MS „Aquila“ Donau Trans Schiffahrtsges. mbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben Die MS „AQUILA“ Donau Trans Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, ist beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 92536 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gem. § 267 Absatz 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB sowie das Wahlrecht zum Unterlassen von Angaben nach § 286 Absatz 3 Nr. 1 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss wurde nach dem Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da der Geschäftsleitung trotz der weiterhin schwierigen Marktsituation bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung keine fundierten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu einem Zeitpunkt innerhalb der nächsten 12 Monate nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Sachanlagen(Seeschiff) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Sachanlagen werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden durch außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB im Jahr 2011 auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben. Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Posten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine Anwendung, d. h. die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion. 3. Erläuterungen zur Bilanz Für die Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.002.039,09 (Vorjahr: EUR 178.744,18) ergeben sich folgende Restlaufzeiten: – Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.002.039,09 Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 165.548,30 (Vorjahr: EUR 0,00) durch eine erstrangige Schifhypothek sowie durch Forderungsabtretungen besichert. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 86.859,15 (Vorjahr: EUR 18.640,30) enthalten. Hamburg, den 23. Juni 2022 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: |
Kommentar hinterlassen