Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 30.05.2023Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Performance to Go PLC durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Performance to Go PLC, Großbritannien, außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gemäß § 4h Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Absatz 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die Zustellung der Untersagung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Der Bescheid vom 30.05.2023 mit dem Geschäftszeichen WA 31-Wp 7111/00018#00005 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden. Frankfurt am Main, den 05.06.2023 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Höhlein |
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