend der gewählten Überschussverwendung verwendet:
― |
Steigende Überschussrente (Bonus): Es besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung der Vorjahresrente zu erhalten. |
― |
Teildynamische Überschussrente: Aus den jährlichen Überschussanteilen wird bei Beginn der Rentenzahlung eine zusätzliche Überschussrente in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals gebildet, die sich einschließlich der vertraglichen Rente jährlich zum Schluss des Versicherungsjahres erhöht. |
Tarifwerk | Steigend | Teildynamisch | |
Rentenbeginn | Jährlich | ||
2012 und 2013 | 0,65 % | 0,24 % | 0,30 % |
2015 | 1,15 % | 0,54 % | 0,30 % |
2017 | 1,50 % | 0,54 % | 0,60 % |
6.2. Rentenversicherungen in der Aufschubphase (ohne flexible Rentenversicherungen)
Tarifwerk 1926/42
Aufgeschobenen Rentenversicherungen mit laufender Beitragszahlung werden innerhalb der Aufschubzeit laufende Überschussanteile zugeteilt.
Die Grund- und Zusatzdividende (laufender Überschussanteil) wird in Prozent des Jahresbeitrages berechnet und verzinslich angesammelt. Für das im Deklarationszeitraum beginnende Jahr gelten die folgenden Sätze:
Versicherungsjahr | Grund- und Zusatzüberschussanteil |
3. – 5. | 15 % |
6. – 10. | 20 % |
11. – 15. | 35 % |
16. – 20. | 50 % |
21. – 25. | 65 % |
ab 26. | 80 % |
Der laufende Überschussanteil kann auf Antrag vom Beitrag abgezogen werden, sofern die Versicherungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt. Das Überschussguthaben wird bei Beginn der Rentenzahlung zur Rentenerhöhung verwendet. Die erhöhte Rente nimmt an der Überschussbeteiligung gemäß 6.1 teil.
Tarifwerke ab 1987
Für die aufgeschobenen Rentenversicherungen ist das natürliche Überschusssystem eingeführt. Die gesamte Überschussbeteiligung setzt sich aus einem laufenden Überschussanteil und für beitragspflichtige Versicherungen aus einem Schlussüberschussanteil und einer Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven zusammen.
6.2.1. Laufender Überschussanteil Verwendung
Der laufende Überschussanteil kann als zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) oder verzinslich angesammelt werden. Die Bonusrente erhält ebenfalls einen Zinsüberschuss. Das Ansammlungsguthaben wird bei Beginn der Rentenzahlung zur Rentenerhöhung verwendet.
Bei Tod oder Rückkauf vor Rentenbeginn wird das Ansammlungsguthaben ausgezahlt.
Grundüberschuss
Der Grundüberschuss wird in Prozent des Jahresbeitrags auf 0,00 % festgelegt.
Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres festgelegt und beträgt
Tarifwerke | Zinsüberschuss |
1987, 1994, 2000, 2004, 2005, 2007 und 2008 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
Der Zinsüberschuss bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung wird in Prozent des Deckungskapitals zu Beginn des Versicherungsjahres festgelegt und beträgt:
― |
Für den Vertragsteil mit einem Rechnungszins von 0,00 %: 2,10 % |
― |
Für den Vertragsteil mit einem Rechnungszins von 0,90 %: 1,20 % |
Versicherungen gegen Einmalbetrag
Zinsüberschuss
Tarifwerke 1987, 1994, 2000, 2004, 2005, 2007, 2008 und 2011
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des Deckungskapitals zum Ende des Versicherungsjahres festgelegt und beträgt 0,00 %.
