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Österreich:Breaking Bud: Österreichische Hanfshops dürfen wieder blühen – zumindest laut Gutachten

CBD-Infos-com (CC0), Pixabay
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Die Erlösung ist grün, duftet ein bisschen nach Zitrone und kommt direkt aus dem neuen Lieblingsverband des Landes, dem „Österreichischen Cannabis-Bundesverband“ – kurz ÖCB, aber wahrscheinlich nicht zu verwechseln mit ÖGB, obwohl beide auf ihre Art für entspanntere Arbeitsbedingungen kämpfen.

Nach Monaten der Verwirrung, Existenzängste und panischen Pfefferminztee-Verkäufe in CBD-Shops meldet sich jetzt Verfassungsjurist Heinz Mayer zu Wort – mit einem Gutachten, das in der Szene vermutlich gefeiert wird wie die erste Ernte nach einem besonders sonnenarmen Frühling.

Mayer sagt: „Chillt, Leute, das ist legal.“

Laut Mayer ist alles ganz einfach: Cannabisblüten unterliegen zwar der Tabaksteuer, aber nicht dem Tabakmonopolgesetz. Mit anderen Worten: Der Staat darf besteuern – aber nicht bestimmen, wer den getrockneten Grünstoff verkaufen darf. Die Trafikpflicht für Hanf sei somit verfassungswidrig, europarechtswidrig, vermutlich auch gegen das Menschenrecht auf einen gechillten Feierabendtee – und überhaupt „ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit“. Oder wie man im Hanfshop sagt: „Bro, das geht gar nicht klar.“

Das Ministerium bleibt skeptisch – aber höflich

Das Finanzministerium, traditionell nicht für spontane Heiterkeit oder kreative Freiheit bekannt, ließ verlauten, man werde das Gutachten „prüfen“. Wobei „prüfen“ in Beamtensprache wahrscheinlich so viel heißt wie: „Wir setzen es in die Schublade zwischen die Steuererklärung von 1996 und den nie gelesenen Bericht zur Legalisierung von Online-Bingo.“

Trotzdem bleibt das Ministerium dabei: Ein Gutachten sei kein Gesetz, sondern „nur“ die Einschätzung eines anerkannten Experten für Verfassungsrecht. Und wer ist das Ministerium, dass es sich von so etwas beeindrucken ließe?

Die Branche: Vom Existenzkollaps zur Euphorie

ÖCB-Obmann Klaus Hübner berichtet von dramatischen Zeiten: 500 Shops standen kurz davor, vom CBD- ins Insolvenzverfahren zu wechseln. Umsatzeinbrüche bis zu 80 Prozent – das sind Zahlen, die sonst nur die Skigebiete im Sommer schreiben. Kunden seien ins Ausland ausgewichen, der Staat habe Steuer-Einnahmen verpasst, und die Shops hätten ohne Blüten dagestanden wie ein Florist mit Pollenallergie.

Doch jetzt sei man „vorsichtig optimistisch“, so Hübner – was im Hanfgeschäft wohl das Äquivalent zu einem Luftsprung ist.

Medien als Stimmungskiller

Mayer kritisiert in seinem Gutachten übrigens nicht nur das Ministerium, sondern auch die Medien: Manche Berichterstattung sei „ziemlich diabolisch“ gewesen. Ein starkes Wort – aber was will man erwarten, wenn Hanfblüten auf einmal als gefährlicher gelten als Schwarzgeldkonten in Liechtenstein?

Und was jetzt?

Trotz Mayers Expertise bleibt das Ganze vorerst ein rechtliches Tauziehen zwischen Finanzministerium, Verfassungslogik und dem Wunsch, endlich wieder im Hanfshop seines Vertrauens liebevoll getrocknete Blüten zu bestaunen (rein zur Aromatherapie, versteht sich).

Bis dahin gilt wohl das inoffizielle Motto der Branche:
„Legalize it – again. And maybe get it right this time.“

Oder wie Heinz Mayer es vielleicht nicht gesagt hat, aber definitiv gemeint haben könnte:
„Don’t panic – it’s just a plant.“ 🌿

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