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OLG Frankfurt:Landgericht Frankfurt am Main in Sachen Alpha Patentfonds Management GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer B. Hermann u. Steffen Lohrer

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Landgericht Frankfurt am Main
18. Zivilkammer

Frankfurt am Main, 11.05.2018

Aktenzeichen: 2-18 O 204/17

Es wird gebeten, bei allen Eingaben das
vorstehende Aktenzeichen anzugeben

eschluss über die Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags

In dem Rechtsstreit

Schirm

Kläger

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann, Kaiserstraße 50, 40479 Düsseldorf,

gegen

1. Alpha Patentfonds Management GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer B. Hermann u. Steffen Lohrer, Clemensstraße 3, 60487 Frankfurt am Main,

2. RB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, vertr. d. d. Geschäftsführer Horst Beck u.a., Alt-Moabit 2, 10557 Berlin,

3. Alpha Patentfonds Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Josef Leckel, Clemensstr. 3, 60487 Frankfurt am Main,

Beklagte

Prozessbevollmächtigte zu 1, 3: Rechtsanwälte Severin Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Knesebeckstraße 3, 10623 Berlin,

Prozessbevollmächtigte zu 2: Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller
Maximilianstrasse 35, 80539 München,

hat das LG Frankfurt am Main – 18. Zivilkammer – durch den Richter Dr. Clauß als Einzelrichter am 11.05.2018
beschlossen:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Musterverfahrensantrag bekannt gemacht:

I.

Beklagte:

1.

Alpha Patentfonds Management GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer B. Hermann u. Steffen Lohrer, Clemensstraße 3, 60487 Frankfurt am Main,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Severin Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Knesebeckstraße 3, 10623 Berlin,

2.

RB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, vertr. d. d. Geschäftsführer Horst Beck u.a., Alt-Moabit 2, 10557 Berlin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller, Maximilianstrasse 35, 80539 München,

3.

Alpha Patentfonds Verwaltungs GmbH vertr. d. d. GF Josef Leckel, Clemensstr. 3, 60487 Frankfurt am Main,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Severin Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Knesebeckstraße 3, 10623 Berlin,

II.

Von dem Musterverfahren betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen:

Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG

III.

Prozessgericht:

Landgericht Frankfurt am Main

IV.

Aktenzeichen:

2-18 O 204/17

V.

Feststellungsziele:

Es wird festgestellt, dass der Emissionsprospekt über die Beteiligung am Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG in der Fassung vom 31.08.2008 (nachfolgend „Emissionsprospekt“) in wesentlichen Teilen unrichtig und damit insgesamt irreführend und unvollständig ist, nämlich

a)

dass der Emissionsprospekt zur positiven Darstellung des Patenthandels auf Seiten 21, 35, 36, 38, 39, 40 und 67 die Anzahl von Patentanmeldungen abstellt, die für die Kommerzialisierung von Patenten nachrangig sind und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 21

Marktänderungsrisiko

Sollte es zum unvorhergesehenen Eintreten von Marktänderungen wie einem erheblichen Rückgang der Patentanmeldungen oder einer plötzlich stark ansteigenden Nachfrage nach Patenten kommen, besteht das Risiko, dass sich das verfügbare Volumen an Patenten reduziert bzw. eine erhöhte Nachfrage zu ungünstigeren Konditionen für die Portfoliogesellschaft führt.

S. 35

7.2 Global wachsende Patentanmeldungen. Nach Angaben der World Intellectual Property Organisation (WIPO) waren Ende 2006 mehr als 6,1 Mio. Patente in Kraft. Für jede Erfindung wird durchschnittlich in neun Ländern Patentschutz beantragt. Die Anmeldungen nehmen zu. Laut WIPO wurden allein im Jahr 2006 weltweit 1,76 Mio. Patente neu angemeldet. Die ansteigenden Patentanmeldungen sind neben dem ursprünglichen Motiv des angestrebten Ausschlusses von Wettbewerbern u. a. auch darauf zurückzuführen, dass viele Unternehmen ein eigenes Profitcenter Patentportfolio aufgebaut haben, weil sie den komfortablen Zugang zu externem neuen (technologischen) Wissen durch Patenterwerb und die Einnahmerelevanz externer Vermarktung erkannt haben. In der globalen Wissensgesellschaft gewinnen Produktion und Handel mit Patenten eine immer größere Bedeutung.

S. 36

Patente treiben Unternehmenswerte

Die Entwicklung der Patentanmeldungen zeigt deutlich, dass patentiertes Wissen in zunehmendem Maße und nachhaltiger produziert wird: Patente sind unbegrenzte Rohstoffe.

