ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG
Aurich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz zum 31. Dezember 2016
31.12.2016 | 31.12.2015 | ||
EUR | EUR | EUR | |
Investmentanlagevermögen | |||
A. Aktiva |
|||
1. Beteiligungen | 18.237.000,00 | 2.458.330,00 | |
2. Barmittel und Barmitteläquivalente | |||
a) Täglich verfügbare Bankguthaben | 7.340.014,74 | 1.499.856,96 | |
3. Forderungen | |||
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen | 1.794.000,00 | 460.000,00 | |
b) Andere Forderungen | 50.534,73 | 20.925,00 | |
1.844.534,73 | 480.925,00 | ||
27.421.549,47 | 4.439.111,96 | ||
B. Passiva |
|||
1. Rückstellungen | 35.200,00 | 24.900,00 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
a) aus dem Erwerb von Investitionsgütern | 4.195.000,00 | 0,00 | |
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen | 803.291,52 | 178.127,28 | |
4.998.291,52 | 178.127,28 | ||
3. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
a) gegenüber Gesellschaftern | 26.171,32 | 29.077,71 | |
b) Andere | 0,00 | 53.048,41 | |
26.171,32 | 82.126,12 | ||
4. Eigenkapital | |||
a) Kapitalanteile | |||
aa) Kapitalanteil der persönlich haftenden | |||
Gesellschafterin | 0,00 | 0,00 | |
ab) Kapitalanteile der Kommanditisten | 22.144.521,63 | 4.153.958,56 | |
22.144.521,63 | 4.153.958,56 | ||
b) Nicht realisierte Gewinne/Verluste | |||
aus der Neubewertung | 217.365,00 | 0,00 | |
27.421.549,47 | 4.439.111,96 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016
2016 | 2015 | ||
EUR | EUR | EUR | |
Investmenttätigkeit | |||
1. Erträge | |||
a) Zinsen und ähnliche Erträge | 953,63 | 217,05 | |
b) Sonstige betriebliche Erträge | 1.100,00 | 0,00 | |
Summe der Erträge | 2.053,63 | 217,05 | |
2. Aufwendungen | |||
a) Verwaltungsvergütung | -72.918,57 | -13.327,28 | |
b) Verwahrstellenvergütung | -13.257,92 | -6.941,66 | |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -8.142,52 | -7.313,80 | |
d) Sonstige Aufwendungen | -2.946.865,08 | -708.490,98 | |
Summe der Aufwendungen | -3.041.184,09 | -736.073,72 | |
3. Ordentlicher Nettoertrag | -3.039.130,46 | -735.856,67 | |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -3.039.130,46 | -735.856,67 | |
5. Zeitwertänderung | |||
a) Erträge aus der Neubewertung | 269.670,00 | 0,00 | |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | -52.305,00 | 0,00 | |
217.365,00 | 0,00 | ||
6. Ergebnis des Geschäftsjahres | -2.821.765,46 | -735.856,67 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2016
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG mit Sitz in Aurich, eingetragen im Handelsregister unter HRA 201911 beim Amtsgericht Aurich, für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Für die Aufstellung und Gliederung der Bilanz gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 Abs. 4 KARBV (Staffelform). Für die Aufstellung und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 4 KAGB und § 22 Abs. 3 KARBV (Staffelform).
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Beteiligungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten (entspricht dem Verkehrswert zum Erwerbszeitpunkt) angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum Verkehrswert auf Basis des Nettoinventarwertes der Beteiligung. Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich um Spezial-AIF, die sich an diversen geschlossenen Fonds im Bereich der erneuerbaren Energien in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft beteiligt haben bzw. beteiligen. Auf Ebene der Spezial-AIF erfolgt die Bewertung der Beteiligungen zum Erwerbszeitpunkt mit dem Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten. Die Folgebewertung erfolgt zum Verkehrswert auf Basis des Ertragswertes nach der Discounted-Cash-Flow-Methode: Die Ermittlung erfolgt durch den funktional vom Portfoliomanagement unabhängigen internen Bewerter der KVG.
Die Bankguthaben sind zu Nennwerten angesetzt.
Die Forderungen sind zu Verkehrswerten angesetzt. Am Bilanzstichtag entsprechen diese dem Nennwert. Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die unter den Kapitalanteilen ausgewiesenen Einlagen der Gesellschafter (Feste Kapitalkonten) werden mit dem Nennbetrag der Einlage zuzüglich Gewinnvortrag bzw. abzüglich Verlustvortrag, zuzüglich/abzüglich realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres sowie abzüglich der an die Gesellschafter geleisteten Auszahlungen (Entnahmen) angesetzt.
Erträge bzw. Aufwendungen wurden erfasst, soweit der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung dem Geschäftsjahr zuzurechnen ist.