Tarifwerke 2012 und 2013
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des Deckungskapitals zum Ende des Versicherungsjahres festgelegt und beträgt
― |
0,00 % für die ersten beiden Versicherungsjahre |
― |
0,35 % zum Ende des dritten und allen folgenden Versicherungsjahren. |
Tarifwerk 2015
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des Deckungskapitals zum Ende des Versicherungsjahres festgelegt und beträgt
― |
0,00 % für die ersten beiden Versicherungsjahre |
― |
0,85 % zum Ende des dritten Versicherungsjahres und alle folgenden. |
Tarifwerk 2016
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des Deckungskapitals zum Ende des Versicherungsjahres festgelegt und beträgt:
Versicherungsjahre | Garant | Klassik | |
Rechnungszins 0,00 % |
Rechnungszins 0,90 % |
Rechnungszins 0,75 % |
|
1 | 0,90 % | 0,00 % | 0,15 % |
2 | 0,90 % | 0,00 % | 0,15 % |
3 | 0,90 % | 0,00 % | 0,15 % |
4 | 1,00 % | 0,10 % | 0,25 % |
5 | 1,30 % | 0,40 % | 0,55 % |
6 | 1,60 % | 0,70 % | 0,85 % |
7 | 2,10 % | 1,20 % | 1,35 % |
Tarifwerk 2017
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des Deckungskapitals zum Ende des Versicherungsjahres festgelegt und beträgt:
Versicherungsjahr | Garant | Klassik | |||
Rechnungszins 0,00 % |
Rechnungszins 0,75 % |
Rechnungszins 0,90 % |
Rechnungszins 0,75 % |
Rechnungszins 0,90 % |
|
1 | 0,90 % | 0,15 % | 0,00 % | 0,15 % | 0,00 % |
2 | 0,90 % | 0,15 % | 0,00 % | 0,15 % | 0,00 % |
3 | 0,90 % | 0,15 % | 0,00 % | 0,15 % | 1,20 % |
4 | 1,00 % | 0,25 % | 0,10 % | 0,25 % | 1,20 % |
5 | 1,30 % | 0,55 % | 0,40 % | 0,55 % | 1,20 % |
6 | 1,60 % | 0,85 % | 0,70 % | 0,85 % | 1,20 % |
7 | 2,10 % | 1,35 % | 1,20 % | 1,35 % | 1,20 % |
6.2.2. Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung
Für das im Deklarationszeitraum endende Versicherungsjahr wird eine nicht garantierte Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile und auf Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gebildet bzw. eine bereits bestehende nicht garantierte Anwartschaft erhöht.
Tarifwerk 1987, 1994, 2000, 2004, 2005, 2007, 2008, 2012, 2013, 2015 und 2017
Bei Ablauf der Aufschubzeit – oder Tod beim Tarifwerk 1987 – werden die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.
Bei vorzeitigem Abruf werden die erreichten Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven nur dann gewährt, falls
― |
Tarifwerk 1987: Der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat oder der Versicherungsvertrag innerhalb der letzten drei Versicherungsjahre aufgelöst wird und der Versicherte zu diesem Zeitpunkt das 62. Lebensjahr (für Frauen das 60. Lebensjahr) vollendet hat. |
― |
Tarifwerke 1994, 2000, 2004, 2005, 2007, 2008: Der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Restlaufzeit des Vertrags 5 Jahre nicht überschreitet. |
― |
Tarifwerke 2012, 2013, 2015 und 2017: Der Versicherte das 62. Lebensjahr vollendet hat und die Restlaufzeit des Vertrags 5 Jahre nicht überschreitet. |
Ansonsten werden im Falle des Rückkaufs die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven nach einem Drittel der Laufzeit, spätestens nach 10 Jahren, in verminderter Höhe fällig.
Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung
Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird in Prozent der vereinbarten Jahresrente festgesetzt und beträgt:
Tarifwerk | ab dem | Schlussüberschüsse |
1987 und 1994 | 1. Versicherungsjahr | 0,00 % |
2000 | 6. Versicherungsjahr | 2,00 % |
Die Erhöhung der Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile erfolgt so lange, bis insgesamt 130 % der vereinbarten Jahresrente zum vereinbarten Rentenbeginn erreicht wird.
Der Schlussüberschussanteil wird in Promille des Deckungskapitals zum vereinbarten Rentenbeginn festgesetzt und beträgt
Tarifwerk | ab dem | Schlussüberschüsse |
2004 und 2005 | 6. Versicherungsjahr | 1,50 ‰ |
2007 und 2008 | 6. Versicherungsjahr | 3,50 ‰ |
2012, 2013 und 2015 | 6. Versicherungsjahr | 3,50 ‰ |
16. Versicherungsjahr | 5,00 ‰ |
Die Erhöhung der Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile erfolgt so lange, bis insgesamt
― |
120 ‰ des Deckungskapitals für die Tarifwerke 2004 und 2005 |
― |
190 ‰ des Deckungskapitals für die Tarifwerke 2007, 2008, 2012, 2013 und 2015 |
zum vereinbarten Rentenbeginn erreicht wird.