7.3 Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim europäischen Patentamt (EPA)

7.3.1 Entwicklung der Patentanmeldungen beim DPMA. Mit über 76.000 Markenanmeldungen im Jahr 2007 wurde das Ergebnis des Jahres 2006 von rund 72.000 Anmeldungen mehr als 5,0 % übertroffen. Auch bei den Patenten setzt sich der Aufwärtstrend fort, teilte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in seinem Jahresbericht 2007 mit. Mit 60.992 Anmeldungen oder einer Steigerung von 0,6 % erreichten letztes Jahr über 400 zusätzliche Anträge die Behörde.

S. 38

Abbildung 11: Patentanmeldungen, Anteile und Anmeldungen pro 100.000 Einwohner nach Bundesländern 2006/2007

S. 37

Abbildung 12:

Patentanmeldungen nach IPC-Klassen mit mehr als 1.000 Anmeldungen im Jahr 2007

S. 39

Abbildung 12: Vergleich der 15 führenden Regionen bei den High-Tech-Patentanmeldungen in absoluten Zahlen (Gesamtzahlen) mit den 15 führenden Regionen in relativen Zahlen (je 1 Mio. Einwohner), im Jahr 2002.

S. 39

Zum Markt für Patente

Die EU-25 Länder verzeichneten im Sektor Biotechnologie seit 1990 weniger Patentanmeldungen als die Vereinigten Staaten. Die Zahlen stiegen jedoch jedes Jahr stetig an. Mit dem Ergebnis, dass der Abstand im Jahr 2002 erstmals kleiner wurde, da die US-Patentanmeldungen in der Biotechnologie bis 2000 zunahmen und seither die Zahl rückläufig ist. Neben Japan ist Deutschland, auf das 38 % aller Patentanmeldungen im Biotechnologiesektor im Jahr 2002 entfielen, das einzige Land, in dem ein stetiger, nach wie vor anhaltender, Anstieg der Biotechnologie-Patentanmeldungen zu verzeichnen war. Während beispielsweise die Vereinigten Staaten im Jahr 2000 einen Höchststand von 4.701 Biotechnologie-Patentanmeldungen erreichte, verbuchten Frankreich mit 407 und die EU-25 Länder mit 2.823 Anmeldungen im Jahr 2001 ihre höchsten Ergebnisse – das Vereinigte Königreich mit 541 im Jahr 1999 (vgl. Abbildung 15)

S. 40

Abbildung 14: Die 50 aktivsten Patentanmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt (ohne Berücksichtigung eventueller Konzernverbundenheit). Veröffentlichte Patentanmeldungen im Jahr 2006

S. 67

Abbildungen 412: Verteilung Patentanmeldungen auf IPC Klassen (Quelle: OECD, Patent Database, Dezember 2005)

b)

dass die im Emissionsprospekt gemachten Angaben zur Bewertung von Patenten auf S. 53 und 55 nicht von einer neutralen Stelle stammen, sondern von Patentinhabern selbst und diese drastisch überhöht sind und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt,

durch folgende Formulierung:

S. 53

Basis für die Ermittlung von Patentwerten war eine Befragung mittels Fragebögen, Interviews, Internet und Telefonaten von an patentierten Erfindungen beteiligten Personen in Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande und Großbritannien mit dem Ziel, Barwertschätzungen zu Patenten zu erheben. In der Erhebungsperiode Mai 2003 bis Januar 2004, wurden 27.531 Patente identifiziert und deren Inhaber kontaktiert. Nach Befragungsende lagen Antworten zu 9.210 Patenten vor, die beim Europäischen Patentamt (EPA) in der Periode zwischen 1993 und 1997 zur Erstanmeldung eingereicht worden waren.

Der durchschnittliche Wert eines „europäischen“ Patentes beträgt laut der Studie der EU-Kommission EUR 6,358 Mio.

