Gemeinsame Prüfungsstelle Freiburg,
Fachbereich Arzneimittelverordnungsweise
Herrn
Dr. med. Dimitre Christoph
FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
bul. Knjaz Boris I 298,Apt.37
9006 VARNA
BULGARIEN
14. Dezember 2021 / MCs
Gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBI. I 2354) wird das folgende Schriftstück hiermit öffentlich zugestellt:
Dr. med. Dimitre Christoph
FA Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
bul. Knjaz Boris I 298,Apt.37
9006 VARNA
BULGARIEN
Bescheid über die Festsetzung einer Nachforderung (gemäß § 106 Abs. 3 Satz 2 SGB V i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 4 Prüfvereinbarung BW) für das Richtgrößenjahr 2019 vom 09.12.2021, Aktenzeichen: RWPAM-0.101.801.
Für die vorbezeichnete Person ist ein Schriftstück unter dem oben angegebene Aktenzeichen erlassen worden, das nicht zugestellt werden konnte, da die aktuelle Anschrift und der Aufenthaltsort unbekannt sind. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort verliefen ergebnislos. Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Absatz 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Das Schriftstück kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:
Gemeinsame Prüfungseinrichtungen
Baden-Württemberg
Sundgauallee 25
79114 Freiburg
Vor Abholung des Schriftstücks ist Kontakt aufzunehmen mit
Katja Binninger, Tel.: 0761 / 884 44 59
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