Die Meldung auf der Seite der Finanzmarktaufsicht Österreichs muss man sich dann sicherlich zweimal auf der Zunge zergehen lassen. Man muss sich auch einmal überlegen, was da zwischen den Zeilen steht! Die Damen und Herren der INVIA GmbH hielten sich wohl für superschlau und versuchten, aus der Handlung der FMA Österreich noch einen Vorteil für sich zu ziehen, der wohl nahe an einer Gaunerei ist.
Zahlreiche Kunden der INVIA GmbH hatten sich wohl bei der FMA beschwert, weil die Invia GmbH sich weigert, die Gelder der Kunden auszubezahlen. Dies geschah mit dem wohl dreisten Hinweis, „die Konten wären durch die FMA gesperrt“. Das hat sich nun als „Münchhausen-Aussage“ herausgestellt. Das dürfte sicherlich auch die Staatsanwaltschaft Wien interessieren, ja interessieren müssen, denn einige Kunden wollen nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der INVIA GmbH erstatten. Das ist nachvollziehbar und völlig richtig, wenn man so verarscht wird.
Was ist mit dem Geld der Kunden los?
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