Öko-Zinsen GmbH (vormals: Blue Energy Consulting GmbH)
Neu-Ulm (vormals: Senden)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.06.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Anhang
Firma
Ökozinsen GmbH
89231 Neu-Ulm
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (nachfol-gend kurz: HGB) als „kleine“ Kapitalgesellschaft eingestuft. Entsprechend wurden bei Auf-
stellungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die für diese Größenklasse vorgesehenen Erleichterungen in Form von Verkürzungen und Weglassen von Anhan-gangaben beansprucht.
Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in Form eines Anlagegitters innerhalb der Bilanz oder im Anhang ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen und daher unterblieben. Ein Anlagespiegel ist Bestandteil des Berichts.
Die Gesellschaft wurde im Jahr 2018 unter der Firma Blue Energy Consulting GmbH mit Sitz in Senden gegründet und nahm ihren Geschäftsbetrieb zum 08.06.2018 auf. Am 19.08.2019 wurde die Änderung von Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand beschlossen. Das Ge-schäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Per 31.12.2018 wurden die Vorschriften des BilMoG beachtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu einzelnen Posten der Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegen-stände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Auf-stellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Her-stellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewer-tet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Ent-wicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungsberechnungen erfolgten ab dem Datum des Zugangs zeitanteilig. Die geringwertigen Anlagegüter wurden, soweit ange-schafft, im Geschäftsjahr 2018 voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu An-schaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Beim Umlaufvermögen wurden keine Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den Bewertungs-ansätzen wurden die Aufwendungen einbezogen, die im folgenden Geschäftsjahr anfallen werden, jedoch wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2018 zuzurechnen sind.
C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Da es sich bei der Ökozinsen GmbHum eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB handelt erfolgen keine Angaben zum Gewinn und Verlust.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2018
Uwe Hammerschmid, Senden
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jaresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in 2018 aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a i.V.m § 288 HGB nicht erforderlich
Neu-Ulm, 28.02.20120 gez. Uwe Hammerschmid
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2020 festgestellt. |
Interessanter zu wissen wäre wie die Bilanzen der Projekte auf der Plattform ausschauen.