S. 55

Zusätzlich zeigt die Studie der EU-Kommission, dass der Anteil von Patenten mit einem Wert größer als EUR 10 Mio. bei staatlichen Forschungsinstituten (10,00 %), privaten Non-Profit-Forschungsinstituten (9,25 %), großen Unternehmen (7,51 %) und in der Residualkategorie „Andere“ („other“) (10,00 %) höher ist als in der Grundgesamtheit (7,22 %) (vgl. Abbildung 31).

c)

dass der Emissionsprospekt auf S. 3 keinen Hinweis darauf enthält, dass es einen Markt für Patente zwischen miteinander nicht verbundenen und kooperierenden Unternehmen in dem aufgezeigten Umfang, der Grundlage für die Konzeption des Fonds ist, nicht gibt und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

In Deutschland steht dieser Markt noch am Anfang seiner Entwicklung, er ist offen und steckt voller ungenutzter Potentiale. Viele Unternehmen besitzen Patente, die sie selber nicht nutzen, andere hingegen gut gebrauchen könnten. Man spricht von „Schätzen auf dem Dachboden“ in Analogie zum vergessenen Koffer mit wertvollem Inhalt. Hier setzt der Alpha Patentfonds 3 an.

d)

dass der Markt für die Verwertung von Patenten im Emissionsprospekt zu positiv dargestellt wird, nämlich durch den auf S. 25 und 69 des Prospektes enthaltenen Hinweis, dass der durchschnittliche Verwertungserlös pro Patent mit 1,75 Mio. € angegeben wird und es als realistisch dargestellt wird, dass 54 % der Patente erfolgreich verwertet werden können, und die Anleger dadurch unrichtig informiert werden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 25

Selektion, Bewertung und Auswahl der Patente bzw. Patentfamilien

Durch die aufwändigen Selektions- und Bewertungsverfahren sollen nur die aussichtsreichsten 10 % der Patente/Patentfamilien der Zwischenauswahl in Verwertung genommen werden, die mit einem durchschnittlichen Verwertungserlös von € 1,75 Mio. kalkuliert werden. Es besteht die Chance, dass Patente/Patentfamilien zu höheren Verkaufspreisen verwertet werden können, als in der Verwertungsprognose unterstellt. Unter sonst gleichen Bedingungen würde dies zu höheren Rückflüssen für Anleger führen.

Verwertung der Patente bzw. Patentfamilien

In der Verwertungsprognose wird nach einem mengenmäßigen Abschlag von 46 % angenommen, dass nur 54 % der werthaltigen Patente/Patentfamilien der Endauswahl erfolgreich verwertet werden können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass mehr als 54 % der Patente/Patentfamilien erfolgreich verwertet werden. Unter sonst gleichen Bedingungen würde dies zu höheren Rückflüssen für Anleger führen.

S. 69

Nach den Wertklassen der Studie der Ludwig-Maximilian-Universität, München, ergibt sich folgende Zuordnung: bis zu 75 Patente/Patentfamilien werden kalkulatorisch der Wertklasse B zugeordnet (TEUR 500 – TEUR 2.500; Rechenwert: TEUR 830) und bis zu 60 Patente/Patentfamilien der Wertklasse A (TEUR > 2.500; Rechenwert: TEUR 2.900). Als Schätzwert für den durchschnittlichen kalkulatorischen Verwertungserlös für die Prognoserechnung der Portfoliogesellschaft ergibt sich daraus ein gewichteter Mittelwert von EUR 1,75 Mio. Für den Fonds sollen aus bis zu 75.000 Patenten bis zu 250 Patente/Patentfamilien selektiert werden. Kalkulatorisch wird angenommen, dass nur 54 %, d. h. nur 135 der bis zu 250 Patente/Patentfamilien tatsächlich erfolgreich verwertet werden können.

e)

dass der Emissionsprospekt auf S. 20, 99 nicht ordnungsgemäß und ausreichend deutlich macht, dass neben dem dargestellten Fonds zwei weitere Fonds derselben Fondsgesellschaft mit überlappenden Fondslaufzeiten mit dem identischen Konzept um die gleichen Patente und deren Verwertungen konkurrieren und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 20

Die Kompetenzpartner, denen die Aufgaben der Patentselektion, -bewertung und -verwertung übertragen wurden, führen diese Aufgaben auch für die Vorgängerfonds Alpha Patentfonds 1 und 2 durch. Die Umsetzungsleistungen in den Prozessstufen, dieser Fonds, sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung des Alpha Patentfonds 3 zeitlich unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Basisauswahl des Alpha Patentfonds 1 umfasste 49.500 Patente, von denen die vergleichsweise besten 164 Patente/Patentfamilien in das Fondsportfolio eingehen sollen. Sowohl Basisauswahl als auch Voranalyse sind abgeschlossen. Die Ziel-Zwischenauswahl als Grundlage für die Endauswahl ist mit LOIs angebunden, und 18 Patente/Patentfamilien der Endauswahl sind bereits in Verwertung. Sowohl Basisauswahl (75.000 Patente) des Folgefonds Alpha Patentfonds 2 als auch dessen Voranalyse (Filterung auf 10.000 Patente /Patentfamilien) sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung abgeschlossen. Die Phase der aus der Voranalyse mit LOIs anzubindenden und mit Patentpotentialanalysen zu bewertenden 2.500 Patenten/Patentfamilien, aus denen die vergleichsweise besten 10 % in das Fondsportfolio gehen sollen, hat bereits begonnen.

