Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Öffentliche Zustellung des Gebührenbescheides nach § 1 i.V.m. § 22 Abs. 4
Bundesgebührengesetz (BGebG) i.V.m. § 1 Nr. 3, 2 Abs. 1
Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV) und der Anlage zu § 2
Abs. 1 FinDAGebV (Gebührenverzeichnis) i.V.m. § 10 Abs. 5 (BGebG) im Rahmen des
Gestattungsverfahrens eines Wertpapier-Informationsblattes der Emittentin CrowdTiger AG
WA 33-Wp 7107/00454#00001
Gemäß § 10 Abs. 2 VwZG in der derzeit gültigen Fassung wird der
Gebührenbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 20.05.2022
Geschäftszeichen WA 33-Wp 7107/00454#00001 (ursprüngliches GZ: WA 52-Wp 7107/00454-50087498)
für CrowdTiger GmbH
An die Geschäftsführung,
Marokkanergasse 7,
1030 Wien,
Österreich,
öffentlich zugestellt.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Der Gebührenbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG). Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Gebührenbescheid liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 33 (Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt) für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Frankfurt am Main, den 20.05.2022
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
gez. Bauer
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