Home Politik Deutschland OLG Frankfurt: Bundesagentur für Arbeit muss Prozesskosten in Insolvenzverfahren tragen
Deutschland

OLG Frankfurt: Bundesagentur für Arbeit muss Prozesskosten in Insolvenzverfahren tragen

Share
Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Share

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit als Insolvenzgläubigerin die Kosten für Prozesse tragen muss, die ein Insolvenzverwalter in ihrem Interesse führt.

Der Fall:
Ein Insolvenzverwalter beantragte Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen Dritte aus Insolvenzanfechtung. Die Bundesagentur für Arbeit war einer der vertretenen Insolvenzgläubiger und hätte bei Erfolg der Klage erheblich profitiert.

Die Entscheidung:
Das OLG bestätigte die Ablehnung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht. Der 4. Senat begründete:

1. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht grundsätzlich von der Kostentragung befreit.
2. Insolvenzgläubigern ist es zumutbar, Prozesskosten zu tragen, wenn sie wirtschaftlich vom Ergebnis profitieren.
3. Die Verfolgung öffentlicher Interessen allein rechtfertigt keine Privilegierung bei der Prozesskostenhilfe.
4. Mögliche Haushaltsschwierigkeiten der Bundesagentur sind kein Grund für Unzumutbarkeit.

Das Gericht betonte, dass die Gewährung von Prozesskostenhilfe eine Ausnahme darstellt und nicht dazu dient, bestimmte Tätigkeiten zu fördern.

Ausblick:
Aufgrund der umstrittenen Rechtslage hat das OLG die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Rolle der Bundesagentur für Arbeit in Insolvenzverfahren haben.

Aktenzeichen: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.7.2024, Az. 4 W 13/24

Diese Entscheidung unterstreicht die Gleichbehandlung öffentlicher und privater Gläubiger in Insolvenzverfahren und könnte die Prozessführung in solchen Fällen erheblich beeinflussen.

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Deutschland

Bilanzanalyse:Geis Holding GmbH & Co. KG

Die Konsolidierung des Berichts der Geis Holding GmbH & Co. KG für...

Deutschland

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die WKK Logistik GmbH angeordnet

Aktenzeichen: 3 IN 195/24 Gericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Datum des Beschlusses: 1....

Deutschland

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Vector Foiltec GmbH angeordnet

Aktenzeichen: 531 IN 16/24 Gericht: Amtsgericht Bremen Datum des Beschlusses: 01.11.2024, 09:10...

Deutschland

Bericht: Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse für die Elbtower Hotel Management S.à r.l.

ktenzeichen: 67b IN 216/24 Gericht: Amtsgericht Hamburg Datum des Beschlusses: 29.10.2024 Sachverhalt:...