Startseite Vorsicht FMA Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute Herrn Mag. Michael Spitzer als vorläufigen Verwalter der „Raiffeisenbank Althofen-Guttaring reg.Gen.m.b.H.“ gemäß BaSAG abberufen
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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute Herrn Mag. Michael Spitzer als vorläufigen Verwalter der „Raiffeisenbank Althofen-Guttaring reg.Gen.m.b.H.“ gemäß BaSAG abberufen

geralt (CC0), Pixabay
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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid Herrn Mag. Michael Spitzer mit sofortiger Wirkung als vorläufigen Verwalter gemäß § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) bei der „Raiffeisenbank Althofen – Guttaring, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ (RB Althofen) mit Sitz in 9330 Althofen, Kreuzstraße 15 wieder abberufen.

Der Frühinterventionsbedarf gemäß § 44 Abs. 2 BaSAG bei der Raiffeisenbank Althofen-Guttaring reg.Gen.m.b.H., der die Bestellung eines vorläufigen Verwalters am 20.01.2022 erforderlich gemacht hat, besteht nicht mehr. Die Raiffeisenbank Althofen-Guttaring reg.Gen.m.b.H. hat gestern in einer Generalversammlung die Fusion mit drei weiteren Raiffeisenbanken  beschlossen, und zwar mit der Raiffeisenbank Gurktal eGen, der Raiffeisen Regionalbank Längsee- Hochosterwitz eGen sowie der Raiffeisenbank Hüttenberg-Wieting reg.Gen.m.b.H..

Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermöglicht, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs – längstens jedoch auf zwölf Monate – befristet.

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