Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliches Angebot von Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A2NB551) nach § 2 Nr. 1 Wertpapierprospektgesetz i. V. m. Artikel 2 lit. a) der Verordnung (EU) 2017/1129 i. V. m. Artikel 4 Abs. 1 Nr. 44 der Richtlinie 2014/65/EU durch die Green Assets Holding AGGemäß § 4h Abs. 2 und 3 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Anhörung gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz vor Untersagung des öffentlichen Angebots von Wertpapieren nach § 18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierprospektgesetzes i. V. m. Artikel 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Green Assets Holding AG öffentlich zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Anhörung vor Untersagung erfolgt nach § 4h Abs. 2, 3 FinDAG im Bundesanzeiger, da kein Zustellbevollmächtigter im Inland benannt und die Geschäftsadresse der Green Assets Holding AG sich in der Schweiz befindet. Die Anhörung gilt gem. § 4h Abs. 2 Satz 1 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung der Anhörung vor Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Die Anhörung vor Untersagung vom 07.09.2022 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00011#00060-2022 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 07.09.2022 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Höhlein |
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