S. 99

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist bereits in den beiden Vorgängerfonds, der Alpha Patentfonds GmbH & Co. KG sowie der Alpha Patentfonds 2 GmbH & Co. KG, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführende Kommanditistin. Hieraus können sich Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Geschäftsführungstätigkeit ergeben. Gleiches gilt für die Tätigkeit der Treuhand-Kommanditistin, die diese Aufgabe bereits für die beiden Vorgängerfonds wahrnimmt. Darüber hinaus ist geplant, dass die Beteiligten die entsprechenden Funktionen auch in Nachfolgefonds wahrnehmen.

f)

dass der Emissionsprospekt auf S. 20 nicht ordnungsgemäß und ausreichend auf die Interessenkonflikte hinweist, die dadurch entstehen, dass ein weiterer Fonds derselben Fondsgesellschaft mit denselben Kompetenzpartnern die Patentselektierung und -verwertung vornehmen und wie dieser Interessenkonflikt gelöst wird und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 20

Die Kompetenzpartner, denen die Aufgaben der Patentselektion, -bewertung und -verwertung übertragen wurden, führen diese Aufgaben auch für die Vorgängerfonds Alpha Patentfonds 1 und 2 durch. Die Umsetzungsleistungen in den Prozessstufen, dieser Fonds, sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung des Alpha Patentfonds 3 zeitlich unterschiedlich weit fortgeschritten. Die Basisauswahl des Alpha Patentfonds 1 umfasste 49.500 Patente, von denen die vergleichsweise besten 164 Patente/Patentfamilien in das Fondsportfolio eingehen sollen. Sowohl Basisauswahl als auch Voranalyse sind abgeschlossen. Die Ziel-Zwischenauswahl als Grundlage für die Endauswahl ist mit LOIs angebunden, und 18 Patente/Patentfamilien der Endauswahl sind bereits in Verwertung. Sowohl Basisauswahl (75.000 Patente) des Folgefonds Alpha Patentfonds 2 als auch dessen Voranalyse (Filterung auf 10.000 Patente /Patentfamilien) sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung abgeschlossen. Die Phase der aus der Voranalyse mit LOIs anzubindenden und mit Patentpotentialanalysen zu bewertenden 2.500 Patenten/Patentfamilien, aus denen die vergleichsweise besten 10 % in das Fondsportfolio gehen sollen, hat bereits begonnen.

g)

dass der Emissionsprospekt auf S. 15 und S. 81 den Eindruck vermittelt, dass 89,68 % des Beteiligungskapitals in werthaltige Patente investiert werden, obgleich die Selektionskosten für die Patente bereits 72,76 % des investierten Kapitals ausmachen, so dass der Anleger dadurch unrichtig informiert wird und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 15

In die Investition zzgl. einer Liquiditätsreserve fließen somit 89,70 % des Emissionskapitals.

S. 81

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes hat die Portfoliogesellschaft noch nicht mit dem Erwerb der Patentverwertungsrechte begonnen. Vorgesehen ist eine Investition in den Erwerb von Patentverwertungsrechten inklusive der Erwerbsnebenkosten von 89,05 % des tatsächlich platzierten Emissionskapitals der Fondsgesellschaft bzw. 89,68 % des Genussrechtskapitals der Portfoliogesellschaft. Das heißt, dass EUR 44,525 Mio. für den Erwerb von Patentverwertungsrechten und die operativen Kosten der Struktur eingesetzt werden.

h)

dass der Emissionsprospekt nämlich auf S. 13, 71, 91, 93, 94, 106 den falschen Eindruck vermittelt, dass die Laufzeit der Fondsgesellschaft fünf Jahre betrage und als „bad case“ eine Laufzeit von 6 Jahren darstellt ohne in ausreichender Maße und Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags (S. 128) der geschäftsführenden Kommanditistin das Recht einräumt, durch einseitige Erklärung die Dauer der Gesellschaft zu verlängern und dass insofern ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 13

3.6 Fondslaufzeit

Die Laufzeit der Fondsgesellschaft endet grundsätzlich am 31. März 2014, wenn das Genussrecht bis zu diesem Zeitpunkt vollständig veräußert, eingezogen oder zurückgezahlt ist. Falls die Beendigung der Laufzeit der Fondsgesellschaft am 31. März 2014 für die Anleger wirtschaftlich schlechterdings unvernünftig sein sollte, kann die Geschäftsführende Kommanditistin die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zur vollständigen Veräußerung, Einziehung oder Rückzahlung des Genussrechts um ein Jahr verlängern.