Angaben zu Investmentanteilen (Beteiligungen)
Firma, Rechtsform und Sitz | Nominalkapital | Höhe der Beteiligung (Nominalkapital) | Wert der Beteiligung | Ankäufe | Erwerbszeitpunkt |
EUR | EUR | EUR | Anzahl | ||
ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich | 4.110.000,00 | 4.100.000,00 | 4.059.000,00 | 2 | 16.11.2015- 19.04.2016 |
ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich | 13.910.000,00 | 13.900.000,00 | 14.178.000,00 | 3 | 16.11.2015- 24.10.2016 |
18.020.000,00 | 18.000.000,00 | 18.237.000,00 | 5 |
Sofern mehr als zwei Ankäufe an der Beteiligung erfolgten, ist jeweils der erste und letzte Erwerbszeitpunkt angegeben; die übrigen Ankäufe entfallen auf die Zeit zwischen diesen beiden Erwerbszeitpunkten.
Verwendungsrechnung
EUR | |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -3.039.130,46 |
2. Belastung auf Kapitalkonten | 3.039.130,46 |
3. Bilanzgewinn | 0,00 |
Entwicklungsrechnung | ÖKORENTA Verwaltungs GmbH | ÖKORENTA Neue Energien GmbH | SG-Treuhand GmbH |
EUR | EUR | EUR | |
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 0,00 | 220,90 | 4.153.737,66 |
1. Zwischenentnahmen | 0,00 | -0,01 | -251,46 |
2. Mittelzuflüsse aus Gesellschafterbeitritten | 0,00 | 0,00 | 21.029.945,00 |
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | 0,00 | -121,57 | -3.039.008,89 |
4. Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung | 0,00 | 8,69 | 217.356,31 |
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 0,00 | 108,01 | 22.361.778,62 |
Kapitalkontenentwicklung | ÖKORENTA Verwaltungs GmbH | ÖKORENTA Neue Energien GmbH | SG-Treuhand GmbH | Gesamt |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Feste Kapitalkonten | ||||
Stand am 01.01.2016 | 0,00 | 1.000,00 | 4.699.000,00 | 4.700.000,00 |
Veränderungen | 0,00 | 0,00 | 20.300.000,00 | 20.300.000,00 |
Stand am 31.12.2016 | 0,00 | 1.000,00 | 24.999.000,00 | 25.000.000,00 |
Bewegliche Kapitalkonten | ||||
Agio: | ||||
Stand am 01.01.2016 | 0,00 | 0,00 | 191.140,00 | 191.140,00 |
Veränderungen | 0,00 | 0,00 | 729.945,00 | 729.945,00 |
Stand am 31.12.2016 | 0,00 | 0,00 | 921.085,00 | 921.085,00 |
Entnahmen: | ||||
Stand am 01.01.2016 | 0,00 | -0,01 | -57,22 | -57,23 |
Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag | 0,00 | -0,01 | -251,46 | -251,47 |
Stand am 31.12.2016 | 0,00 | -0,02 | -308,68 | -308,70 |
Gewinne/Verluste: | ||||
Stand am 01.01.2016 | 0,00 | -779,09 | -736.345,12 | -737.124,21 |
Vorabgewinne | 0,00 | 30,00 | 331.106,25 | 331.136,25 |
laufendes Ergebnis*) | 0,00 | -134,81 | -3.370.131,90 | -3.370.266,71 |
Stand am 31.12.2016 | 0,00 | -883,90 | -3.775.370,77 | -3.776.254,67 |
Kapitalanteile am 31.12.2016 | 0,00 | 116,08 | 22.144.405,55 | 22.144.521,63 |
Stand am 31.12.2015 | 0,00 | 220,90 | 4.153.737,66 | 4.153.958,56 |
*) Das hier dargestellte laufende Ergebnis beinhaltet das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres von -3.039.130,46 EUR inkl. des Vorabgewinns von 331.136,25 EUR.
Wertentwicklung des Investmentvermögens
Investmentanlagevermögen (Beteiligungen)
EUR | |
Anschaffungskosten | |
01.01.2016 | 2.458.330,00 |
Zugänge | 15.561.305,00 |
Abgänge | 0,00 |
31.12.2016 | 18.019.635,00 |
Zeitwertänderungen | |
01.01.2016 | 0,00 |
Erträge aus der Neubewertung | 269.670,00 |
Aufwendungen aus der Neubewertung | -52.305,00 |
31.12.2016 | 217.365,00 |
Verkehrswerte | |
01.01.2016 | 2.458.330,00 |
31.12.2016 | 18.237.000,00 |
Zum Bilanzstichtag bestehen keine schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten.
Angaben zum Nettoinventarwert | 2016 | 2015 |
EU R | ||
Wert des Gesellschaftsvermögens | 22.361.886,63 | 4.153.958,56 |
Wert eines Anteils | 894,48 | 883,82 |
Der Nettoinventarwert umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten pro ausgegebenen Anteil. Bei der ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG ergibt sich der Nettoinventarwert aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens in Höhe von 22.361.886,63 EUR dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zum 31.12.2016 befanden sich 25.000 Anteile an der Gesellschaft zu einem Nettoinventarwert von je 894,48 EUR im Umlauf. Ein Anteil entspricht dem Stimmrecht für eine geleistete Kommanditeinlage von je 1.000,00 EUR. Die Gesamtkostenquote (= Summe der Aufwendungen im Verhältnis zum Nettoinventarwert) zum Ende des Jahres beträgt 13,60 Prozent.
Erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung
In den Anlagebedingungen ist eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart. Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt bis zu 25 % bezogen auf den Betrag um den der Anteilswert am Ende des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung geleisteter Auszahlungen den Ausgabepreis zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 4,6 % übersteigt. Sie beträgt jedoch höchstens bis zu 25 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts. Im Geschäftsjahr 2016 ist keine erfolgsabhängige Vergütung angefallen.
Angaben zu den Aufwendungen der Gesellschaft
Folgende Kosten wurden von der Gesellschaft im Geschäftsjahr getragen:
― |
Bankübliche Depot- und Kontogebühren (723,90 EUR), |
― |
Kosten der Bekanntmachung der Jahresberichte (978,72 EUR), |
― |
Kosten für die Prüfung des Jahresberichts durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft (7.163,80 EUR), |
― |
Kosten für Rechts- und Steuerberatung der Gesellschaft (18.881,53 EUR), |
― |
Vergütung für Konzeption und Marketing der Gesellschaft (406.000,00 EUR) sowie Eigenkapitalvermittlung (2.353.945,00 EUR), |
― |
Haftungsvergütung (106.063,38 EUR) sowie |
― |
Treuhandgebühren (53.031,69 EUR). |
Ein wesentlicher Teil der an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) geleisteten Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlung wurde für Vergütungen an die Vermittler der Anteile verwendet.
Die KVG hat im Geschäftsjahr einen Anspruch auf eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 72.918,57 EUR.
Angaben zum Leverage
Die Gesamthöhe des Leverage der Gesellschaft beträgt 0,90 nach der Bruttomethode (Summe Vermögenswerte ohne Barmittel im Verhältnis zum NAV) und 1,23 nach der Commitment-Methode (Summe Vermögenswerte inkl. Barmittel im Verhältnis zum NAV).
Rückvergütungen
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen zu.
Sonstige Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ÖKORENTA Verwaltungs GmbH mbH mit Sitz in Aurich. Sie hat ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 25.000,00 EUR.
Organe der Gesellschaft
Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet.
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind:
Herr Tjark Goldenstein, Leiter Portfoliomanagement, |
|
Herr Christian Averbeck, Leiter Finanzen, |
|
Herr Jörg Busboom, Leiter Vertrieb, (seit dem 1. Mai 2017). |
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Aurich, den 17. Mai 2017
ÖKORENTA Verwaltungs GmbH
gez. Tjark Goldenstein
gez. Christian Averbeck
gez. Jörg Busboom
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016
1. Wirtschaftsbericht
1.1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen
Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG ist ein geschlossener inländischer Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und die Verwaltung eigenen Vermögens nach einer in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Die Gesellschaft wurde am 04.11.2014 als Kommanditgesellschaft deutschen Rechts gegründet und am 03.12.2014 unter HR A 201 911 in das Handelsregister beim Amtsgericht Aurich eingetragen.
Der Gesellschaftsvertrag ist gültig in der Fassung vom 20.05.2015. Die Laufzeit der Gesellschaft ist begrenzt bis zum 31.12.2025. Der Anleger beteiligt sich mittelbar als Treugeber über die SG-Treuhand GmbH, Aurich. Die Gesellschaft hat kein eigenes Personal.
Die Anlagebedingungen wurden am 10.06.2015 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt. Der Vertrieb von Gesellschaftsanteilen wurde mit Schreiben vom 08.07.2015 von der BaFin erlaubt und nach Genehmigung der geänderten Anlagebedingungen aufgenommen.
Die Gesellschaft hat die Verwaltung und Anlage des Gesellschaftsvermögens auf die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übertragen. Mit der Wahrnehmung der Verwahrstellenfunktion wurde gemäß Vertrag vom 15.05.2015 die BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (vormals BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) beauftragt und bestellt.
1.2. Strommarkt und Branchenentwicklung
Insgesamt konsolidierte sich die Entwicklung der Erneuerbaren Energien im Jahr 2016 auf hohem Niveau. Ihr weiterer Ausbau kam aufgrund der Diskussion um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der damit verbundenen Unsicherheiten in der Branche in Summe betrachtet nur mäßig voran. Hinzu kamen ungünstige bis schlechte Witterungsverhältnisse für die Wind- und Solarenergie. Unter allen diesen Bedingungen stieg der Anteil des regenerativ erzeugten Stroms am gesamten Bruttostromverbrauch nur marginal von 31,5 Prozent im Vorjahr auf 31,7 Prozent im Jahr 2016 an.
Es wurden 386 Terrawattstunden (TWh) aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt – davon entfielen etwa 49 Prozent auf die Stromproduktion, ca. 44 Prozent auf den Wärmesektor und etwa 8 Prozent auf biogene Kraftstoffe im Verkehrsbereich.
