Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) will nicht allzu weit von zuletzt verschärften Vergaberegeln für Immobilienkredite abrücken, empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) aber, die derzeitige Verordnung per 1. April anzupassen. Dabei geht es um zwei Lockerungen bzw. Ausnahmen von gültigen Regelungen bei Zwischenfinanzierungen und Vorfinanzierungen von nicht rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften, ging aus einer Aussendung von heute hervor.
Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern sowie deren Angehörigen stehen, werden vom Anwendungsbereich der KIM-VO (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) ausgenommen werden.
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