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OLG Frankfurt

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, speziell der 8. Strafsenat, welcher als Staatsschutzsenat fungiert, hat für den 22. März 2024 einen Beschluss gefasst, mit dem das Hauptverfahren gegen neun Angeklagte eröffnet wird. Diese stehen im Verdacht, Mitglieder bzw. Unterstützer einer terroristischen Vereinigung zu sein. Die Hauptverhandlung ist für den 21. Mai 2024 um 9:30 Uhr anberaumt, und Einzelheiten zur Berichterstattung und Presseerklärungen wurden bereits veröffentlicht.

Laut der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft vom 8. Dezember 2023 wird den Beschuldigten vorgeworfen, Teil einer Gruppierung gewesen zu sein, die beabsichtigte, die staatliche Ordnung in Deutschland umzustürzen und durch eine eigene Staatsform zu ersetzen. Diese Gruppe, bestehend aus Personen, die eine starke Ablehnung gegenüber den staatlichen Institutionen und der demokratischen Grundordnung hegen, soll von Verschwörungsmythen, einschließlich jenen aus der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Bewegung, beeinflusst gewesen sein.

Die Anklage legt dar, dass die Gruppe ab August 2021 einen Staatsstreich geplant und vorbereitet hat, inklusive der Zusammenarbeit mit einer angeblichen „Allianz“ aus Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs, welche jedoch nicht existiert. Die Gruppe soll über einen strukturierten „Rat“ und einen militärischen Arm verfügt und über finanzielle Mittel in Höhe von 500.000 Euro sowie Zugang zu einem umfangreichen Waffenarsenal gehabt haben.

Die weiteren Details und Vorwürfe gegen die Angeklagten sind in der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 12. Dezember 2023 nachzulesen. Das Verfahren wird gegen neun Personen geführt, da ein weiterer Beschuldigter verstorben ist. Der Senat wird in der Hauptverhandlung aus fünf Richtern, einschließlich des Vorsitzenden, bestehen.

Es wurden zahlreiche weitere Verhandlungstermine festgesetzt, beginnend mit dem 23. Mai 2024, und sich über mehrere Monate erstreckend, mit regelmäßigen Verhandlungstagen, die sich ab der 4. Kalenderwoche 2025 im Dreiwochen-Rhythmus wiederholen werden.

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