In der Stromerzeugung dominierten Windkraft, Sonnenenergie und Wasserkraft mit einem Anteil von zusammen 73 Prozent der regenerativ erzeugten Strommenge. Im Wärme- und Verkehrssektor war die Biomasse führend.
Windenergie
Zwar leistete die Windenergie im Jahr 2016 den größten Beitrag zur regenerativen Stromerzeugung, hatte allerdings mit den schlechtesten Windverhältnissen seit 20 Jahren zu kämpfen. Windturbinen an Land lieferten trotz eines Zubaus an Leistung von 4.140 MW gegenüber dem Vorjahr über 8 Prozent weniger Strom.
Anders war es bei der Windenergieproduktion auf See: hier stieg die Stromproduktion von 8,3 TWh im Jahr 2015 auf 12,4 TWh im Jahr 2016 an.
Photovoltaik
Auch die Stromerzeugung aus Photovoltaik hatte keine optimalen Witterungsverhältnisse und ging in der Folge gegenüber dem Jahr 2015 leicht um 1,4 Prozent zurück. Der Anteil der PV an der erneuerbaren Stromproduktion betrug 20,3 Prozent. Im Jahr 2015 lag dieser Anteil noch bei 20,7 Prozent. Der Zubau neuer PV-Kapazitäten lag in etwa auf Vorjahresniveau und erreichte im Jahr 2016 mit 1.476 MW nur noch weniger als ein Fünftel des Zubaus im Rekordjahr 2012 (7.604 MW).
Bioenergie
Aus Biomasse wurden im Jahr 2016 etwa 51,6 TWh Strom bereitgestellt. Gegenüber 2015 entspricht dies einem Anstieg um 2,5 Prozent. Maßgeblich für die Stromerzeugung aus Biomasse sind vor allem Biogas, feste Biomasse und der biogene Anteil des Abfalls.
Emissionsbilanz der Erneuerbaren Energien
Die Erneuerbaren Energien sind ein wichtiger Baustein beim Klimaschutz, denn die steigende Nutzung regenerativer Energieträger führt zu einer Verdrängung fossiler Energien und somit zu einer zunehmenden Vermeidung schädlicher Treibhausgase. Steinkohle, Erdgas, Heizöl und Dieselkraftstoffe werden mehr und mehr von grünen Energien ersetzt.
Aus den Berechnungen des Umweltbundesamtes kann für das Jahr 2016 eine Treibhausgasvermeidung von rund 159 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten festgestellt werden. Der größte Anteil an den vermiedenen Emissionen hat dabei die regenerative Stromerzeugung. Auf den Stromsektor entfielen vermiedene Emissionen in Höhe von 118 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Durch die Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor wurden Treibhausgase in Höhe von rund 36 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente vermieden, durch Biokraftstoffe ca. 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das EEG regelt die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen ins Stromnetz und deren Vergütung für die Erzeuger. Es ist über die Jahre (zuletzt 2016) mehrfach novelliert worden und hat im Zuge dessen grundlegende Veränderungen erfahren. Vor der Novelle im Jahr 2014 galt eine garantierte festgeschriebene Einspeisehöhe über 20 Jahre. Seit dem 1. August 2014 müssen die Betreiber neuer Windkraft-, Solar-, Biomasse- und anderer Anlagen ihren Strom selbst am Markt verkaufen und erhalten dafür von den Netzbetreibern eine so genannte gleitende Marktprämie. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen der festen Einspeisevergütung und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis aus. Für ältere Anlagen und kleine Neuanlagen ist die Marktprämie optional. Sie können stattdessen auch weiterhin eine feste Vergütung beanspruchen.
Am 8. Juli 2016 wurde die nächste EEG-Novelle verabschiedet. In Kraft getreten sind die Änderungen zum 1.1.2017.
Die wichtigste Änderung der jüngsten EEG-Novelle ist das Ausschreibungssystem. Mit diesem neuen System wird die Förderung der Erneuerbaren Energien im Strombereich weitgehend wettbewerblich geregelt. Damit endet die Phase der Technologieförderung mit politisch festgesetzten Preisen. Die Höhe der erforderlichen Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien wird über Auktionen ermittelt. Ausgeschrieben wird die Vergütungshöhe für Windenergie, an Land und auf See, Photovoltaik und Biomasse. Ausgenommen sind kleine Anlagen und Bürgerwindparks. Bei der Umstellung auf Wettbewerb soll sichergestellt werden, dass die Akteursvielfalt – ein Charakteristikum der deutschen Energiewende – erhalten bleibt.
Für die Beteiligungen des ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII an Energieprojekten bedeutet dies, dass die jeweiligen, bei deren Errichtung geltenden Regelungen des EEG zur Anwendung kommen. Zum Beispiel profitieren Bestandswindparks je nach Alter noch von den alten Regelungen des EEG.
