Das Landgericht Chemnitz wies die Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe von Textilhersteller Vowalon aus Treuen im Vogtland ab. Diese wäre eine noch zulässige Preisregelung mit legitimen Ziele wie die Verringerung des Kohlendioxidausstoßes und die Förderung der erneuerbaren Energien, sagte Richterin Petra Kürschner bei der Verkündung ihrer Entscheidung am Freitag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Leave a comment