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Ohne Eigenkapital: MS „Aquila“ Donau Trans Schiffahrtsges. mbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Ja, das kann man der aktuellen hinterlegten Bilanz entnehmen. Diese Gesellschaft ist sogar bilanziell überschuldet, aber eine bilanzielle Überschuldung ist nicht mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung vergleichbar.

MS „Aquila“ Donau Trans Schiffahrtsges. mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 102.003,73 102.003,73
I. Sachanlagen 102.002,73 102.002,73
II. Finanzanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 242.402,04 383.273,29
I. Vorräte 39.774,77 26.171,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 151.106,47 154.260,58
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 51.520,80 202.841,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 176.504,34 169.632,94
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 824.217,94 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.345.128,05 654.909,96

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 0,00 0,00
B. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 118.885,74
C. Rückstellungen 309.850,00 309.850,00
D. Verbindlichkeiten 1.002.039,09 178.744,18
E. Rechnungsabgrenzungsposten 33.238,96 47.430,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.345.128,05 654.909,96

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die MS „AQUILA“ Donau Trans Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 92536 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital­gesellschaft & Co. gem. § 267 Absatz 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB sowie das Wahlrecht zum Unterlassen von Angaben nach § 286 Absatz 3 Nr. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahres­abschlusses in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ent­sprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss wurde nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da der Geschäftsleitung trotz der weiterhin schwierigen Marktsituation bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung keine fundierten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu einem Zeitpunkt innerhalb der nächsten 12 Monate nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

Sachanlagen(Seeschiff) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Sachanlagen werden nach der linearen Methode abge­schrieben.

Die Finanzanlagen wurden durch außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB im Jahr 2011 auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesent­lichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksich­tigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Posten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine Anwendung, d. h. die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Für die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.002.039,09 (Vorjahr: EUR 178.744,18) ergeben sich folgende Restlaufzeiten:

– Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.002.039,09
(Vorjahr: EUR 178.744,18)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 165.548,30 (Vorjahr: EUR 0,00) durch eine erstrangige Schifhypothek sowie durch Forderungsabtretungen besichert.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 86.859,15 (Vorjahr: EUR 18.640,30) enthalten.

Hamburg, den 23. Juni 2022
Donau Trans Schiffahrts GmbH MS „AQUILA“ Donau Trans Schiffahrts GmbH & Co. KG

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.01.2023 festgestellt.

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