Der Berufungsprozess am Oberlandesgericht Bamberg gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca hat begonnen. Eine 32-jährige Klägerin aus Hof fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz von rund 600.000 Euro, da sie nach der Impfung eine Darmvenenthrombose erlitt. Ihr Anwalt sieht einen Produktfehler und mangelhafte Information. Der Richter schlug einen Vergleich vor, den der Impfstoffhersteller ablehnte. Astrazeneca argumentiert, dass das Thromboserisiko bei den verabreichten fünf Millionen Impfdosen nicht erhöht war. Das Urteil wird heute am 14. August erwartet. Dieser Fall ist einer der ersten Prozesse in Deutschland gegen einen Corona-Impfstoffhersteller. Die Klägerin droht, bis zum Bundesgerichtshof zu gehen, da das Landgericht Hof die Klage ohne Gutachten abwies.
Kommentar hinterlassen