Es ist ein Prozess wo man eigentlich keine Chance hat, denn mal ehrlich welches Münchner Gericht wird sich gegen die Stadt Münschen stellen. Sicherlich auch nicht dieRichter des königlich bayerischen Oberlandes Gerichtes in München, insofern könnte das für den Bklagten in diesem Verfahren ein „gebrauchter Tag“ werden.
Ebenfalls am Donnerstag und ebenfalls am Münchner OLG geht der Blick dann auch in die Ferne: Das Gericht muss sich mit der Frage befassen, ob ein in Dubai geplantes Oktoberfest auch so heißen darf.
Vorgeschichte:
Die Stadt München hatte 2021 beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es den Veranstaltern untersagte, mit Formulierungen wie „Dubai Oktoberfest“, „Oktoberfest goes Dubai“ oder „Das traditionelle Oktoberfest am Ort der EXPO 2021 Weltausstellung“ für die geplante Veranstaltung in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu werben. Dagegen legten die Veranstalter Berufung ein. Ihre Begründung: Das Kennzeichen „Oktoberfest“ werde vielfach verwendet und sei zu „kennzeichnungsschwach“, um in dieser Hinsicht geschützt zu sein.
Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, hatte nach dem Landgerichtsurteil im vergangenen Jahr gesagt, er sei „erleichtert“ über die Entscheidung. Die pandemiebedingte „Oktoberfest“-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei „schäbig“. Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.
Zitat Ende
Man darf nun gespannt sein, ob sich das OLG München, nun zu einem unabhängigen Richterspruch durchringen kann.
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