Öffentliche Zustellung eines Zulassungswiderrufs Defraq Ventures AG, Frankfurt am Main – Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse – Defraq Ventures AG 26.09.2023

Published On: Dienstag, 26.09.2023By Tags:

Öffentliche Zustellung eines Zulassungswiderrufs

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird der

Zulassungswiderruf der Frankfurter Wertpapierbörse vom 21. September 2023 für

Defraq Ventures AG
– Vorstand –
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Deutschland

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com).

Der Zulassungswiderruf gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung werden auch Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Zulassungswiderruf liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listings & Regulatory Issuer Services and Obligations, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

 

Frankfurt am Main, den 21. September 2023

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

gez. Gebhardt                    gez. i.A. Pfeiffer

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