Am Donnerstag hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, vertreten durch den 8. Strafsenat, der auch als Staatsschutzsenat bekannt ist, ein bedeutendes Urteil gefällt. Der 56-jährige Ali Ö. wurde zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Grund für diese Entscheidung liegt in seiner nachgewiesenen Mitgliedschaft und aktiven Beteiligung in der als terroristisch eingestuften Organisation „PKK“. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Beweismitteln, einschließlich Mobiltelefonen und Datenträgern, an.
In der Urteilsbegründung, die am 42. Verhandlungstag erfolgte, stellte das Gericht klar, dass Ali Ö. seit Mitte Juli 2019 bis zu seiner Festnahme eine zentrale Rolle innerhalb der PKK innehatte. Als hauptamtlicher Kader war er verantwortlich für die Leitung und Koordination der Aktivitäten in den Gebieten „Sachsen“, „Gießen“ und „Kassel/Erfurt“. Seine Aufgaben umfassten die Ausgabe von Anweisungen an untergeordnete Aktivisten, die Organisation von Propagandaveranstaltungen sowie die Beteiligung an der Finanzmittelbeschaffung für die Organisation.
Bei der Festlegung der Strafe berücksichtigte das Gericht insbesondere die früheren relevanten Vorstrafen des Angeklagten, die Art seiner Tätigkeiten in den betreuten Gebieten und die Dauer seiner Beteiligung von fast drei Jahren.
Ali Ö. wurde am 24. Mai 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, deren Fortdauer das Gericht angeordnet hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verurteilte als auch seine Verteidigung sowie die Generalstaatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, Revision einzulegen. In diesem Fall würde der Bundesgerichtshof über die endgültige Entscheidung beraten.
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