Der Begriff Ökostrom ist keine rechtlich geschützte Produktbezeichnung. Allgemein versteht man darunter Strom aus regenerativen Quellen, der auf umweltschonende Weise gewonnen wurde. Jedoch nehmen sich Energieversorger viele Freiheiten, welchen Strommix sie als Ökostrom bezeichnen.
Wollen Verbraucher sicher gehen, mit ihrer Entscheidung für einen Ökostrom-Tarif auch einen Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung und mehr Klimaschutz zu leisten, können sie sich mit Hilfe von Gütesiegeln orientieren. Deren Anbieter haben zwar unterschiedlich strenge Kriterien angelegt, die Siegel erleichtern jedoch die Beurteilung des angebotenen Ökostrom-Tarifs.
Ökostromkunden können sich so informieren, ob das entsprechende Siegel diejenigen Maßstäbe erfüllt, die die Kunden selbst an einen Ökostrom-Tarif anlegen. So unterscheiden sich die Angebote unter anderem dadurch, ob tatsächlich in neue und umweltgerechte Kapazitäten für Erneuerbare Energien investiert wird, oder lediglich vorhandene Kapazitäten genutzt werden.
Betreiber von Ökostromkraftwerken erhalten für jede erzeugte Megawattstunde Strom ein Zertifikat für die umweltschonende Herstellung. Diese RECS-Zertifikate (Renewable Energy Certificate System) werden getrennt vom Strom europaweit gehandelt. Ein Stromanbieter aus Deutschland kann deshalb zum Beispiel Strom aus Wasserkraft anbieten, obwohl er diesen gar nicht erzeugt und auch nicht importiert hat.
Quelle: BMELV
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