Das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist mit EU-Recht vereinbar.
Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem heute veröffentlichten Gutachten. Belgien hatte den EU-Gerichtshof um Klärung ersucht, insbesondere zu dem in dem Abkommen enthaltenen Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS).
Das Abkommen sieht die Errichtung eines Gerichts und einer Rechtsbehelfsinstanz sowie auf längere Sicht eines multilateralen Investitionsgerichtshofs vor. Es ist geplant, ein Investitionsgerichtssystem (Investment Court System, ICS) zu schaffen.
Kommentar hinterlassen