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Öffentliche Zustellung der BaFin an die Openlimit Holding AG

geralt (CC0), Pixabay
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Öffentliche Zustellung der Festsetzung der angedrohten Selbstvornahme einer Bekanntmachung des durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung im Einvernehmen mit der OpenLimit Holding AG festgestellten Fehlers nach § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG

Gemäß § 10 Abs. 2 VwZG in der derzeit gültigen Fassung wird die

Festsetzung einer angedrohten Selbstvornahme einer Bekanntmachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 31.08.2021

Geschäftszeichen WA 15-Wp 5506-40006182-2021/​0001

für OpenLimit Holding AG
Verwaltungsrat
Zugerstraße 74
6340 Baar
Schweiz

öffentlich zugestellt.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger. Der Festsetzungsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 5 VwZG). Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Die Anordnung liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 15 (Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt) für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

 

Frankfurt am Main, den 31.08.2021

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
gez. Dr. Müller

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