Da hat sich mal wieder gezeigt, wie man mit etwas Geschick und den richtigen Kontakten ein „tolles Geschäft“ macht – zumindest für die Beteiligten. Im großen Traunsee-Prozess wurden am Dienstag in Wels fünf Personen für ihren kreativen Umgang mit dem Marktgeschehen verurteilt: eine Immobilienmaklerin, zwei Grundstücksentwickler und zwei Anwälte. Sie erhielten teilbedingte Haftstrafen zwischen 18 und 36 Monaten. Der Notar? Nun ja, der hat sich irgendwie rausgewunden und wurde freigesprochen. Die Urteile sind natürlich noch nicht rechtskräftig – klar, der letzte Vorhang ist noch nicht gefallen.
Der Deal des Jahres: Wie man ein Grundstück am Traunsee „preiswert“ erwirbt
Die Geschichte beginnt im Herbst 2019, als eine schon ziemlich verwirrte ältere Dame dazu überredet wurde, ihre malerische Pension am Traunsee für läppische 750.000 Euro an eine Immobilienfirma abzutreten. Dass das Anwesen locker mehr als eine Million wert war? Ach, das hat man der Dame lieber nicht auf die Nase gebunden. Der Erwachsenenvertreter der Frau, der nach dem Deal eingeschaltet wurde, fand dann heraus, dass sie die ganze Zeit keinen blassen Schimmer hatte, was sie da eigentlich unterzeichnet hatte. Praktisch, oder?
Vertrauensperson mit dem gewissen „Extra“
Die Maklerin, die das Vertrauen der alten Dame genoss, führte sie quasi an der Hand zu diesem unschlagbaren Deal. Und ihre Immobilienentwickler-Freunde warteten schon mit offenen Armen. Auch zwei Anwälte und ein Notar durften natürlich nicht fehlen, um das Ganze offiziell abzusegnen. Und als ob das nicht genug wäre, gab es da noch den Ehemann der Maklerin, der offenbar ein echtes Händchen fürs Geschäft hat: Er gab den Tipp und kassierte eine Provision. So läuft das eben im Immobiliengeschäft.
Alles nur ein großes Missverständnis?
Vor Gericht gaben die Verteidiger ihr Bestes: Die Maklerin sei „nicht abgebrüht, sondern einfach nur chaotisch“ gewesen. Und das, obwohl sie selbst von ihrem Arbeitgeber eine Rüge kassierte. Ihr Mann, der sich eine Provision gesichert hatte? Na ja, das sei vielleicht nicht ganz sauber, aber schlimm sei das doch auch nicht. Die Anwälte forderten, wenig überraschend, Freisprüche. Im Zweifel für die Angeklagten, nicht wahr?
Der freie Markt – oder eher der „Freundschaftsmarkt“?
Das Gericht ließ sich davon nicht beeindrucken und fand klare Worte: Die Angeklagten hätten „bewusst den freien Markt ausgeschaltet“, um sich das Schnäppchen zu sichern. Man kann eben mehr herausholen, wenn man sich nur mit den richtigen Leuten umgibt und keine anderen Bieter zulässt. Am Ende gab es Haftstrafen, aber auch die Möglichkeit, einen Teil davon bedingt abzubüßen – man will ja nicht zu hart sein. Immerhin muss man die Beteiligten für ihre Kreativität und „Marktanpassung“ fast schon bewundern.
Und der Notar? Der darf weitermachen.
Der Notar wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Für ihn war das Unterschreiben und Beglaubigen von Kaufverträgen schließlich „Alltagsgeschäft“. Dass er zufällig in diesen besonderen Fall verwickelt war, kann ja wirklich jedem passieren. Ein weiteres Kapitel der kreativen Immobiliengeschäfte ist damit fürs Erste abgeschlossen, aber wer weiß, welche Deals am Traunsee noch auf ihre Entdeckung warten.
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