ÖKO-TEST AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Angaben unter der BilanzFeststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 Der Jahresabschluss der ÖKO-TEST AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2021 ist durch einstimmigen Beschluss der Aufsichtsratsmitglieder vom 06. Juli 2022 gebilligt und festgestellt worden. Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ÖKO-TEST AG (im Folgenden „Gesellschaft“), hat ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 bis 256 HGB und §§ 264 bis 288 HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: ÖKO-TEST AG Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main Registereintrag: Handelsregister Register-Nr.: HRB 51211 II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Vorstand ist ungeachtet der bilanziellen Überschuldung der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 118.812,42 (Vorjahr € 463.351,29) aus. Nach Einschätzung des Vorstands der Gesellschaft steht dies der Annahme der Fortführung des Unternehmens nicht entgegen. Die Bilanz zum 31. Dezember 2021 weist gegenüber der Mehrheitsaktionärin Verbindlichkeiten aus zwei Darlehensverträgen in Höhe von insgesamt € 1.160.000,00 (Vorjahr € 1.160.000,00) aus. Die Mehrheitsaktionärin hat hinsichtlich ihrer Forderungen in vorgenannten Darlehensverträgen vom 8./9. Juli 2019 und vom 7./9. April 2020 Rangrücktrittserklärungen ausgesprochen, wonach sie mit ihren gesamten Darlehensforderungen hinter die Forderungen aller anderen Gläubigern in der Weise zurücktreten, dass ihre Forderungen nur zu Lasten zukünftiger Bilanzgewinne, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus sonstigen freien Vermögen bedient werden brauchen. Die positive Fortführungsprognose für das Geschäftsjahr 2022 in Verbindung mit den Rangrücktrittserklärungen sind nach Ansicht des Vorstands ausreichend, um von der Annahme der Unternehmensfortführung ausgehen zu können. Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind deshalb die folgenden im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte(fertige und unfertige Erzeugnisse) wurden einzeln zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert der Vorräte wurden vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Bei zweifelhaften und mit erkennbaren Risiken behafteten Forderungen werden direkte Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden einzeln bewertet und wurden hinsichtlich ihrer Höhe auf Basis der vorliegenden Unterlagen über die wahrscheinliche Zahlungsverpflichtung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geschätzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung der Deutschen Bundesbank abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. III. Angaben zur Bilanz Eigenkapital Entwicklung des Bilanzverlusts i. S. v. § 158 AktG
Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 0,00 (Vorjahr € 0,00). Haftungsverhältnisse und Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Zum Stichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen von € 91.278,24 zzgl. Nebenkosten € 29.387,19 p.a. für die Miete der Geschäftsräume. Der Mietvertrag besitzt keine feste Laufzeit. Daneben sind € 2.247,00 monatlich für Mieten/Leasing diverser Büroausstattung fällig. IV. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 45. Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr € 0,00). Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr € 0,00. Konzernabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, einbezogen. Dieser wird nach § 325 HGB durch Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers offengelegt und kann im Unternehmensregister eingesehen werden. Schlusserklärung des Vorstands Der Vorstand der Gesellschaft erklärt nach § 312 Abs. 3 AktG Folgendes: Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden. Unterschrift des Vorstands Frankfurt am Main, 27. April 2022
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