ÖKO-Test Holding AG /Frankfurt am Main
Gegenantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 21. Januar 2019
Der Aktionär Jürgen Stellpflug hat folgenden Gegenantrag zu Punkt 2 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 21. Januar 2019 übersandt.
Frankfurt am Main, den 3. Januar 2019
ÖKO-Test Holding AG
Der Vorstand
Jürgen Stellpflug
Wickenweg 98
60433 Frankfurt
069/96233550
juergen.stellpflug@t-online.de
Frankfurt, den 30.12.2018
An den
Vorstand der ÖKO-TEST Holding AG
Kasseler Str. 1a
60486 Frankfurt
Sehr geehrter Herr Oppermann,
laut Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger wird am 21.1.2019 eine ordentliche Hauptversammlung der ÖKO-TEST Holding AG stattfinden, an der ich teilnehmen werde. Ich bin an dem Grundkapital der ÖKO-TEST Holding AG als Aktionär beteiligt. Mein Aktienbesitz ergibt sich aus dem Ihnen vorliegenden Aktienbuch. Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist das Recht des Aktionärs auf Einzelverbriefung seines Anteils ausgeschlossen, so dass ein weiterer Nachweis meiner Aktionärsstellung nicht erforderlich ist.
Ich werde dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 2 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Änderung der Satzung) widersprechen und folgenden Gegenantrag stellen:
„Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Verlags mit analogen oder digitalen Presseerzeugnissen der Marke „ÖKO-TEST“. Die Erzeugnisse des Unternehmens sollen die gesellschaftliche Entwicklung fördern, indem sie gesellschaftliche Ereignisse wahrheitsgemäß beschreiben, Konflikte aufzeigen, Skandale enthüllen und sich für die Demokratisierung der Gesellschaft und die Emanzipation der Benachteiligten einsetzen“.
Begründung: Die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen weiteren Gegenstände des Unternehmens (die Lizensierung der Marke „ÖKO-TEST“ auch außerhalb des Verlagsgeschäfts sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsdienstleistungen, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind) gefährden die Marke ÖKO-TEST und das Unternehmen, da sie die Stellung von ÖKO-TEST als neutraler Testanbieter in Frage stellen. Außerdem haben die immerhin noch etwa 800 Minderheitsaktionäre sich bewusst an einem Unternehmen beteiligt, dessen Erzeugnisse „die gesellschaftliche Entwicklung fördern, indem sie gesellschaftliche Ereignisse wahrheitsgemäß beschreiben, Konflikte aufzeigen, Skandale enthüllen und sich für die Demokratisierung der Gesellschaft und die Emanzipation der Benachteiligten einsetzen“, wie der im Handelsregister eingetragene Zweck der ÖKO-TEST Verlag GmbH lautet.
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