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OGI AG Oil & Gas Invest AG

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Durch die Veröffentlichung unserer Artikel hatten wir in den letzten 14 Tagen so manche Frage an die Redaktion bekommen. Die haben wir zunächst einmal gesammelt, wollen heute die ersten Antworten, die wir bekommen haben dazu, hier online stellen. Erwähnen wollen wir noch, dass das Unternehmen uns diese Fragen innerhalb von 4 Stunden beantwortet hat. Das hatten wir auch noch nicht. Spricht für die Transparenz des Unternehmens.diebewertung.de:  Geschäftstätigkeit der Oil & Gas Invest AG

Die Oil & Gas Invest AG ist eine unabhängige Öl- und Gas-Explorationsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Über ihre Tochtergesellschaft in den USA, die OGI Holding Corporation, 1675 S. State Street, Dover, DE (Delaware) 19901, akquiriert und entwickelt das Unternehmen Öl- und Gasfelder in Nordamerika mit der anschließenden Förderung und dem Verkauf der Rohstoffe an die verarbeitende Industrie. Derzeit ist die Oil & Gas Invest AG in den amerikanischen Bundesstaaten Alabama, Mississippi, Kentucky und Tennessee in Fördergebieten tätig, deren Reserven laut geologischem Sachverständigengutachten auf ca.

120 Millionen Barrel Erdöl geschätzt werden. Dies entspricht unter Zugrundelegung eines Preises je Barrel in Höhe von EUR 45 einem Wert von 6,75 Mrd. EUR.

Die Findung, die Messung unter Zuhilfenahme modernster Technik und Erschließung der Öl- und Gasvorkommen werden ausschließlich durch Kapitaleinlagen der Aktionäre der Oil & Gas Invest AG und durch von Darlehensgebern gewährte Darlehen mit qualifiziertem Nachrang finanziert. Die Darlehensbeträge werden zur Finanzierung von Vorhaben entsprechend der vorbeschriebenen Hauptgeschäftstätigkeit der Oil & Gas Invest AG und der damit im Zusammenhang stehenden Kosten verwendet.

Die zugrunde liegenden Beteiligungsform ist rechtlich ausgestaltet wie folgt:

Bei der OGI AG gibt es die Investitionsmöglichkeit „9% Festzins Rendite Plus+“

Dabei handelt es sich qualifiziertes Nachrangdarlehen.

Hierfür steht der vorgesehene „Zeichnungsschein“ nebst Vertragsbedingungen für einen „Vertrag über ein abgesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt“ dem Anleger zur Verfügung. Insbesondere aus Ziffer 1.2 der Vertragsbedingungen können Sie entnehmen, dass es sich bei dem Investment um eine Anlage in Form eines Darlehens handelt.

Dieser „Zeichnungsschein“ wird bereits in seiner Überschrift wie folgt beschrieben: ZEICHNUNGSSCHEIN für den Fernabsatz

Zur Gewährung eines Darlehens mit qulifiziertem Rangrücktritt zugunsten der OIL & GAS INVEST AG Ziffer 1.2 Satz 1 lautet wie folgt:

Zur Finanzierung vorgenannter Vorhaben stellt der Darlehensgeber der OGI AG, nachfolgend auch „Darlehensnehmerin“ zu den Bedingungen dieser Vereinbarung ein Darlehen in einer Sonderform, nämlich ein Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, auch bezeichnet als Nachrangdarlehen zur Verfügung.

Nach Ziffer 2.1 gewährt der Darlehensgeber der Oil & Gas Invest AG als Darlehensnehmerin ein Darlehen in Höhe eines im „Zeichnungsschein“ näher vereinbarten Betrages (zuzüglich eines Aufgelds in Höhe von 2 % der Darlehenssumme).

In Ziffer 5 der Darlehensvereinbarung wird ein qualifizierter Nachrang vereinbart. Wörtlich heißt es dort:

Qualifizierter Nachrang

Der Darlehensgeber tritt hiermit mit sämtlichen Ansprüchen aus dem Darlehen gemäß § 19 Abs. 2, S. 3 InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in der Weise zurück, dass insbesondere Tilgung und Verzinsung des Darlehen nur nachrangig allen anderen Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO, und nur aus sonstigem freien Vermögen verlangt werden können. Ein Verzicht auf die Forderung wird dadurch nicht vereinbart. Der Rangrücktritt gilt auch außerhalb des Insolvenzverfahrens.

Der vorstehend erklärte Rangrücktritt bleibt wirksam, unabhängig von der Rechtsform, etwaigen Gesetzesänderungen und dem Inhaber des Darlehensnehmers.