1.3. Geschäftsverlauf
Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG hat Ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Juni 2015 aufgenommen. Die Kapitaleinwerbungsphase konnte zum Ende des Geschäftsjahres 2016 mit einem eingeworbenen Eigenkapital in Höhe von nominal 24.998 TEUR (Plan 14.998 TEUR) erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Abschluss der Investitionsphase wird für das Geschäftsjahr 2017 angestrebt. Hinsichtlich der getätigten Investitionen wird auf Kapitel 2 des Lageberichtes verwiesen.
1.4. Ertragslage
Ertragslage | 2016 | 2015 |
TEUR | TEUR | |
Aufwendungen | -3.041 | -736 |
Ordentlicher Nettoertrag | -3.039 | -736 |
Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres | -3.039 | -736 |
Zeitwertänderung | 217 | 0 |
Nicht realisierte Ergebnis des Geschäftjsjahres | 217 | 0 |
Ergebnis des Geschäftsjahres | -2.822 | -736 |
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.822 TEUR resultiert im Wesentlichen aus Eigenkapitalvermittlungsprovisionen und Konzeptionskosten in Höhe von 2.760 TEUR (90,1 Prozent des Gesamtaufwandes). Diese als Aufwand erfassten Initialkosten werden aus dem einzuwerbenden Kapital bedient. Daneben enthalten die Aufwendungen laufende, auf den Nettoinventarwert bezogene Vergütungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, für das Fondsmanagement, für die Treuhand und die Verwahrstelle in der Gesamthöhe von 245 TEUR. Die weiteren Aufwendungen beinhalten die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen und sonstige Aufwendungen.
Vom Ergebnis des Geschäftsjahres entfallen 217 TEUR auf ein positives Ergebnis aus nicht realisierten Gewinnen aus der Neubewertung des Beteiligungsportfolios.
1.5. Finanzlage
Nachfolgende Zusammenstellung zeigt die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelbestandes der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2016.
Kapitalflussrechnung | 2016 | 2015 |
TEUR | TEUR | |
Cash flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -2.489 | -473 |
Cash flow aus der Investitionstätigkeit | -11.366 | -2.458 |
Cash flow aus der Finanzierungstätigkeit | 19.696 | 4.431 |
Zahlungswirksame Veränderungen | 5.840 | 1.500 |
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 1.500 | 0 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 7.340 | 1.500 |
Ausgehend von dem Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.822 TEUR ergab sich aufgrund von nicht zahlungswirksamen Vorgängen ein negativer Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -2.489 TEUR. Im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen für Investitionen (Beteiligungsankäufe) in Höhe von 11.366 TEUR. Der positive Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen.
1.6. Vermögenslage
In der folgenden Übersicht ist die Bilanz zum 31. Dezember nach der Fristigkeit und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geordnet und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
Vermögenslage | 2016 | 2015 | ||
TEUR | % | TEUR | % | |
Aktiva | ||||
Langfristige Vermögenswerte | 18.237 | 66,5 | 2.458 | 55,4 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 9.185 | 33,5 | 1.981 | 44,6 |
Bilanzsumme | 27.422 | 100,0 | 4.439 | 100,0 |
Passiva | ||||
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 5.060 | 18,5 | 285 | 6,4 |
Eigenkapital (Kapitalanteile) | 22.145 | 80,8 | 4.154 | 93,6 |
Eigenkapital (Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung) | 217 | 0,8 | 0 | 0,0 |
Bilanzsumme | 27.422 | 100,0 | 4.439 | 100,0 |
Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten die Investitionen in Beteiligungen. Unter den kurzfristigen Vermögenswerten werden Barmittel in Höhe von 7.340 TEUR sowie Forderungen und ausstehende Einlagen in der Gesamthöhe von 1.844 TEUR erfasst. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen die Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten.
2. Tätigkeitsbericht
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Fondsgesellschaft hat die Verwaltung und Anlage des Gesellschaftsvermögens auf die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH, Bremen, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) übertragen. Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat am 05.11.2014 die Erlaubnis gem. §§ 20, 22 KAGB zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft von der BaFin erhalten. Die erteilte Erlaubnis wurde am 01.06.2015 erweitert und erstreckt sich seit dem auf die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF sowie geschlossenen Spezial-AIF der Assetklassen Schiff, Immobilie und Erneuerbare Energien. Die KVG darf insbesondere für geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB in Altfonds investieren, die direkt/indirekt in Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 2 Nr. 1-2 KAGB investieren.
Nach § 2 des Vertrages über die Bestellung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (Fremdverwaltungsvertrag) vom 20.05.2015 ist die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH mit der Portfolioverwaltung, dem Risikomanagement sowie administrativen Tätigkeiten (Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Einholung bzw. Beauftragung notwendiger rechtlicher und steuerlicher Dienstleistungen für die Gesellschaft, Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, Bewertung des Investmentvermögens, Gewinnausschüttung, Bearbeitung von Kundenanfragen, Führung eines Anlageregisters, Führung von Aufzeichnungen) beauftragt. Des Weiteren erbringt/erbrachte die KVG die Konzeption des Beteiligungsangebotes, das Marketing, die Erstellung der Emissionsunterlagen, die Einwerbung des von den Anlegern zu zeichnenden Kommanditkapitals, die Auswahl und Koordination der Berater (Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) und die Identifizierung und Akquisition der von der Gesellschaft anzukaufenden Beteiligungen einschließlich der Ankaufsabwicklung.
