Im Schadenersatzprozess gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wird das Oberlandesgericht Bamberg ein Sachverständigengutachten einholen. Der Vorsitzende Richter des Zivilsenats erklärte, dass der Senat nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfüge, um eigenständig zu entscheiden. Dieser Schritt erfolgt, nachdem das Landgericht Hof in erster Instanz die Einholung eines Gutachtens abgelehnt hatte. Derzeit deutet der Senat darauf hin, dass eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz aufgrund schädlicher Wirkungen des Impfstoffs unwahrscheinlich ist.
Dennoch glaubt der Senat, dass die Klägerin aufgrund unzureichender Aufklärung über das Thromboserisiko die Impfung nicht erhalten hätte. Das Gutachten soll klären, ob eine angemessene Risikoaufklärung erforderlich war. In dem Fall fordert die Klägerin rund 600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz, nachdem sie nach der Astrazeneca-Impfung eine Darmvenenthrombose erlitt und operiert werden musste.
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