Ein in Dubai geplantes „Oktoberfest“ wird zum Fall für das Landgericht München. Am Freitag kommender Woche verhandelt das Landgericht München I über eine einstweilige Verfügung der bayrischen Landeshauptstadt gegen die Veranstalter des Dubai-„Oktoberfests“, wie eine Sprecherin heute bestätigte.
Unter dem Motto „Oktoberfest goes Dubai“ werde der unzutreffende Eindruck erweckt, das Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach der erneuten coronavirusbedingten Absage in München nach Dubai um, hatte das Wirtschaftsreferat schon Mitte Mai mitgeteilt. Die Stadt verlangt von den Organisatoren eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereiterklären, nicht mehr mit dem Oktoberfest München für ihr Event zu werben.
„Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe“, sagte der Münchner Wirtschaftsreferent und Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner (CSU). „Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen.“
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