S. 71

Auf Grund der angestrebten Fondslaufzeit von nur 5 Jahren ist die Kapitalbindung deutlich kürzer als bei herkömmlichen geschlossenen Fonds.

S. 91

Fondslaufzeit: 5 Jahre.

S. 93

4.2 Bad Case: Fondslaufzeit 6 Jahre

S. 94

Bei der Ermittlung der Auswirkungen auf die IRR Rendite p. a. durch die Verlängerung der Fondslaufzeit auf 6 Jahre wird bei der vorliegenden Kalkulation davon ausgegangen, dass der Anleger im Jahr 2 keinerlei Rückflüsse erhält und diese stattdessen im Jahr 5 erfolgen. Darüber hinaus wurde aus Vereinfachungsgründen lediglich die Fondslaufzeit um ein Jahr auf 6 Jahre verlängert, ohne weitere Änderungen in den Grundannahmen vorzunehmen.

S. 106

Eine Ausübung des Andienungsrechts ist in den folgenden zwei Fällen im nachfolgend beschriebenen Umfang möglich: a) jährlich in den Jahren 2011 bis 2013 mit Wirkung jeweils zum 31. März anteilig in Höhe von zumindest 7 % des eingeworbenen Kommanditkapitals ohne Agio. b) unabhängig von vorstehender Ziffer a) vollumfänglich zum Ende der Fondslaufzeit am 30. März 2014.

i)

dass der Emissionsprospekt auf S. 12 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis auf die Konzeption des Fonds als „Blind-Pool“ enthält und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

Bei dem Zielportfolio handelt es sich um einen sogenannten Blind-Pool, bei dem zwar der spezielle Markt und dessen Komponenten bekannt sind sowie Kriterien für die Auswahl der Anlagegegenstände festgelegt wurden (vgl. Kapitel 11.2.2,1. unter „Stufen 1, 2 und 3), jedoch die jeweiligen konkreten Anlagegegenstände noch nicht ausgewählt oder erworben wurden.

j)

dass der Emissionsprospekt auf S. 83 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis beinhaltet, dass mit dem Beteiligungskapital allein die erforderliche Anzahl von Patentenverwertungen, die für die prognostizierte Rendite erfolgen müssen, nicht zu erzielen ist und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

Erträge aus der Verwertung der Patente: Im vorliegenden Finanzmodell wird davon ausgegangen, dass 135 Patente/Patentfamilien der 250 zur Verwertung ausgewählten Patente/ Patentfamilien (vgl. Kapitel 11.2.4) zu einem durchschnittlichen Verwertungserlös von EUR 1,75 Mio. verwertet werden. Es wird angenommen, dass der Kaufpreis für die Patente nach deren Verwertung direkt der Portfoliogesellschaft zufließt, in Ausnahmefällen kann der auf den Patentveräußerer entfallende Anteil des Kaufpreises direkt an letzteren zufließen. Für den Zugang der Verwertungserlöse wird von folgender Annahme zur Verteilung der Erlöse über die geplante Laufzeit ausgegangen; 12 % in der Periode zwischen März 2011 und März 2012, 25 % in der Periode zwischen März 2012 und März 2013 sowie 63 % in der Periode zwischen März 2013 und März 2014.

k)

dass der Emissionsprospekt auf S. 65 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis auf das mit dem, dem Prospekt zu Grunde liegenden Re-Investitions-Konzept, verbundene besondere Anlagerisiko enthält und somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

Liquiditätsüberschuss laufendes Jahr: Der Cash Flow der jeweiligen Periode ergibt sich als Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

l)

dass der Emissionsprospekt auf S. 81 und 82 Kosten für rechtliche und steuerliche Beratung, Angebotsunterlagen und Gutachten in Höhe von 750.000 EUR sowie für Gründung und Strukturierung und Anlagekonzeption in Höhe von 1.375.000 EUR ausweist, die aufgrund der identischen Übernahme des Konzeptes des Vorgängerfonds so nicht entstanden sind und dass somit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 81

Für die Gründung aller zur Umsetzung der Anlage erforderlichen Gesellschaften sowie die Strukturierung und Konzeption dieser Kapitalanlage erhält die EURAM Bank AG, Wien eine Gebühr in Höhe von 2,75 % des Emissionskapitals bzw. 2,77 % des Genussrechtskapitals. Dieser Betrag schließt eine eventuell anfallende Umsatzsteuer bereits mit ein.

