Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der
durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung der Untersagung erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Green Assets Holding AG außerhalb des Geltungsbereiches des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gem. § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn oder Frankfurt am Main erhoben werden. Der Bescheid vom 07. November 2022 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00011#00060-2022 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 07. November 2022 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag |
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