Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benachrichtigt hiermit den Geschäftsführer der MD Media GmbH, dass er das Schreiben vom 15. April 2024 mit dem Geschäftszeichen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, für die MD Media GmbH einsehen und abholen kann. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 4h Abs. 2 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG), da sich die Geschäftsadresse der MD Media GmbH außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde. Das genannte Schreiben gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 FinDAG am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Benachrichtigung als zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Frankfurt am Main, den 15. April 2024
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