Im Strafverfahren gegen neun Angeklagte hat heute die Hauptverhandlung vor dem 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) in der Außenstelle in Sossenheim begonnen.
An der Sitzung nahmen neben dem mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden besetzten Senat vier Vertreter der Bundesanwaltschaft, die neun Angeklagten sowie 22 ihrer insgesamt 26 Verteidiger teil.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten unter anderem vor, Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein oder diese unterstützt zu haben. Insbesondere sollen Heinrich XIII P.R. und Rüdiger v.P. als Rädelsführer agiert haben.
Das Ziel der Vereinigung soll darin bestanden haben, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Die Mitglieder der Vereinigung verbindet eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie folgen einer Vielzahl von Verschwörungsmythen, insbesondere aus der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie. Sie waren fest davon überzeugt, dass Deutschland von Angehörigen eines sogenannten „Deep State“ regiert werde. Zudem glaubten sie an die Existenz der sogenannten „Allianz“, eines technisch überlegenen, aber tatsächlich nicht existierenden Geheimbunds von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten, der ihnen die Befreiung versprochen habe.
Ab August 2021 soll die Vereinigung einen Umsturz geplant und konkret vorbereitet haben. Es wurde propagiert, dass die „Allianz“ ein Zeichen für den sogenannten „Tag X“ als Signal für das Eingreifen der Vereinigung geben werde. Die Vereinigung verfügte unter anderem über einen kabinettsähnlich strukturierten „Rat“ sowie einen militärischen Arm. Sie hatte finanzielle Mittel in Höhe von 500.000 Euro und Zugang zu einem massiven Waffenarsenal.
Weitere Einzelheiten zu den angeklagten Sachverhalten und den den Angeklagten vorgeworfenen Taten sind in der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts zur Anklageerhebung vom 12. Dezember 2023 nachzulesen. Das Verfahren wird gegen neun Angeklagte geführt, nachdem ein Angeschuldigter zwischenzeitlich verstorben ist.
Nach Feststellung der Personalien und Haftdaten der Angeklagten verlas ein Vertreter des Generalbundesanwalts den Anklagesatz aus der Anklageschrift. Anschließend belehrte der Senat die Angeklagten über ihre Rechte. Zurzeit ist die Sitzung unterbrochen. Die Angeklagten werden anschließend Gelegenheit haben, mitzuteilen, ob sie sich zur Person und zur Sache einlassen.
Die Sitzung wird am 23. Mai 2024 um 9:30 Uhr in der Außenstelle in Sossenheim, Wilhelm-Fay-Str. 20, fortgesetzt. Weitere Fortsetzungstermine sind auf der Homepage des OLG unter der Rubrik Terminvorschau einsehbar und derzeit bis Mitte Januar 2025 angesetzt.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 8 St 2/23
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