Der Schlussüberschussanteil wird in Prozent des Deckungskapitals zum vereinbarten Rentenbeginn festgesetzt und beträgt
Tarifwerk | Konzept Rente | ab dem | Schlussüberschüsse |
2017 | Klassik | 6. Versicherungsjahr | 0,35% |
16. Versicherungsjahr | 0,50 % | ||
2016 und 2017 | Garant | 5. Versicherungsjahr | 0,25 % |
15. Versicherungsjahr | 0,35 % |
Die Erhöhung der Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile erfolgt so lange, bis insgesamt 19 % des Deckungskapitals zum vereinbarten Rentenbeginn erreicht wird.
Versicherungen gegen Einmalbetrag
Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird in Prozent des Deckungskapitals zum vereinbarten Rentenbeginn festgesetzt:
Tarifwerk | Konzept Rente | ab dem | Schlussüberschüsse |
2016 und 2017 | Privat Klassik | 1. Versicherungsjahr | 0,40 % |
Garant | 5. Versicherungsjahr | 0,25 % | |
15. Versicherungsjahr | 0,35 % |
Die Erhöhung der Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile erfolgt so lange, bis insgesamt 19 % des Deckungskapitals zum vereinbarten Rentenbeginn erreicht wird.
Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung
Sockelbeteiligung
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird in Prozent der vereinbarten Jahresrente festgesetzt und beträgt:
Tarifwerk | ab dem | Sockelbeteiligung |
1987 | 1. Versicherungsjahr | 0,25 % |
1994 | 6. Versicherungsjahr | 0,25 % |
2000 | 6. Versicherungsjahr | 1,00 % |
Die Erhöhung der Anwartschaft auf Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt so lange, bis insgesamt 100 % der vereinbarten Jahresrente zum vereinbarten Rentenbeginn erreicht wird.
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird in Promille des Deckungskapitals zum vereinbarten Rentenbeginn festgesetzt und beträgt:
Tarifwerk | ab dem | Sockelbeteiligung |
2004 und 2005 | 6. Versicherungsjahr | 1,00 ‰ |
2007 | 6. Versicherungsjahr | 2,00 ‰ |
Die Erhöhung der Anwartschaft auf Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt so lange, bis insgesamt 100 ‰ des Deckungskapitals zum vereinbarten Rentenbeginn erreicht wird.
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals festgesetzt und beträgt:
Tarifwerk | Konzept Rente | ab dem | Sockelbeteiligung |
2008, 2012, 2013 und 2015 | – | 6. Versicherungsjahr | 0,50 % |
2016 und 2017 | Privat Klassik | 6. Versicherungsjahr | 0,50 % |
Garant | 5. Versicherungsjahr | 0,60 % | |
15. Versicherungsjahr | 1,00 % |
Versicherungen gegen Einmalbetrag
Sockelbeteiligung
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals festgesetzt und beträgt:
Tarifwerk | Konzept Rente | ab dem | Sockelbeteiligung |
Privat Klassik | 1. Versicherungsjahr | 0,00 % | |
2016 und 2017 | Garant | 6. Versicherungsjahr | 0,60 % |
16. Versicherungsjahr | 1,00 % |
6.3. Flexible aufgeschobene Rentenversicherungen in der Aufschubphase
6.3.1. Laufender Überschussanteil
Der laufende Überschussanteil wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres zugeteilt und als Kosten- und Zinsüberschuss definiert.
Er wird zur Erhöhung der versicherten Leistung verwendet, wobei mit Beginn der Rentenzahlung eine Rentenerhöhung erfolgt.
Kostenüberschuss
Der Kostenüberschuss wird in Prozent der überschussberechtigten Summe aus gezahlten Beiträgen in Höhe von 0,00 % festgesetzt.
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals des Kalenderjahres wie folgt festgesetzt:
Tarifwerke | Zinsüberschuss |
2005, 2007 und 2008 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
2017 | 1,20 % |
6.3.2. Schlussüberschussanteil
Mit Beginn der Rentenzahlung (Auszahlungsphase) oder bei Vertragsbeendigung nach Erreichen des 60. Lebensjahres oder in den Tarifwerken 2012, 2013, 2015 und 2017 bei Vertragsbeendigung nach Erreichen des 62. Lebensjahres werden Schlussüberschussanteile in Höhe von 16 % der Summe der zugeteilten laufenden Überschussanteile fällig.
Bei Rentenbeginn werden die Schlussüberschussanteile zur Rentenerhöhung verwendet.
