Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen Patrick Landrock, den Geschäftsführer und Gründer des Unternehmens kitzVenture, aufgehoben. Landrock war im September 2023 vom Landesgericht Innsbruck zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil war allerdings nicht rechtskräftig.
Der Fall muss nun erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt werden. Dies bestätigten sowohl der OGH-Sprecher Frederick Lendl als auch Landrocks Anwalt, Norbert Wess. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch aus.
Der Grund für die Aufhebung des Urteils liegt laut OGH in der unzureichenden Prüfung einer möglichen Verjährung der vorgeworfenen Straftat in der ersten Instanz. Diese Feststellung fehlte in der ursprünglichen Entscheidung, weshalb der Fall nun neu aufgerollt werden muss.
Landrock wird vorgeworfen, in den Jahren 2016 und 2017 unter einem Pseudonym Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro bei verschiedenen Medienunternehmen beauftragt zu haben, ohne die Rechnungen zu begleichen. Der Vorwurf des Anlegerbetrugs im Zusammenhang mit Startup-Investments, bei dem ein Schaden von 176.000 Euro im Raum stand, wurde jedoch bereits im September 2023 sowohl für Landrock als auch für einen mitangeklagten ehemaligen Geschäftsführer fallengelassen.
Landrocks Anwalt, Norbert Wess, zeigte sich zuversichtlich. Er betonte, dass sein Mandant in drei von vier Anklagepunkten bereits rechtskräftig freigesprochen wurde und diese Freisprüche nicht angefochten wurden. Für die bevorstehende Verhandlung erwartet Wess, dass auch der letzte verbliebene Anklagepunkt zu Landrocks Gunsten aufgeklärt werden kann.
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