Der Vertrag endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft. Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten möglich. Die Parteien haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Die KVG bekommt für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,55 Prozent der Bemessungsgrundlage inkl. Umsatzsteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt der durchschnittliche Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 Prozent des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Darüber hinaus erhält sie in der Beitrittsphase für die Eigenkapitalvermittlung, die Konzeption des Beteiligungsangebotes, die Übernahme der Gründungskosten der Gesellschaft sowie die Auswahl, Bewertung und Ankaufsabwicklung der anzukaufenden Zielfonds eine einmalige Vergütung in Höhe von bis zu 10,00 Prozent der Kommanditeinlage zzgl. des von den Anlegern gezahlten Agios. Für die Eigenkapitaleinwerbung gehen davon bis zu 8 Prozent an die Vertriebsbeauftragte und eine Vergütung von 2 Prozent für Dienstleistungen im Zuge der Vorbereitung der Vertriebsanzeige an die ÖKORENTA AG. Sie werden quotal nach Platzierung des Eigenkapitals fällig. Die Platzierung des Eigenkapitals erfolgt durch Vertriebsbeauftragte, mit denen entsprechende Vertriebsvereinbarungen geschlossen wurden.
Anlageziele und Anlagepolitik
Die Anlagepolitik der Gesellschaft besteht im mittelbaren Erwerb von Zielgesellschaften über Investmentgesellschaften (nachfolgend auch Spezial-AIF genannt) zum Aufbau eines diversifizierten Beteiligungsportfolios unter Beachtung der von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen. Es wird eine längerfristige Haltedauer dieser Beteiligungen von bis zu 10 Jahren angestrebt. Anlageziel ist es, aus den Beteiligungen Erträge zu generieren, die aus dem mittelbaren Betrieb von Energieerzeugungsanlagen resultieren.
Bisher wurden vom AIF Investitionen in zwei Spezial-AIF getätigt. Bei diesen Spezial-AIF handelt es sich um den ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich, sowie den ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich, die durch die registrierte Spezial-AIF KVG ÖKORENTA Beteiligungsgesellschaft II GmbH, Aurich, verwaltet werden. Mit Gesellschafterbeschlüssen vom 09.02.2017 wurden Umfirmierungen der Gesellschaften in ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I GmbH & Co. KG und ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II GmbH & Co. KG vorgenommen. Zweck beider Gesellschaften ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Zielgesellschaften bzw. Beteiligungen aus dem Bereich Erneuerbare Energien, die entsprechende Energiegewinnungsanlagen selbst betreiben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Risikobericht
Der ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG hat das Risikomanagement im Rahmen des Fremdverwaltungsvertrages auf die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH übertragen. Das Risikomanagement des ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I GmbH & Co. KG sowie des ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II GmbH & Co. KG wird durch die registrierte Spezial-AIF KVG ÖKORENTA Beteiligungsgesellschaft II GmbH, Aurich, durchgeführt. Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH greift auf die Ergebnisse in einer Durchschau zu. Somit sind sämtliche von diesen Gesellschaften gegebene Gesellschaftsvermögen in das Risikomanagementsystem der KVG eingebunden. Das Risikomanagementsystem dient dem Zweck, potentielle Risiken unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Risikomanagementtechniken fortlaufend zu identifizieren, erfassen, messen und zu steuern und damit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Die Gesellschaftsvermögen sind im Wesentlichen Adressenausfallrisiken, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken sowie operationellen Risiken ausgesetzt.
Adressenausfallrisiken
Unter Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Unter Geschäftspartnern werden Emittenten und Kontrahenten verstanden. Wesentliche Ausfallrisiken waren im Berichtsjahr nicht erkennbar.
Liquiditätsrisiken
Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Rücknahme- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Rücknahmeverpflichtungen scheiden regelmäßig bei geschlossenen Fondsstrukturen aus. Insbesondere durch die erst im Geschäftsjahr 2015 aufgenommene Eigenkapitaleinwerbungs- und Investitionsphase, die externe Bewertung der anzukaufenden Beteiligungen durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einem laufenden Cash-Monitoring (Liquiditätsmanagement) und durch den Verzicht auf Fremdkapital ist das Liquiditätsrisiko als gering einzustufen. Die Kapitaleinwerbungsphase wurde zum Ende des Berichtszeitraums mit der vollständigen Platzierung des erweiterten Nominalkapitals in Höhe von 25 Mio. EUR abgeschlossen.
