Es ist das Ende einer über Jahre andauernden Auseinandersetzung in der Führungsetage des Unternehmens, die das Unternehmen nahezu handlungsunfähig gemacht hatte. Hintergrund ist vor allem der Streit zwischen dem Hauptaktionär und seinem Nachfolger als CEO und dem Aufsichtsrat. Ihr Geld verlieren tun vor allem die Aktionäre des Unternehmens. Dabei, auch das sei einmal angemerkt, war das Unternehmen eigentlich ein Unternehmen mit einem soliden Geschäftskonzept, als es gestartet ist.
Bekanntgeworden war das Unternehmen Oil & Gas Invest AG in der Öffentlichkeit vor allem durch eine Handlung der BaFin. Diese hatte das Nachrangdarlehen, welches vom Unternehmen Oil &Gas Invest gegeben wurde, als Einlagegeschäft eingestuft und die unverzügliche Rückzahlung der von den Anlegern investierten Gelder an diese gefordert. Nicht wie bei anderen Gesellschaften die ähnliche Verfügugen erhalten hatten, wurde hier dann irgendwann Insolvenz angemeldet weil man die Auflage nicht erfüllen konnte, sondern hier wurde bei der Oil & Gas Invest AG, alles Geld korrekt an die Anleger zurückbezahlt.
So hatte es dies auch immer der Hauptaktionäre und über weite Zeiten Vorstand der OGI AG den Anleger zugesagt. Er stehe für jeden Anleger mit seinem privaten Vermögen dafür gerade, dass kein Anleger der OGI AG sein Geld verlieren würde. Da hat er dann auch Wort gehalten.
Respekt, das muss man dann auch einmal so sagen.
Als Ergebnis dieser BaFin Verfügung hatte sich das Unternehmen OGI AG dann neu, aber vor allem Gesetzeskonform, aufgestellt und bei der CSSF in Luxemburg einen umfangreichen Prospekt gestatten lassen, um das Geschäftsmodel der OGI AG weiter zu verfolgen. Doch bereits nach wenigen Tagen fand sich die OGI AG auf der Warnliste der CSSF Luxemburg wieder. Das hervorgerufen durch einen merkwürdigen Medienbericht der aber nicht aus Informationen aus dem Hause der OGI AG stammte, sondern dem „kranken Hirn“ eines Jouranalisten der diesen Bericht veröffentlicht hatte. Nach kurzer Diskussion mit der CSSF hat diese dann auch den Warnhinweis wieder gelöscht, aber die Warnung stand nun mal im Raum, aber vor allem im Internet.
Die Luxemburger CSSF darf sich heute sicherlich mit als „Totengräber der OGI AG fühlen“. Das Prospekt hatte überigens fast 200.000 Euro gekostet. Es war auch ein Prospekt wo wir damals nur noch den Kopf geschüttelt hatten. Er umfasste 500 Seiten, mal ehrlich wer liest solch einen Prospekt noch?
So richtig mit der Vermarktung der Kapitalanlage klappte das dann aber nicht mehr, weil es im Hause der OGI AG Streit darüber gab, ob man nachdem Vorfall mit der CSSF Luxemburg mit dem Prospekt dann überhaupt noch Anleger gewinnen kann für das Geschäftsmodel der OGI AG.
Der damalige CEO setzte dann wohl eher auf Family Offices und auf institutionelle Investoren. Heute zurückblickend die Fehlentscheidung die dann letztlich der Beginn des Untergangs der OGI AG war. Auch das muss man hier einmal ganz klar zum Ausdruck bringen. So richtig hat das dann aber mit den Family Offices und den institutionellen Investoren nicht geklappt, was dann mit zu der heutigen Situation des Unternehmens OGI AG geführt hat.
Der Hauptaktionär des Unternehmens, selber auch CEO bis zum Ende des letzten Jahres, hatte den Anlegern immer versprochen „das kein Anleger der OGI AG sein Geld verlieren würde“, was er dann ja eingehalten hat.
Es ist interessant zu erfahren, bei welchem Amtsgericht die Ogi – Insolvenz angemeldet ( Name und Adresse )worden ist und wer ganz konkret der namentliche Insolvenzverwalter für dieses Insolvenzverfahren ist. Es wird nur immer berichtet, dass am 15.Juni 2018 das Insolvenzverfahren eingeleitet worden ist, aber alle Amtsgerichte, die ich befragt habe, wussten von dem Insolvenzverfahren nichts. Wird dieses Verdummungsspiel, was mit den Gläubigern bislang getrieben wurde, weiter geführt ?
Diese konkrete Auskunft erbittet ein sehr geschädigter Gläubiger, wahrscheinlich auch im Namen der übrigen Geschädigten
Mit frdl. Gruß
W. Frenzel
Hallo Herr Frenzel,
derzeit wird meiner Kenntnis noch geprüft ob die Insolvenz überhaupt eröffent werden kann. Das Verfahrensollte beim Amtsgericht Frankfurt anhängig sein.