S. 82

Rechtliche u. steuerliche Beratung, Angebotsunterlagen, Gutachten 750.000 1,51 Gründung, Strukturierung, Anlagekonzeption 1.375.000 2,77

m)

dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 3, 11, 16, 62, 65, 69, 78, 107, 118 den falschen Eindruck vermittelt, dass für die Selektion und Verwertung der Patente die Steinbeis-Gruppe verantwortlich sei, obwohl mit dieser keine vertragliche Bindung bestand und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 3

Der Alpha Patentfonds 3 hat zwei Vorläufer, deren Umsetzung in den Händen von Steinbeis Gesellschaften liegt, gestützt auf den Steinbeis Verbund. Der weltweit tätige Steinbeis Verbund gehört zu den größten europäischen Unternehmensgruppen im Wissens- und Technologietransfer mit mehr als 725 eigenen Unternehmen, geführt von mehr als 800 Professoren

S. 11

Die Identifizierung, Bewertung und Selektion von Patenten mit einem hohen Verwertungspotenzial aus unterschiedlichen Branchen und Technologiegebieten wird durch die von der Portfoliogesellschaft beauftragten Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die ihrerseits wiederum die Steinbeis-Gruppe als weiteren Kompetenzpartner einschaltet, durchgeführt.

Für die Durchführung des gesamten technischen Prozesses der Identifikation, Selektion, Bewertung und Verwertung der Patente konnte als weiterer Kompetenzpartner die Steinbeis-Gruppe gewonnen werden. Die Steinbeis-Gruppe zählt mit über 5000 Mitarbeitern zu den führenden und renommierten europäischen Unternehmen im Technologietransfer. Die Steinbeis-Gruppe verfügt einerseits über erstklassige Expertise bei der Bewertung und Verwertung von Schutzrechten, andererseits ermöglicht die Steinbeis-Gruppe den Zugang zu den potentialträchtigen Patentinhabern und den wirtschaftlich starken Patentkäufern.

S. 16

Im Übrigen weist die Anbieterin darauf hin, dass durch die Arbeitsteilung zwischen der Alpha Gasser Patentverwertungs KG und der Steinbeis-Gruppe keine Mehrkosten entstehen; die entsprechenden Vergütungen würden in gleicher Höhe auch im Falle einer direkten Beauftragung der Steinbeis-Gruppe anfallen.

S. 62

Für die Durchführung des Beschaffungs-, Prüfungs-, Selektions-, Bewertungs- und Verwertungsprozesses hat die Portfoliogesellschaft als Kompetenzpartner die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft ausgewählt, die wiederum mit der Steinbeis-Gruppe, geführt durch Steinbeis TIB und Steinbeis M&A, kooperiert. Die Steinbeis-Gruppe verfügt einerseits über ein hohes Maß an Reputation in Wirtschaft und Wissenschaft und andererseits über die erforderlichen Strukturen und die Expertise zur zielorientierten Durchführung der Aufgaben.

S. 65

Nach Abschluss des Verwertungsvertrages erstellt die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Steinbeis-Gruppe für die jeweiligen zu verwertenden Patente bzw. Patentfamilien ein strategisches Patentprofil, das in einem Patentmemorandum dargestellt wird.

S. 69

Die Portfoliogesellschaft beauftragt die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die ihrerseits wiederum die Steinbeis-Gruppe als weiteren Kompetenzpartner einschaltet.

S. 78

Die Steinbeis-Gruppe agiert weltweit. Zum Verbund des Unternehmens, mit Stammsitz in Stuttgart, gehören Steinbeis-Einheiten und Kooperationspartner in über 50 Ländern. Die Experten des weltweiten Netzwerks kennen die länderspezifischen Wirtschaftsstrukturen, Märkte und Mentalitäten. Mit diesem Know-how ermöglichen sie einen internationalen Technologie- und Wissenstransfer.

Deshalb hat die Steinbeis-Gruppe einen guten Zugang zu Patentinhabern.