Marktpreisrisiken
Marktrisiken sind Risiken, die sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergeben. Das Marktrisiko schließt das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko ein. Zu den klassischen Risiken zählen die Risiken des Mikro- und Makrostandortes (Entwicklung der Winderträge bzw. die Sonnenscheindauer), der Objekteigenschaften (Wartungs- / Betriebskosten und Betriebsunterbrechungen), Rechtsrisiken (rückwirkende Änderungen geltender Vergütungs- und Vermarktungsregelungen) sowie sonstige äußere Einflüsse, Versicherungs- und Schadensregulierungsrisiken. Für den Berichtszeitraum ist zu konstatieren, dass das Windaufkommen das geringste seit 2002 war mit entsprechenden Auswirkungen auf die im Folgejahr zu erwartenden Ausschüttungen aus den Windkraft-Beteiligungen. Bei indirekten Anlagen ergänzen management- und gesellschaftsbezogene Risiken auf Zielfondsebene den Risikokatalog. Zum gesellschaftsbezogenen Risiko zählt u. a. das Finanzierungsrisiko (Anschlussfinanzierungs- und Zinsänderungsrisiko). Das Marktpreisrisiko, insbesondere eines überhöhten Kaufpreises, wird durch die sorgfältige Vorauswahl des Portfoliomanagements sowie der externen Bewertung mit Festlegung eines maximalen Kaufpreises der anzukaufenden Beteiligungen reduziert. Während der Investitionsphase, insbesondere auf Ebene der Spezial-AIFs, besteht das Risiko, dass nicht genügend geeignete Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die den Anlagerichtlinien entsprechen und Investitionen daher nicht, nur verspätet oder zu schlechteren Konditionen möglich sind als angenommen. Das Portfoliomanagement der KVG begegnet diesem Risiko mit einer aktiven Recherche nach Ankaufsmöglichkeiten. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung ist die vollständige Investition des eingesammelten Kapitals bereits absehbar. Fremdwährungsrisiken werden nicht eingegangen.
Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko umfasst die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren bzw. Prozessen, Menschen und Systemen oder in der Folge von externen Ereignissen entstehen können. Das Risikomanagement des Investmentvermögen ist methodisch und prozessual in das in der KVG implementierte Risikomanagementsystem zum Management und Controlling operationeller Risiken eingebunden. In Rahmen des KVG-Risikomanagements werden regelmäßig die operationellen Risiken der für das Investmentvermögen relevanten Prozesse identifiziert, bewertet und überwacht. Instrumente hierfür sind u. a. regelmäßige Abfragen bei den Risk Ownern, Szenarioanalysen sowie eine in der KVG zentral geführte Schadenfalldatenbank. Im Berichtszeitraum entstanden keine Schäden aus operationellen Risiken.
Veränderungen im Portfolio, Portfoliobestand und —struktur
Die ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG hat im Berichtszeitraum durch Kapitalerhöhungen von kumuliert 12.100 TEUR die Nominalbeteiligungen an den Spezial-AIFs ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I GmbH & Co. KG (kurz: NE ÖKOstabil I KG) und ÖKORENTA Neue Energien II GmbH & Co. KG (kurz: NE ÖKOstabil II KG) aufgestockt. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. Grundsätzlich ist die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Entwicklung. Zum Ende des Geschäftsjahres 2016 war die Gesellschaft wie nachfolgend an diesen Spezial-AIFs beteiligt.
Ziefonds | Gesellschaft | Gesellschaftskapital nominal | Nominalbeteiligung | Anteil nominal | Buchwert (Verkehrswert) |
EUR | EUR | in % | EUR | ||
NE ÖKOStabil I | ÖKORENTA Neue Energien ÖKOStabil I GmbH & Co. KG | 4.110.000,00 | 4.100.000,00 | 99,76 | 4.059.000,00 |
Vorjahr: | 1.110.000,00 | 1.100.000,00 | 1.024.954,69 | ||
Veränderung: | 3.000.000,00 | 3.034.045,31 | |||
NE ÖKOStabil II | ÖKORENTA Neue Energien ÖKOStabil II GmbH & Co. KG | 13.910.000,00 | 13.900.000,00 | 99,93 | 14.178.000,00 |
Vorjahr: | 4.803.000,00 | 4.800.000,00 | 5.247.360,00 | ||
Veränderung: | 9.100.000,00 | 8.930.640,00 | |||
18.000.000,00 | 18.237.000,00 | ||||
Vorjahr: | 5.900.000,00 | 6.272.314,69 | |||
Veränderung: | 12.100.000,00 | 11.964.685,31 |
Die NE ÖKOstabil I KG und NE ÖKOstabil II KG sind geschlossene inländische Spezial-AIFs im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Die Gesellschaften wurden am 03.12.2014 als ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil I GmbH & CO. KG und am 11.12.2014 als ÖKORENTA Neue Energien ÖKOstabil II GmbH & Co. KG ins Handelsregister eingetragen. Die Investitionen wurden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt. Gegenstand der Gesellschaften ist die Anlage und die Verwaltung eigenen Vermögens nach einer in den jeweiligen Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger. Das Anlageziel und die Anlagepolitik der Spezial-AIFs besteht wesentlich in dem Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Energiefonds (sogenannte Altfonds, die nicht unter das KAGB fallen), im Folgenden auch Anlageobjekte oder Zielfonds genannt, auf dem Zweitmarkt und dem Aufbau diversifizierter Beteiligungsportfolios unter Beachtung der Anlagebedingungen.