6.4. Flexible Rentenversicherungen während des Rentenbezugs
Flexible Rentenversicherungen werden jährlich zum Beginn des Versicherungsjahres Überschussanteile zugeteilt und zur Erhöhung der Rente verwendet. Bei Rentenbeginn wird die anfängliche Jahresrente ansonsten die Vorjahresrente erhöht:
Tarifwerke | Erhöhung um |
2005, 2007 und 2008 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
2017 | 1,20 % |
7. Rentenversicherungen nach dem Altersvermögensgesetz (PrämienRente, RiesterRente, KonzeptRente Riester)
7.1. Altersvorsorgeversicherungen in der Aufschubphase
Der Altersvorsorgeversicherung liegt das natürliche Überschusssystem zugrunde. Die gesamte Überschussbeteiligung teilt sich auf in einen laufenden Überschussanteil und in einen Schlussüberschussanteil.
7.1.1. Laufender Überschussanteil
Gewinnverwendung
Der laufende Überschussanteil kann verzinslich angesammelt oder ab dem Ende des zweiten auf den Beginn folgenden Kalenderjahres in Fondsanteile umgewandelt werden. Zum Rentenbeginn werden die Fondsanteile veräußert und dem gebundenen Vermögen zugeführt. Das Ansammlungsguthaben oder der Wert der Fondsanteile werden bei Beginn der Rentenzahlung zur Rentenerhöhung verwendet.
Der laufende Überschussanteil wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres zugeteilt und als Kosten- und Zinsüberschuss definiert. Für das Jahr 2018 gelten die folgenden Überschussanteilsätze
Kostenüberschuss
Der Kostenüberschuss wird in Prozent der überschussberechtigten Summe aus gezahlten Beiträgen und zugeflossenen staatlichen Zulagen in Höhe von 0,00 % festgelegt.
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals des Kalenderjahres wie folgt festgelegt:
Tarifwerke | Zinsüberschuss |
2000, 2004, 2005, 2007 und 2008 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
2017 | 1,20 % |
7.1.2. Schlussüberschussanteil
Mit Beginn der Rentenzahlung (Auszahlungsphase) oder bei Vertragsbeendigung nach Erreichen des 60. Lebensjahres bzw. in den Tarifwerken 2012, 2015 und 2017 nach Erreichen des 62. Lebensjahres werden Schlussüberschussanteile in Höhe von 16 % des Ansammlungsguthabens oder bei Anlage in Fondsanteile in Höhe von 16 % der Summe der zugeteilten laufenden Überschussanteile fällig. Bei Rentenbeginn werden die Schlussüberschussanteile zur Rentenerhöhung verwendet.
7.2. Altersvorsorgeversicherungen in der Rentenbezugszeit
Altersvorsorgeversicherungen werden jährlich zum Beginn des Versicherungsjahres Überschussanteile zugeteilt und zur Erhöhung der Rente verwendet. Bei Rentenbeginn wird die anfängliche Jahresrente ansonsten die Vorjahresrente erhöht:
Tarifwerke | Erhöhung um |
2000, 2004, 2005, 2007 und 2008 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
2017 | 1,20 % |
8. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung
Die gesamte Überschussbeteiligung wird als laufender Überschussanteil und bei Tarifen mit Beitragserhaltungsgarantie als Schlussüberschussanteil sowie als Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven festgesetzt.
8.1. Laufender Überschussanteil
Der laufende Überschussanteil wird jeweils zu Beginn eines Monats zugeteilt und als Risiko- und sonstiger Überschussanteil und bei Tarifen mit Beitragserhaltungsgarantie als Zinsüberschussanteil definiert.
Der laufende Überschussanteil wird in Fondsanteile umgewandelt und erhöht das Deckungskapital der Versicherung.
Zum Rentenbeginn werden die Fondsanteile veräußert und dem gebundenen Vermögen zugeführt. Die Überschussbeteiligung im Rentenbezug ergibt sich nach den Regelungen unter Ziffer 6.1.
Risikoüberschuss
Der Risikoüberschuss wird in Prozent des rechnungsmäßigen Beitrages für das Todesfallrisiko für Männer in Höhe von 30,00 % und für Frauen in Höhe von 20,00 % festgesetzt. Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf 6,00 ‰ der unter Risiko stehenden Versicherungssumme.
Sonstiger Überschuss
Der sonstige Überschussanteil wird für alle Tarifwerke in Prozent des zu zahlenden Beitrages in Höhe von 0,00 % festgesetzt.