Ziffer 1.4 des Darlehensvertrages stellt noch einmal klar, dass unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise dieses Darlehen als [Kapital-]Einlage bzw. Eigenkapital mit dem Risiko des Verlustes zu sehen ist. Es wird dort ferner geregelt und klargestellt, dass hiermit keine gesellschaftsrechtliche oder ähnliche Rechtsposition für den Darlehensgeber begründet wird. Wörtlich heißt es weiter:

Der Darlehensgeber erwirbt keine Beteiligung, insbesondere keine typische oder atypische stille Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der OGI AG. Ebenso erwirbt der Darlehensgeber keine Beteiligung an dem Liquidationserlös oder am Verlust.

Die Höhe der Darlehenssumme ist frei wählbar, wobei allerdings eine Mindesthöhe für derartige Darlehen von EUR 1.000 besteht. Die Höhe der Verzinsung ist gemäß Ziffer 4 des Darlehensvertrages nach der Höhe der Darlehenssumme gestaffelt: Sie beträgt 9 % bei Darlehensbeträgen ab EUR 1.000, 10 % bei Darlehensbeträgen ab EUR 5.000 und 12 % bei Darlehensbeträgen ab EUR 10.000. Die Zinsen werden quartalsmäßig abgerechnet und im nachfolgenden Monat ausbezahlt (vgl. Ziffer 4.2 des Darlehensvertrages).

Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf von zwei Vertragsjahren (siehe Ziffer 3.1 des Darlehensvertrages). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt (siehe Ziffer 3.2 des Darlehensvertrages).

Die Rückzahlungsansprüche der Darlehensnehmer werden in zweifacher Weise zusätzlich abgesichert: Zur Sicherung ihrer Ansprüche erhalten die Darlehensgeber einen sogenannten Erdöl-Wertbrief, in dem erklärt wird, dass die OGI Holding Corporation ihre künftigen Zahlungsansprüche gegen Dritte (Raffinerien etc.) aus der Erdölförderung an den Investor abtritt (siehe „Sicherheitspaket“, Anlage 2). Daneben erhalten die Darlehensgeber ein persönliches Garantieversprechen des Vorstands der Oil & Gas Invest AG über die Zahlung der Jahreszinsen sowie der kompletten Rückzahlung der Darlehenssumme. Für diese Garantie steht der Vorstand persönlich ein (siehe „Sicherheitspaket“.

Die Rechte aus dem Darlehensvertrag sind übertragbar.

diebewertung.de Wie ist die Übertragung der angebotenen Beteiligung ausgestaltet?

Die Übertragung von Rechten oder Ansprüchen aus dem Darlehensvertrag erfolgt durch Abtretung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei. Dabei darf die Darlehensnehmerin ihre Zustimmung nur verweigern, sofern ein wichtiger Grund vorliegt (Ziffer 6 des Darlehensvertrages).

diebewertung.de Wie ist das Darlehn aussgestaltet?

Ziffer 1.4 des Darlehensvertrages stellt noch einmal klar, dass unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise dieses Darlehen als [Kapital-]Einlage bzw. Eigenkapital mit dem Risiko des Verlustes zu sehen ist. Es wird dort ferner geregelt und klargestellt, dass hiermit keine gesellschaftsrechtliche oder ähnliche Rechtsposition für den Darlehensgeber begründet wird. Wörtlich heißt es weiter:

Der Darlehensgeber erwirbt keine Beteiligung, insbesondere keine typische oder atypische stille Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der OGI AG. Ebenso erwirbt der Darlehensgeber keine Beteiligung an dem Liquidationserlös oder am Verlust.

Die Höhe der Darlehenssumme ist frei wählbar, wobei allerdings eine Mindesthöhe für derartige Darlehen von EUR 1.000 besteht. Die Höhe der V erzinsung ist gemäß Ziffer 4 des Darlehensvertrages nach der Höhe der Darlehenssumme gestaffelt: Sie beträgt 9 % bei Darlehensbeträgen ab EUR 1.000, 10 % bei Darlehensbeträgen ab EUR 5.000 und 12 % bei Darlehensbeträgen ab EUR 10.000. Die Zinsen werden quartalsmäßig abgerechnet und im nachfolgenden Monat ausbezahlt (vgl. Ziffer 4.2 des Darlehensvertrages).

Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf von zwei Vertragsjahren (siehe Ziffer 3.1 des Darlehensvertrages). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt (siehe Ziffer 3.2 des Darlehensvertrages).

Die Rückzahlungsansprüche der Darlehensnehmer werden in zweifacher Weise zusätzlich abgesichert: Zur Sicherung ihrer Ansprüche erhalten die Darlehensgeber einen sogenannten Erdöl-Wertbrief, in dem erklärt wird, dass die OGI Holding Corporation ihre künftigen Zahlungsansprüche gegen Dritte (Raffinerien etc.) aus der Erdölförderung an den Investor abtritt (siehe „Sicherheitspaket“, Anlage 2). Daneben erhalten die Darlehensgeber ein persönliches Garantieversprechen des Vorstands der Oil & Gas Invest AG über die Zahlung der Jahreszinsen sowie der kompletten Rückzahlung der Darlehenssumme. Für diese Garantie steht der Vorstand persönlich ein (siehe „Sicherheitspaket“, Anlage 2).

sofern ein wichtiger Grund vorliegt (Ziffer 6 des Darlehensvertrages).

diebewertung.de Wie wird bzw. wie wurde der Verkauf der beworbenen Anlagen durchgeführt ?

