Öffentliche Zustellung eines Einstellungs- und WiderrufsbescheidesGemäß § 1 LZG NRW vom 7. März 2006 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 LZG NRW vom 01.07.2021 in der derzeit gültigen Fassung wird der Einstellungs- und Widerrufsbescheid der Börse Düsseldorf vom 9. April 2024fürPhilipp Holzmann Aktiengesellschaft (WKN: 608200), Frankfurt am MainVorstand/AufsichtsratBleichstr. 2-460313 Frankfurt am Mainöffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist. Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Börse Düsseldorf (www.boerse-duesseldorf.de). Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Einstellungs- und Widerrufsbescheid liegt bei der BÖAG Börsen AG, Zweigniederlassung Düsseldorf, dem Rechtsträger der Börse Düsseldorf, Abteilung Listing, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.
Düsseldorf, den 9. April 2024 Börse Düsseldorf Geschäftsführung gez. Dr. Rolf Deml |
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