Zinsüberschuss
Der Zinsüberschuss wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals des Kalenderjahres für die Tarifwerke 2007, 2008 und 2009 in Höhe von 0,00 % bei Tarifen mit Beitragserhaltungsgarantie festgesetzt.
8.2. Schlussüberschussanteil und Sockelbeteiligung
Für das im Deklarationszeitraum endende Versicherungsjahr wird für Tarife mit Beitragserhaltungsgarantie eine nicht garantierte Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile und auf Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gebildet bzw. eine bereits bestehende nicht garantierte Anwartschaft erhöht.
Bei Rentenbeginn werden die Schlussüberschussanteile und die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven zur Rentenerhöhung verwendet.
Schlussüberschussanteil
Der Schlussüberschussanteil wird in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals in Höhe von 0,50 % festgesetzt.
Sockelbeteiligung
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird festgesetzt in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals in Höhe von 0,25 %.
9. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditäts-Zusatzversicherungen
9.1. Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
Tarifwerk 1968 mit Beginn bis 01.01.1984
Für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in Verbindung mit dem Tarifwerk 1968 wird für jedes vom 3. Versicherungsjahr an zurückgelegtem Versicherungsjahr ein Schlussüberschussanteil in Höhe von 15 % bis zum 01.01.1984 und von 25 % ab 01.01.1984 des jeweils gezahlten Zusatzbeitrages ausgeschüttet.
Tarifwerk 1968 mit Beginn ab 01.01.1984
Für Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen erfolgt eine Ermäßigung des zu zahlenden Zusatzbeitrages um 25 % oder bei Ablauf wird ein Schlussüberschussanteil in Prozent der jeweils gezahlten Zusatzbeiträge gewährt. Der Prozentsatz beträgt 50 % des überschussberechtigten Jahreszusatzbeitrages und erhöht die bereits bestehende Anwartschaft. Bei Ablauf oder vorzeitiger Beendigung wird die Anwartschaft als Schlusszahlung fällig.
Für Tarifwerk 2000, 2004, 2007 und 2008
Für selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, für selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Tarifwerk 2000, 2004, 2007 und 2008 erfolgt eine Ermäßigung des zu zahlenden Zusatzbeitrages. Der Überschussanteil in Prozent des Zusatzbeitrages beträgt für
Berufsgruppe | Männer | Frauen |
A | 65 % | 55 % |
B | 50 % | 40 % |
C | 25 % | 15 % |
D | 15 % | 5 % |
Tarifwerk 2012
Für selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, für selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Tarifwerk 2012 erfolgt eine Ermäßigung des zu zahlenden Zusatzbeitrages. Der Überschussanteil in Prozent des Zusatzbeitrages beträgt für
Berufsgruppe | Männer | Frauen |
A | 65 % | 55 % |
B+ | 55 % | 45 % |
B | 50 % | 40 % |
C+ | 30 % | 20 % |
C | 25 % | 15 % |
D | 15 % | 5 % |
Tarifwerk 2013 und 2015
Für selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, für selbständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in den Tarifwerken 2013 und 2015 erfolgt eine Ermäßigung des zu zahlenden Zusatzbeitrages. Der Überschussanteil in Prozent des Zusatzbeitrages beträgt für
Berufsgruppe | Ermäßigung |
A | 65 % |
B+ | 55 % |
B | 50 % |
C+ | 30 % |
C | 25 % |
D | 15 % |
Tarifwerk 2017
Für selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (Berufsunfähigkeitsschutz Komfort / Premium) und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (Komfort / Premium) im Tarifwerk 2017 erfolgt eine Ermäßigung des zu zahlenden Zusatzbeitrages. Der Überschussanteil in Prozent des Zusatzbeitrages beträgt für
Berufsgruppe | Ermäßigung |
A | 65 % |
B+ | 55 % |
B | 50 % |
C+ | 30 % |
C | 25 % |
D | 15 % |
Für selbstständige Existenzschutz-Versicherungen (Existenzschutz) und Zusatzversicherungen zum Existenzschutz (Existenz-Zusatzschutz) im Tarifwerk 2017 erfolgt eine Ermäßigung des zu zahlenden Zusatzbeitrages. Der Überschussanteil in Prozent des Zusatzbeitrages beträgt für
Risikogruppe | Ermäßigung |
1 | 20 % |
2 | 20 % |
9.2. Laufende Rente
Bei Rentenzahlung aufgrund Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit wird die Rente im Vergleich zur Vorjahresrente folgendermaßen erhöht:
Tarifwerke | um |
1926/42, 1968, 2000, 2004, 2007 und 2008 | 0,00 % |
2012 und 2013 | 0,35 % |
2015 | 0,85 % |
2017 | 1,20 % |
10. Ansammlungsüberschussanteil
Versicherungen, deren Überschussanteile verzinslich angesammelt werden, erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil, so dass sich das Ansammlungsguthaben insgesamt mit einem Zinssatz von 2,10 %, mindestens in Höhe des garantierten Rechnungszinses, verzinst.