Der Erstkontakt erfolgt primär über die Website der Oil & Gas Invest AG. Hat der Investor Interesse, hat dieser die Möglichkeit über die Eingabe seiner Daten in das auf der Webseite vorgesehene Formular mit der OGI AG in Kontakt zu treten. Er wird dann von den Kundenberatern der OGI AG kontaktiert. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über Angestellte der OGI AG.

Die Mitarbeiter werden durch interne Angestellte und externe Berater wöchentlich geschult. Insbesondere werden die Mitarbeiter in zwei Bereichen sehr tiefgehend immer wieder geschult, der erste Bereich ist eine umfangreiche Risikoaufklärung und der zweite Bereich bezieht sich auf die technischen Fragestellungen zu den Explorationsaktivitäten der OGI AG in den einzelnen Bohrfeldern.

Anleger können jederzeit über die Telefonhotline, Fragen an die OGI AG richten. Darüber Hinaus wird ein Bereich derzeit auf der Website eingerichtet, auf dem häufig gestellte Fragen und Antworten publiziert werden.

diebewertung.de: Wie Hoch ist das Zeichnungsvolumen bis Heute?

Das Zeichnungsvolumen liegt heute ca. bei 6.3 Mio.Euro

Per 22.01.2015 haben 270 Darlehensgeber insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 5.605.304,00 im Wege qualifizierter Nachrangdarlehen der Oil & Gas Invest AG gezeichnet. Wir können Ihnen ferner mitteilen, dass größter Darlehensgeber der Vorstand der Oil & Gas Invest AG und größte Aktionär Herr Jürgen Wagentrotz ist, der einen Betrag von EUR 2.000.000,00 per qualifizierter Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt hat.

Dem stand zu Ihrer Information per 31.07.2014 ein Eigenkapital der Gesellschaft (bestehend aus Grundkapital + Einzahlung in die Kapitalrücklage aus den Aufgeldern auf die ausgegebenen Aktien) in Höhe von über EUR 26 Millionen gegenüber.

diebewertung.deWie hoch sind die Vertriebskosten bei 50.Mio.Euro?

Die Gesamten Vertriebskosten liegen bei ca. 3,5 %

3 Kommentare

  • Interessant, interessant. Am 23. Feb. wurden jedenfalls noch fleissig Hochglanz-Unterlagen verschickt. Aber nun mal im Ernst: Weshalb sollte ein privates Unternehmen, das angeblich über 120 Mio. Barrel Oil verfügt sich auf diese Weise finanzieren? Wozu mind. 9% Rendite versprechen, wenn die Kapitalmarktzinsen auf rekortiefem Niveau sind? Dass es in besagtem Gebiet grosse Oelvorkommen gibt, ist schon lange bekannt, dazu braucht es keine Oelbohrungen einer Zugerfirma, die sich zwar vollmundig Weltmarkführer nennt, aber erst seit 2010 existiert. Clever aufgezogen das Ganze: Prospektbetrug müssen sich die Verantwortliche jedenfalls nicht vorwerfen lassen. Wer schon im Voraus eine Rangrücktrittserklärung unterschreibt, ist wirklich selbst schuld. PS: Eine Rangrücktrittserklärung wird i.d.R. im Sanierungsfall zum Thema (zwecks Vermeidung des Firmenkonkurses). Last but not least: Wenn der Vorstand doch persönlich für alle Einlagen haften will, wozu dann die seit MoMiG ohnehin überflüssige qualifizierte Rangrücktrittserklärung? Das BGH-Urteil vom 8. Jan. 2001 ist nicht mehr aktuell! Satinierte Hochglanzprospekte mit grossformatigen Fotos und einem Anwalt im Management sind beste Voraussetzungen für eine u.U. schmierige Angelegenheit!

  • Ja, die angestrebten Betriebsmitteldarlehen wurden innerhalb von nur drei Wochen vollständig gezeichnet – laut Angaben des Unternehmens auch nur an Großinvestoren.

    Kleinstbeteiligungen von 1000, 5000 oder 10000€ sind die absolute Ausnahme.

    Da die beiden aktuellen Bohrungen finanziert sind, wird auch kein weiteres Kapital benötigt, auch wenn die OGI AG mit Sicherheit noch mehr einsammeln könnte. Ein gutes Zeichen, wie ich finde…

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