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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute bei der „Raiffeisenbank Althofen-Guttaring reg.Gen.m.b.H.“ vorläufigen Verwalter gemäß BaSAG bestellt.

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute bei der „Raiffeisenbank Althofen-Guttaring reg.Gen.m.b.H.“ vorläufigen Verwalter gemäß BaSAG bestellt.

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid bei der „Raiffeisenbank Althofen – Guttaring, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ mit Sitz in 9330 Althofen, Kreuzstraße 15, Herrn Mag. Michael Spitzer mit sofortiger Wirkung als vorläufigen Verwalter gemäß § 46 des „Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken“ (BaSAG) bestellt.

Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermöglicht, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Aufgabe des vorläufigen Verwalters ist, alle ihm übertragenen Befugnisse auszuüben, um den Bankbetrieb der Bank aufrecht erhalten zu können und Lösungen zur Einhaltung des Aufsichtsrechts auf den Weg zu bringen. Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter und der Vorstand der Bank bescheidgemäß mit dem vorläufigen Verwalter zusammenzuarbeiten und diesen in sämtliche Agenden und Kompetenzen der Geschäftsleitung entsprechend der Geschäftsordnung der Bank operativ einzubinden. Ferner ist der vorläufige Verwalter vor bestimmten Entscheidungen der Geschäftsleitung sowie des Vorstandes anzuhören und seine Einwilligung dazu einzuholen. Des Weiteren ist der vorläufige Verwalter mit einer Vertretungsbefugnis ausgestattet, um für den Fall, dass die Bank über keine Geschäftsleitung verfügt, diese zu ersetzen.

Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs – längstens jedoch auf zwölf Monate – befristet.

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