Bei Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarifwerke 2011, 2012, 2013, 2015, 2016 und 2017 wird der Ansammlungsüberschussanteil analog dem Zinsüberschuss gemäß Ziffer 6.2 gestaffelt.
11. Beteiligung an den Bewertungsreserven
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven für kapitalbildende Versicherungen und Rentenversicherungen in der Aufschubzeit erfolgt für den einzelnen Vertrag mit Hilfe einer Maßzahl, die die Entwicklung des Deckungskapitals und eines eventuell vorhandenen Ansammlungsguthabens des jeweiligen Vertrages berücksichtigt. Der individuelle Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven ergibt sich aus dem Verhältnis der Maßzahl des einzelnen Vertrages zur Summe der Maßzahlen aller anspruchsberechtigten Verträge. Die individuelle Maßzahl und die Summe aller Maßzahlen werden jeweils mit den Vertragswerten zum 31.12. eines Geschäftsjahres fortgeschrieben und haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven werden monatlich mit den Werten des ersten Börsentages im Monat ermittelt. Dabei sind für die Zuteilung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung und im Leistungsfall die zuletzt vor diesem Termin ermittelten verteilungsfähigen Bewertungsreserven maßgeblich. Bei planmäßiger Vertragsbeendigung (Ablauf der Versicherungsdauer bzw. Ablauf der Aufschubzeit) sind die verteilungsfähigen Bewertungsreserven maßgeblich, die zwei Monate vor dem Beendigungstermin festgestellt wurden.
Sofern für den jeweiligen Vertrag eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt wurde, wird die Leistung aus der Sockelbeteiligung auf den individuellen Anteil an den verteilungsfähigen Bewertungsreserven angerechnet. Kapitalbildende Rentenversicherungen im Rentenbezug werden in Form einer widerruflichen, nicht garantierten Schlussüberschussrente an den Bewertungsreserven beteiligt. Die nicht garantierte Schlussüberschussrente kann am Ende eines Rentenbezugsjahres gebildet bzw. erhöht werden. Die Erhöhung wird mit Hilfe eines fiktiven Zinsüberschusses, der in Prozent des überschussberechtigten Deckungskapitals festgelegt wird, und den für die Bilanzierung maßgeblichen Rechnungsgrundlagen ermittelt.
Der fiktive Zinsüberschuss beträgt im Jahr 2018 für alle Tarifgruppen 0,00 %.
SONSTIGE ANGABEN
Bezüge des Vorstandes, des Aufsichtsrates sowie früherer Mitglieder der bezeichneten Organe und ihrer Hinterbliebenen
Die Bezüge des für die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg tätigen Vorstandes betrugen 196.411 Euro.
Für im Ruhestand befindliche Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden von der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg 58.425 Euro aufgewendet; am 31.12.2017 wurden 1.504.209 Euro für diesen Personenkreis zurückgestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Beirates erhielten für ihre Tätigkeit für die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg insgesamt 52.560 Euro bzw. 3.254 Euro.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates wurden von der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg nicht gewährt.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Als Mitglied des Verbandes öffentlicher Versicherer besteht satzungsgemäß ein Anteil in Höhe von 102.960 Euro am bisher nicht eingezahlten Stammkapital dieses Verbandes.
Die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg ist gemäß § 221 Abs. 1 VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1,0 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist.
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1,0 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 1.443.593 Euro.
Zusätzlich hat sich die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1,0 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge.
Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 12.992.335 Euro.
Mit einer Inanspruchnahme aus den genannten Haftungsverhältnissen wird nicht gerechnet, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten.
Außerdem bestehen Resteinzahlungs- bzw. Darlehensverpflichtungen bei einer Beteiligung sowie zwei Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen beläuft sich auf insgesamt 2.659.429 Euro.
Offene Vorkäufe auf Schuldscheindarlehen bestehen zum Bilanzstichtag mit einem Nominalwertvolumen in Höhe von 30 Mio. Euro. Der mittels finanzmathematischer Verfahren ermittelte Zeitwert der Wertpapiertermingeschäfte beträgt 366.814 Euro.