Sowohl das zu investierenden Kapital der NE ÖKOstabil I als auch der NE ÖKOstabil II wurde ausschließlich in Anlageobjekte gemäß der Anlagebedingungen angelegt. Der Anlageschwerpunkt der NE ÖKOstabil I liegt im Bereich von Bestandsanlagen die vor dem Jahr 2005 in Betrieb genommen wurden. Zulässig sind ebenfalls Gesellschaften, die Repowering betreiben, d. h. Altanlagen durch Neue am gleichen Standort ersetzen. Die NE ÖKOstabil II investiert in Anlagen mit Inbetriebnahmejahren ab 2005. Beide Gesellschaften haben Investitionen in Zielfonds in den Bereichen Windenergie und Photovoltaik vorgenommen.
Die NE ÖKOstabil I als auch die NE ÖKOstabil II haben sich in ihren eigenen Anlagebedingungen verpflichtet, eine Risikomischung gem. § 262 Abs. 1 KAGB einzuhalten.
Die Spezial-AIFs haben die Verwaltung und Anlage des Gesellschaftsvermögens auf die Ökorenta Beteiligungsgesellschaft II mbH, Aurich, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (Spezial-AIF-KVG) übertragen. Die Spezial-AIF-KVG wurde von der BaFin am 17.11.2014 registriert. Als Verwahrstelle für die Spezial-AIFS wurde die BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (BLS), Hamburg, bestellt.
Das kumulierte Portfolio umfasste zum Stichtag 31.12.2016 21 (mittelbar) gehaltene Beteiligungen an Erneuerbare Energien Gesellschaften.
3. Vergütungsbericht
Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat als KVG entsprechend § 37 KAGB für ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass das Vergütungssystem mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von ihr verwalteten AIFs im Einklang steht und dadurch nicht ermutigt, Risiken einzugehen, die damit unvereinbar sind. Die KVG unterscheidet hinsichtlich der Mitarbeitergruppen die Geschäftsleiter (Portfolio- und Risikomanagement), Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil (Portfoliomanagement) und Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen (Risikomanagement). Geschäftsleiter werden grundsätzlich wie Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil behandelt.
Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat im Geschäftsjahr 2016 Gesamtvergütungen in Höhe von 719 TEUR an ihre zehn Mitarbeiter und sechs Geschäftsleiter gezahlt. Einem Geschäftsleiter wurde im Geschäftsjahr 2016 eine nachträglich fällige variable Vergütungskomponente für 2015 ausgezahlt. Für das Geschäftsjahr 2016 haben drei Geschäftsführer einen vertraglichen vereinbarten Anspruch auf eine nachträglich fällige variable Vergütungskomponente. Von der Gesamtvergütung entfällt ein Teilbetrag von 590 TEUR auf Personen mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Fondsgesellschaft. Die Vergütung der Mitarbeiter der KVG bezieht sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit aus der kollektiven Vermögensverwaltung. Eine Zurechnung der Vergütung zu einzelnen verwalteten AIF erfolgt daher nicht.
4. Weitere Anlegerinformationen
Sonstige Angaben | 2016 | |
Wert des Gesellschaftsvermögens | EUR | 22.361.886,63 |
Wert des Anteils | EUR | 894,48 |
Umlaufende Anteile | Stück | 25.000 |
Gesamtkostenquote | in % | 13,60 |
Der Wert des Gesellschaftsvermögens (Nettoinventarwert) in Höhe von 22.361.886,63 EUR umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten. Die Wertentwicklung im Geschäftsjahr ist insbesondere auf die weitere Eigenkapitaleinwerbung und die fortschreitende Investitionstätigkeit, zurückzuführen. Der Wert des Anteils ergibt sich aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens in Höhe von 22.361.886,63 EUR dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zum 31.12.2016 befanden sich 25.000 Anteile an der Gesellschaft zu einem Nettoinventarwert von je 894,48 EUR im Umlauf. Ein Anteil entspricht dem Stimmrecht für eine geleistete Kommanditeinlage von je 1.000,00 EUR. Grundsätzlich ist die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus.
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle oder Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen.
Aurich, den 17.05.2017
ÖKORENTA Verwaltungs GmbH
gez. Tjark Goldenstein
gez. Christian Averbeck
gez. Jörg Busboom
ERKLÄRUNG DER GESETZICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, das der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Aurich, den 17.05.2017
ÖKORENTA Verwaltungs GmbH
gez. Tjark Goldenstein
gez. Christian Averbeck
gez. Jörg Busboom
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG, Aurich, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlage und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsleitung der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Satz 1 KAGB i. V. m. § 136 Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens insgesamt und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der Gesellschaft zutreffend dar.
Hamburg, den 15. Juni 2017
Baker Tilly GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(vormals: TPW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft)
Martina Hertwig – Wirtschaftsprüferin –
Britta Martens – Wirtschaftsprüferin –
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.
Kommentar hinterlassen