Startseite Allgemeines Oil & Gas Invest AG und die CSSF- Muss man sich alles gefallen lassen von einer Aufsichtsbehörde?
Allgemeines

Oil & Gas Invest AG und die CSSF- Muss man sich alles gefallen lassen von einer Aufsichtsbehörde?

Teilen

Nein, das sieht wohl auch das Unternehmen Oil & Gas Invest AG so, denn man geht nun konsequente gegen die Warnmeldung der CSSF vor, auch gerichtlich. Auch erhalten wir dazu viele Fragen in unsere Redaktion, dies nicht nur von Personen, sondern auch von Unternehmen die diese Warnmeldung sehr kritisch sehen. Natürlich ist eine Finanzmarktaufsicht dafür da Anleger vor unseriösen Unternehmen zu warnen. Ausrufezeichen! Trotzdem, muss man die Qualität und den Ursprung einer solchen Warnmeldung, hinterfragen. Hier geht es, liest man die Warnmeldung dann genau, gar nicht um ein „Fehlverhalten des Unternehmens“, sondern um eine Presseveröffentlichung die die Finanzaufsichtsbehörde Luxemburg dem Unternehmen Oil & Gas Invest AG wohl zurechnet, deshalb wohl dann auch die herausgegeben Warnmeldung. Diese wiederum wurde von der BaFin in Deutschland und der FMA in Österreich übernommen. Wir hatten dazu 2 Telefongespräche mit Günter Döring vom Unternehmen Oil & Gas Invest AG aus Frankfurt. Natürlich so Günter Döring, ist diese Warnmeldung für unser Unternehmen geschäftsschädigend, und natürlich gehen wir dagegen vor über einen von uns eingeschalteten Rechtsanwalt. Unser Ziel, so Günter Döring, ist es natürlich diese Warnmeldung löschen zu lassen und natürlich wollen wir auch Schadensersatz für den bereits jetzt für das Oil & Gas Invest AG entstandenen Reputationsschaden und Anwaltskosten.

Es kann doch nicht sein, das ein sauber und korrekt arbeitendes Unternehmen, für Nachlässigkeiten von Dritten in die Haftung genommen wird bzw. dafür in die Verantwortung genommen wird. Solche Dinge werden sicherlich immer wieder passieren können, gibt es dann jedes mal wieder eine Warnmeldung der Aufsichtsbehörde? Wir zeigen hier „klare Kante gegenüber der CSSF“ so Günter Döring, man darf sich nicht alles gefallen lassen.

Macht eine Behörde einen Fehler, dann muss  die Behörde auch dafür geradestehen und in die Haftung genommen werden können.

1 Komment

  • Hallo,

    völlig richtig. Das Problem ist hier das Dreiecks-Verhälntis. Wäre es rechtens, dass eine Aufsichtsbehörde sich automatisch von Drittmeinungen (und Fehlern in der Darstellung) distanziert und „warnt“, dann könnte faktisch jeder Journalist mit einer unzutreffenden Mitteilung eine Warnmeldung provozieren. Und da garade neu emittierende Unternehmen in ihrer Internetrputation sensibel aufgestellt sind, ist der Schaden umso größer. Denn das kann die Anlageentscheidung negativ beeinflussen.

    Nunmehr scheint die CSSF ihre Meldung abgeändert zu haben unter Hinweis darauf, dass „laut Artikel 8 (2) des Gesetzes vom 10. Juli 2005 zu Wertpapierprospekten, der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen sollte.“. Das klingt schon besser. Warum nicht gleich so?

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Blazek
    BEMK Rechtsanwälte

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BSW im Umfrage-Tief: Wagenknecht zündet den „Plan B“

Die großen Zeiten scheinen vorbei zu sein – zumindest vorerst. Monatelang konnte...

Allgemeines

Kritische Bilanzanalyse der BWP Wanderup-Kragstedt GmbH & Co. KG aus Anlegersicht

1. Überblick Die BWP Wanderup-Kragstedt GmbH & Co. KG ist ein junges...

Allgemeines

AfD beschließt Gründung neuer Jugendorganisation – engere Anbindung an die Bundespartei geplant

Die Alternative für Deutschland (AfD), die in mehreren deutschen Bundesländern vom Verfassungsschutz...

Allgemeines

Kärnten entscheidet: Nein zu Windrädern, Ja zur Romantik der Vergangenheit

Am Sonntag setzte Kärnten ein starkes Signal für den Schutz seiner Landschaft...