Eigentlich kann man das von uns gesetzte Fragezeichen dann auch weglassen, denn diese Entscheidung des Amtsgerichtes Oldenburg, dessen Chef Dr. Horst Freels ist, und dem zuständigen Insolvenzgericht, kann man aus Anlegersicht nicht nachvollziehen.
Solch eine Entscheidung kann nur einer treffen, dem die Anlegergelder egal sind und der von solchen Verfahren keine Ahnung hat, so ein großer Insolvenzverwalter aus Hamburg gegenüber unserer Redaktion auf unsere Nachfrage, „ob das denn Sinn mache?“.
Stellen sie sich nun einmal die Anleger vor. Das erste Schreiben bekommen die Anleger vom superschlauen Herrn Claßen, der von Anlegern der Deutschen Lichtmiete deren Verträge abfordert. Verträge, die er doch eigentlich vorliegen haben muss.
Nun kommt der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß, der die Anleger nun auch noch anschreiben wird, und wäre das nicht schon genug, schreibt dann der neue Insolvenzverwalter Dr. Köster aus Bremen dann die Anleger möglicherweise auch noch an.
Bezahlt wird das nicht von Herrn Dr. Horst Freels oder dem Amtsgericht Oldenburg, sondern aus der Insolvenzmasse, von Geldern der Anleger.
Mit Verlaub Herr Dr. Horst Freels vom Insolvenzgericht Oldenburg, wie kann man so eine insolvenzmassefeindliche Entscheidung treffen? Für mich ist das ein „Oldenburger Justizskandal“. Möglicherweise wollten Sie ja Herrn Dr. König „etwas Gutes“ tun, aber doch bitte nicht so. Dann hätten sie der Kanzlei alle Verfahren geben sollen oder aber der Kanzlei Weiß alle Verfahren.
Diese Entscheidung muss revidiert werden, sehr geehrter Herr Dr. Horst Freels, bevor hier ein tatsächlicher Schaden für die Anleger eintreten kann.
Wir werden mit unserer Berichterstattung da nicht locker lassen. So geht das nicht!
So hatten wir dann aber das Wort „Kriminalinsolvenz“ nicht verstanden. Rüdiger Weiß wollte sich zu dem Vorgang gegenüber unserer Redaktion nicht äußern.
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