S. 107

Die Portfoliogesellschaft wird mit der Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft als Kompetenzpartner, die wiederum sehr eng mit dem weiteren Kompetenzpartner, der Steinbeis-Gruppe, zusammenarbeitet, einen Vertrag über die Identifikation, Vorauswahl und Bewertung von Patenten abschließen, der deutschem Recht unterliegt.

S. 118

Die Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG, die Alpha Patentfonds Management GmbH, die EURAM Verwaltungs GmbH, die Röver-Brönner Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, die Patentportfolio 2 S.à r.l., die Patentportfolio Stichting, die Alpha Gasser Patentverwertungs KG sowie die Steinbeis Gruppe unterliegen keiner Aufsicht.

n)

dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 21, 62, 77, 78, 84 den falschen Eindruck vermittelt, dass der Hauptfocus des Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und lnnovationsberatung (Steinbeis TIB) im Zeitpunkt der Prospekterstellung in der Verwertung von Patenten liegt und dort praktische Erfahrungen bereits vor Prospekterstellung bestanden und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 21

Die weiteren Kompetenzpartner neben der Alpha Gasser Patentwertungs Kommanditgesellschaft, die Steinbeis TIB und Steinbeis M&A, sind im Bereich der Patentbewertung und Patentverwertung auch für andere Auftraggeber (Dritte), z. B. Kreditinstitute, Unternehmen, Patentverwertungsunternehmen, tätig.

S. 62

Für die Durchführung des Beschaffungs-, Prüfungs-, Selektions-, Bewertungs- und Verwertungsprozesses hat die Portfoliogesellschaft als Kompetenzpartner die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft ausgewählt, die wiederum mit der Steinbeis-Gruppe, geführt durch Steinbeis TIB und Steinbeis M&A kooperiert.

S. 77

Für die Durchführung der Identifikation, Bewertung, Selektion und Verwertung von Patenten für die Portfoliogesellschaft wurden als weitere Kompetenzpartner das Steinbeis Beratungszentrum Mergers & Acquisitions (Steinbeis M & A) sowie das Steinbeis-Transferzentrum Technologiebewertung und lnnovationsberatung (Steinbeis TIB) mit direktem Zugang zum gesamtem Steinbeis Wissens- und Technologie-Netzwerk ausgewählt.

S. 78

Steinbeis TIB verfügt über praktische Erfahrung in den Aufgabenbereichen, Bewertung und Verwertung, Identifikation und Beschaffung von Patenten. Für die letzten beiden Aufgaben wurde Steinbeis beispielsweise ausserhalb der Alpha Patentfonds Produktlinie von einem anderen bereits platzierten Patentfonds als Dienstleister beauftragt.

S. 84

Verwertung der Patente: Das internationale Patentmonitoring und die Verwertung der ausgewählten Patente/Patentfamilien übernimmt die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft in Zusammenarbeit mit Steinbeis TIB und/oder Steinbeis M&A und erhält für diese Tätigkeit eine Vergütung von EUR 52.500 pro Patent der zu verwertenden 250 Patente.

o)

dass der Emissionsprospekt, nämlich auf den Seiten 11, 25, 60, 61, 69, 71, 78 den falschen Eindruck vermittelt, dass die Alpha Gasser Patentverwertungs- Kommanditgesellschaft (AGP) und das Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und lnnovationsberatung (Steinbeis TIB) zu den europäischen Marktführern im Technologie- und Wissenstransfer gehören und langjährige Erfahrung und Expertise in der Patentbewertung und -verwertung haben und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 11

Die Steinbeis-Gruppe verfügt einerseits über erstklassige Expertise bei der Bewertung und Verwertung von Schutzrechten, andererseits ermöglicht die Steinbeis-Gruppe den Zugang zu den potentialträchtigen Patentinhabern und den wirtschaftlich starken Patentkäufern. Die Rolle als Kompetenzpartner für die Portfoliogesellschaft innerhalb der Steinbeis-Gruppe übernehmen das Steinbeis-Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung TIB (Steinbeis TIB) und das Steinbeis-Beratungszentrum Mergers & Acquisitions (Steinbeis M&A) (vgl. Kapitel 12.2)

S. 25

Dies kann ein wesentlicher Vorteil für den Alpha Patentfonds 3 sein, der das Problem fehlender oder begrenzter Ressourcen für Patentinhaber löst, eine Verwertungsoption ohne eigenen Eigenkapitaleinsatz anbietet und dessen Geschäftsmodell von erfahrenen Kompetenzpartnern mit Expertise und Zugang zu Patentinhabern und Patenterwerbern vor dem Hintergrund eines der größten weltweit operierenden europäischen Wissenstransfernetzwerke, dem Steinbeis Verbund, durchgeführt wird.

