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Allgemeines

OLG Düsseldorf

CFullerDesign (CC0), Pixabay
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Am 14. August 2024 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Richter Dr. Schreiber ein Urteil in einem bedeutenden Fall von Terrorismus und Hochverrat gefällt. Ein 50-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus dem Kreis Mettmann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, Mitglied der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ gewesen zu sein, einer terroristischen Vereinigung, die darauf abzielte, die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu stürzen. Die Gruppe plante unter anderem die Entführung des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach und einen Anschlag auf das Stromnetz, um einen landesweiten Blackout herbeizuführen.

Laut Gerichtsfeststellungen trat der Angeklagte der Gruppe spätestens im Januar 2022 bei. Er nahm an mehreren Treffen teil, war über die Umsturzpläne informiert und beteiligte sich aktiv an der Planung des Anschlags auf das Stromnetz. Der Kontakt zur Gruppe erfolgte über den Messenger-Dienst Telegram.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht sowohl strafmildernde als auch straferschwerende Faktoren:

Strafmildernd:
– Weitgehendes Geständnis des Angeklagten
– Keine Vorstrafen
– Kooperation als Zeuge in verwandten Verfahren
– Begonnene Distanzierung von der Gruppe

Straferschwerend:
– Tateinheitliche Verwirklichung zweier Straftatbestände
– Längerfristige Mitgliedschaft in der Gruppe
– Erhebliche potenzielle Gefahren des geplanten Blackouts für Leib und Leben

Das Gericht hielt den Haftbefehl aufrecht, setzte ihn jedoch unter Auflagen außer Vollzug. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet haben.

Der Fall (Aktenzeichen: III-2 St 2/24) unterstreicht die anhaltende Bedrohung durch extremistische Gruppen und die Entschlossenheit der Justiz, gegen solche Aktivitäten vorzugehen.

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