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Österreichs Abkassierer: Digitale Vignette kleine Tippfehler harte Strafen-aufgepasst wenn sie nach Österreich in Urlaub fahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Seit der Einführung der digitalen Vignette gibt es immer wieder Probleme, weil Autofahrerinnen und Autofahrer sich beim Eingeben ihrer Kennzeichen vertippen. Die ASFINAG behandelt solche Fälle wie absichtliche Mautprellerei und verlangt 120 Euro Ersatzmaut. Kulanz? Fehlanzeige. „Wir dürfen uns nicht über Bundesgesetze hinwegsetzen“, so die ASFINAG.

Die digitale Vignette – ein echtes Vergnügen?

Seit 2017 gibt es die digitale Vignette. Ein Konsument aus Linz entschied sich von Anfang an für diese Variante, um sich das lästige Abkratzen der analogen Vignette zu ersparen. Wie gewohnt, ging er auch im vergangenen Dezember zum ÖAMTC, wo eine Mitarbeiterin sein Kennzeichen in den Computer eingab und ihm eine Bestätigung ausdruckte, die er unterschrieb.

Doch die Mitarbeiterin vertauschte versehentlich zwei Ziffern – aus 37 wurde 73. Monatelang fuhr der Linzer ahnungslos ohne gültige Vignette über die Autobahn. Im April erhielt er ein Schreiben der ASFINAG mit einer Forderung von 120 Euro Ersatzmaut. Der Konsument ließ das Kennzeichen sofort korrigieren, aber die ASFINAG bestand weiterhin auf der Zahlung der Strafe. Andernfalls drohe eine Verwaltungsstrafe.

Wer ist die ASFINAG?

Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) ist eine staatliche Gesellschaft in Österreich, die für die Finanzierung, den Bau, die Wartung und den Betrieb des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes verantwortlich ist. Sie ist auch für die Erhebung der Mautgebühren zuständig. Die Einnahmen aus der Maut werden zur Instandhaltung und zum Ausbau des Straßennetzes verwendet.

„Ich bin kein Mautpreller!“

Der Linzer ärgert sich nun gewaltig. Obwohl er seinen Fehler einsieht, sieht er sich nicht als Mautpreller. Schließlich habe er die Maut ordnungsgemäß bezahlt, und der ASFINAG sei kein Schaden entstanden.

Nach Rücksprache mit seinem Anwalt entschied der Linzer, die Ersatzmaut nicht zu bezahlen. Stattdessen wartet er nun auf die Verwaltungsstrafe, gegen die er Einspruch erheben will. Sollte er verlieren, plant er, bis vor den Verwaltungsgerichtshof zu gehen: „Ich bin jetzt in Pension und habe Zeit“, sagt er. Früher hätte er sich zwar auch geärgert, aber sicherlich bezahlt, um sich den Aufwand zu ersparen.

Tippfehler – ein lukratives Geschäft

Für die ASFINAG und das Finanzministerium scheinen die Tippfehler der Konsumentinnen und Konsumenten ein einträgliches Geschäft zu sein. „Die Eingabe des korrekten Kennzeichens ist unbedingt erforderlich“, erklärte die ASFINAG gegenüber help.ORF.at. Ohne gültiges Mautprodukt müsse die Ersatzmaut bezahlt werden. Das Vergehen des Konsumenten sei genauso zu bewerten, als hätte er eine analoge Vignette nicht korrekt an der Windschutzscheibe befestigt. Ein Entgegenkommen sei nicht möglich, da man sich nicht über die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes hinwegsetzen könne.

Keine Gesetzesänderung in Sicht

Auch im Verkehrsministerium zeigt man kein Verständnis für den Autofahrer. Man beruft sich auf die Pflicht zur „ordnungsgemäßen Entrichtung der zeitabhängigen Maut“. Nur so könne die ASFINAG kontrollieren, ob ein Fahrzeug über eine digitale Vignette verfüge oder nicht.

Der ÖAMTC kennt das Problem der Zahlendreher seit Einführung der digitalen Vignette, sagt Ursula Zelenka, Juristin beim ÖAMTC. Ein bis zweimal im Monat erreichen den Club Beschwerden zur Ersatzmaut. Das Problem sei immer dasselbe: Tippfehler bei der Eingabe des Kennzeichens. Viele Betroffene wollen die 120 Euro Ersatzmaut aus ihrem Gerechtigkeitsempfinden heraus nicht bezahlen.

ÖAMTC: Klagen nur mit Rechtsschutzversicherung

Der ÖAMTC rät, nur zu klagen, wenn man rechtsschutzversichert ist. Der Linzer ist nicht der Erste, der versucht, gegen die Ersatzmaut vorzugehen. Je nach Behörde sind die Ausgänge unterschiedlich. Einige Behörden halten sich streng an die Vorgaben, andere erkennen an, dass hinter einem Tippfehler keine Schädigungsabsicht steckt.

ÖAMTC fordert Bearbeitungsgebühr statt Strafe

Seit der Einführung der digitalen Vignette setzt sich der ÖAMTC dafür ein, dass Tippfehler nicht zu Strafen führen. In Ungarn wird statt einer Strafe nur eine geringe Bearbeitungsgebühr für die Richtigstellung des Kennzeichens verrechnet. Bislang gibt es jedoch keine Signale vom Gesetzgeber oder der ASFINAG, diesen Vorschlag aufzugreifen. „Man sagt immer, man wird das prüfen, und dann sagt man, man habe sich dagegen entschieden“, so Zelenka. Da das eingenommene Geld in die Staatskasse fließe, habe auch der Finanzminister ein Wörtchen mitzureden. Wenn dieser befürchte, dass zu wenig Geld in die Staatskasse schwappt, könne das ein Grund sein, die Dinge so zu belassen: „Das lohnt den Aufwand nicht. Lassen wir es, wie es ist. Sollen die Leute halt mehr aufpassen“, so Zelenka.

Quelle:Artikel beruht auf Informationen von orf.at

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