Der 5. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat das Hauptverfahren gegen die 33-jährige Zuhal A. eröffnet. Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 5. Juli 2023 wurde zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, sich an einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt und ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt zu haben.
Laut Anklage soll Zuhal A. im Jahr 2014 gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern nach Syrien gereist sein, um sich dort der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Bereits 2011 sei sie mit ihrem damaligen Ehemann Patrick N. und den Kindern nach Pakistan ausgereist, wo sich Patrick N. der „Islamischen Bewegung Usbekistans“ (IBU) als Kämpfer angeschlossen haben soll. Nach dessen Tod bei einem Drohnenangriff 2012 habe Zuhal A. erneut geheiratet und sei mit ihrem neuen Ehemann und den Kindern über Afghanistan, den Iran und die Türkei nach Syrien gelangt.
In Syrien soll die Beschuldigte ihren für den IS kämpfenden Ehemann durch die Führung des Haushalts und die Erziehung der gemeinsamen Kinder unterstützt haben. Außerdem habe sie sich in der IS-Verwaltung betätigt und in einem sogenannten „Witwenbüro“ Dolmetscherleistungen erbracht, um bei der Versorgung von Witwen gefallener IS-Kämpfer zu helfen.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Zuhal A. vor, bei der Weiterreise nach Syrien billigend in Kauf genommen zu haben, ihre Kinder durch die Verbringung in ein Bürgerkriegsgebiet erheblichen Gefahren auszusetzen. Nach ihrer Festnahme durch kurdische Einheiten im März 2019 befand sich die Angeklagte bis zu ihrer Rückführung nach Deutschland im November 2022 gemeinsam mit ihren Kindern in einem kurdischen Gefangenenlager.
Unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland wurde Zuhal A. festgenommen und befand sich aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des OLG Frankfurt in Untersuchungshaft. Ende Januar 2023 wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und die Angeklagte aus der U-Haft entlassen.
Die Hauptverhandlung wird am 12. Juni 2024 beginnen und an mehreren Terminen bis September 2024 fortgesetzt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Problematik von Islamisten, die sich im Ausland terroristischen Vereinigungen anschließen und ihre Kinder in Kriegsgebiete mitnehmen. Das Verfahren dürfte auch die Frage aufwerfen, wie mit Rückkehrern aus den Reihen des IS umgegangen werden soll und welche Konsequenzen sie für ihre Taten zu erwarten haben.
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