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OLG Frankfurt Urteil

AJEL (CC0), Pixabay
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Ali Ö., 56 Jahre alt, wegen seiner Beteiligung an der ausländischen terroristischen Gruppierung „PKK“ zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht die Konfiszierung von Beweismitteln wie Mobiltelefone und Speichermedien an. Nach Feststellungen des Gerichts war Ali Ö. seit Mitte Juli 2019 bis zu seiner Verhaftung im Mai 2022 als hauptberuflicher Funktionär der „PKK“ aktiv. In dieser Rolle übernahm er Führungsaufgaben für die Regionen Sachsen, Gießen sowie Kassel und Erfurt, gab Anweisungen an untergeordnete Mitglieder und überwachte deren Umsetzung.

Er war auch in der Organisation von Propaganda-Events und der Finanzbeschaffung für die Gruppe involviert. Das Strafmaß spiegelt Ali Ö.s Vorstrafen, seine Aktivitäten innerhalb der Gruppe und die Dauer seiner Beteiligung von fast drei Jahren wider. Seit seiner Festnahme befindet sich Ali Ö. in Untersuchungshaft, deren Fortsetzung das Gericht angeordnet hat. Das Urteil ist noch nicht endgültig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können.

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