Verbundene Unternehmen
Der Sparkassenverband Niedersachsen (SVN), Hannover, hat die Ausübung seiner mit der Trägerschaft verbundenen Rechte seit 01.07.2007 treuhänderisch auf die Landschaftliche Brandkasse Hannover übertragen. Materiell stehen die Trägerrechte unverändert dem SVN zu.
Aufgrund dieser Vereinbarung wird die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg in den Konzernabschluss der Landschaftlichen Brandkasse Hannover einbezogen. Der Konzernabschluss der Landschaftlichen Brandkasse Hannover wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und offengelegt.
Sonstige Angaben
An Abschlussprüfer wurden netto insgesamt 168.227 Euro für Abschlussprüferleistungen (davon für Vorjahresprüfung: 31.588 Euro) aufgewendet.
Für Steuerberatungsleistungen wurden an den Abschlussprüfer netto insgesamt 39.831 Euro aufgewendet.
Außerbilanzielle Geschäfte wurden nicht vorgenommen.
Beziehungen zu nahestehenden Personen
Zwischen der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg (Zedent) und der Oldenburgischen Landesbrandkasse (Rückversicherer) ist im Geschäftsjahr 2016 ein langfristiger, proportionaler Rückversicherungsvertrag auf Normalbasis abgeschlossen worden.
Marktunübliche wesentliche Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden nicht getätigt.
Handelsregister
Die Gesellschaft wird unter der Handelsregister-Nr. HR A 3676 beim Amtsgericht Oldenburg geführt.
Personalbestand
Die Anzahl der bei den Öffentlichen Versicherungen Oldenburg insgesamt tätigen angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Vorstand) ergibt sich im Jahresdurchschnitt folgendermaßen:
Vollzeitbeschäftigte | Innendienst | 233 |
Außendienst | 17 | |
Auszubildende | 6 | |
Teilzeitbeschäftigte | Innendienst | 79 |
Außendienst | 2 | |
Angestellte gesamt | 337 |
Oldenburg (Oldb), den 06.03.2018
Öffentliche Lebensversicherungsanstalt, Oldenburg
Der Vorstand
Dr. Knemeyer
Müllender
Müller
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Der Jahresüberschuss wird in Höhe von 500 000 Euro ausgewiesen.
Der Trägerversammlung wird folgende Verwendung vorgeschlagen:
― |
Einstellung des Jahresüberschusses in die anderen Gewinnrücklagen: 500 000 Euro. |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zustimmt, vom Gesamtüberschuss T€ 9.229 der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuweisen, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Oldenburg
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Oldenburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
1. Bewertung der nicht börsennotierten Kapitalanlagen
2. Bewertung der Deckungsrückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
a) Sachverhalt und Problemstellung
b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
c) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der nicht börsennotierten Kapitalanlagen
a) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen (ohne Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen) in der Bilanz in Höhe von T€ 1.118.486 (97,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt, besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen zu treffen.
Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten Modelle und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen der Gesellschaft beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Marktpraktiken berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Darüber hinaus haben wir die von der Gesellschaften erstellten bzw. eingeholten Bewertungsgutachten (einschließlich der angewendeten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen) für die wesentlichen Beteiligungen der Gesellschaft gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Anhangs enthalten.
2. Bewertung der Deckungsrückstellungen
a) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten Versicherungstechnische Rückstellungen Deckungsrückstellungen (ohne Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird) in Höhe von insgesamt T€ 1.035.677 (90,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben.
Der Versicherungsbestand der Gesellschaft umfasst vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen.
Diesen Verpflichtungen liegen Zinsgarantien zu Grunde, welche zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mittels eines Rechnungszinses Gültigkeit für die gesamten Laufzeiten besitzen. Die ausgesprochenen Zinsgarantien umfassen die Bandbreite von 0,75 % bis 4,0 %. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatz-Rückstellung für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen. Bei einem gesamten Zuführungsbetrag im Geschäftsjahr von T€ 19.819 entfällt auf den Neubestand ein Anteil in Höhe von T€ 17.507 sowie auf den Altbestand ein Anteil in Höhe T€ 2.312. In Summe betragen diese von der Gesellschaft zu passivierenden Zinszusatz-Rückstellungen 7,3 % der gesamten Deckungsrückstellungen. Zur Finanzierung der Zuführung hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr Bewertungsreserven in Höhe von T€ 5.195 realisiert. Dies schlägt sich auch in einer rückläufigen laufenden Durchschnittsverzinsung der Gesellschaft in Höhe von aktuell 2,5 % (Vorjahr 2,8 %) nieder, der ein durchschnittlicher Rechnungszins des Versicherungsbestandes in Höhe von 2,93 % (vor Zinszusatz-Rückstellung) bzw. 2,18 % (nach Zinszusatz-Rückstellung) gegenübersteht. Die modellbasierte Berechnung der Deckungsrückstellungen unterliegt erheblichen Ermessensspielräumen der gesetzlichen Vertreter und damit verbundenen Schätzunsicherheiten.
Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der zugrundeliegenden Berechnungen sowie der erheblichen Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Deckungsrückstellung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Deckungsrückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten Methoden und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der Deckungsrückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Deckungsrückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir unter anderem die Fortschreibung der Zinszusatz-Rückstellung vom 31. Dezember 2016 auf den 31. Dezember 2017 nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der angewendeten Referenzzinssätze für den Altbestand entsprechend der aufsichtsrechtlichen Stellungnahmen bzw. Genehmigungen der BaFin gewürdigt. Zudem haben wir die Bildung von Zinssatzverpflichtungen im Zusammenhang mit gewährten garantierten Rentenfaktoren in der fondsgebundenen Lebensversicherung beurteilt und die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung der Zinszusatz-Rückstellung gewürdigt. Ferner haben wir uns mit der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars zu den in die Deckungsrückstellungen eingehenden Bewertungsparameter befasst und diese auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zu den Deckungsrückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
c) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Deckungsrückstellungen sind im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Anhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen – mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass zukünftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
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Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. |
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden vom Aufsichtsrat am 10. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. September 2017 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Abschlussprüfer der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Oldenburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Arbeits- und Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andre Bödeker.
Hannover, den 17. April 2018
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Andre Bödeker, Wirtschaftsprüfer
ppa. Patrik Bensch, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands während des Berichtsjahres entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben überwacht. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Über den Gang der Geschäfte und die Risikolage des Unternehmens wurde quartalsweise schriftlich vom Vorstand berichtet. Die Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Vorstand tauschten sich zudem regelmäßig über die wesentlichen Entwicklungen und Entscheidungen aus.
In seinen drei Sitzungen ist der Aufsichtsrat umfassend über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens unterrichtet worden. Er befasste sich eingehend mit dem Jahresabschluss 2016, der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2018, insbesondere mit dem Wirtschaftsplan 2018 und der mittelfristigen Ergebnisplanung sowie den Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von den Planungen. Intensiv wurde die Situation der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt unter den aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach Solvency II behandelt. Der Schwerpunkt der Beratung lag in der Vorbereitung einer Nachrang-Emission, die im 1. Halbjahr 2018 begeben werden soll. Weitere Themen waren u.a. die Ausgestaltung der aufsichtsrechtlichen Schlüsselfunktionen und die Kapitalanlagestrategie. Die von einer Arbeitsgruppe der Träger ausgearbeiteten Satzungsänderungen wurden ebenfalls vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen.
Der Personalausschuss behandelte in drei Sitzungen die ihm zugewiesenen Aufgaben; im Gremium wurde darüber berichtet.
Der Aufsichtsrat, vertreten durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, erteilte den Prüfungsauftrag nach § 341k HGB in Verbindung mit § 316 ff HGB an die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover. Nach Prüfung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 hat der Abschlussprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung vor. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats teil, berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und beantwortete die Fragen der Mitglieder. Der verantwortliche Aktuar hat in der Aufsichtsratssitzung über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichtes zur versicherungsmathematischen Bestätigung berichtet. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und stellte ihn in der vorgelegten Form fest. Der Aufsichtsrat legt der Trägerversammlung den festgestellten Jahresabschluss zur Bestätigung vor.
Der Aufsichtsrat bekennt sich zu den Grundsätzen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Leitlinien seines Handelns sind die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rahmenbedingungen als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen sowie die Grundsätze des Corporate Governance Kodex.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 ist Herr Jürgen Müllender für fünf Jahre zum Vorstandsmitglied wiederbestellt worden.
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg für ihren Einsatz und für die geleistete Arbeit.
Oldenburg (Oldb), den 08. Mai 2018
Der Aufsichtsrat der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt
Oldenburg
Kasten, Vorsitzender
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