S. 60

Der Kompetenzpartner Steinbeis des Alpha Patentfonds 3 gehört zu den europäischen Marktführern im Technologie- und Wissenstransfer, hat Zugang zu Patentinhabern und Patenterwerbern und langjährige Erfahrungen und Expertise in der Patentbewertung und -verwertung.

S. 61

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund bestehender Verwertungslücken deutscher Patente, vor allem wegen fehlender Ressourcen (Know How, finanzielle Mittel etc.), ist der Alpha Patentfonds 3 nach den Einschätzungen und Erfahrungen der Kompetenzpartner ein attraktives Angebot für Patentinhaber.

S. 69

Für die Durchführung des gesamten technischen Prozesses der Selektion, Bewertung und Verwertung der Patente ist die Steinbeis-Gruppe verantwortlich. Sie zählt mit über 5.000 Mitarbeitern zu den führenden und renommierten europäischen Unternehmen im Technologietransfer. Die Unternehmensgruppe verfügt einerseits über Expertise bei der Bewertung und Verwertung von Schutzrechten, andererseits hat sie Zugang zu potentialträchtigen Patentinhabern und wirtschaftlich starken Patentkäufern.

S. 71

Die Portfoliogesellschaft verfügt über eine hohe Professionalität bei der Vermarktung von Patenten, gestützt auf Kompetenzpartner mit Erfahrung, Expertise und Standing und ein internationales Technologie-Transfernetzwerk mit Zugang zu den Top 1.000 Patenterwerbern.

S. 78

Eine wesentliche Zielgruppe der Steinbeis-Gruppe sind technologieorientierte Unternehmen. Steinbeis ist einerseits im Bereich der Forschung und Entwicklung aktiv, andererseits bestehen Kontakte und Verbindungen zu anderen forschungstreibenden Institutionen. Deshalb hat die Steinbeis-Gruppe einen guten Zugang zu Patentinhabern. Die Expertise in nahezu allen Technologiegebieten ist entscheidende Grundlage für die Bewertung und Auswahl geeigneter Patente. Das internationale Netzwerk ist Voraussetzung für eine internationale Verwertung von Patenten. Steinbeis TIB verfügt über praktische Erfahrungen in den Aufgabenbereichen Bewertung und Verwertung sowie Identifikation und Beschaffung von Patenten. Seit 1998 erstellt Steinbeis TIB Patentbewertungen u. a. für Sparkassen, Landesbanken und die Beteiligungsgesellschaften der Sparkassen Finanzgruppe.

Es besteht große Erfahrung in der Durchführung komplexer und vergleichbarer Projekte.

p)

dass der Emissionsprospekt auf S. 62 und 117 keinen notwendigen Hinweis dazu enthält, dass Unternehmenssitz der Alpha Gasser Patentverwertungs KG lediglich das private Einfamilienhaus des Geschäftsführers Karl Gasser und dessen Ehefrau ist und insoweit ein erheblicher Prospektfehler vorliegt;

durch folgende Formulierung:

S. 62

Für die Durchführung des Beschaffungs-, Prüfungs-, Selektions-, Bewertungs- und Verwertungsprozesses hat die Portfoliogesellschaft als Kompetenzpartner die Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft ausgewählt, die wiederum mit der Steinbeis-Gruppe, geführt durch Steinbeis TIB und Steinbeis M&A, kooperiert.

S. 117

Name Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft Eingetragener Sitz/ Türlacherstraße 18 Geschäftsanschrift 6060 Sarnen Gegenstand der Das Erbringen von sämtlichen Gesellschaft Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Verwertung von Patenten.

q)

dass der Emissionsprospekt auf S. 117 nicht darauf hinweist, dass die Alpha Gasser Kommanditgesellschaft bei Prospektaufstellung nicht über das Personal verfügte, um die Verwertung der Patente durchführen zu können,

durch folgende Formulierung:

S. 117

Name Alpha Gasser Patentverwertungs Kommanditgesellschaft Eingetragener Sitz/ Türlacherstraße 18 Geschäftsanschrift 6060 Sarnen Gegenstand der Das Erbringen von sämtlichen Gesellschaft Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Verwertung von Patenten.

r)

dass der Emissionsprospekt auf S. 83 nicht darauf hinweist, dass der Zugang zu großen Unternehmen, die bereit und in der Lage wären 1,75 Mill. EUR für den Kauf eines Patentes zu investieren nur über große etablierte Broker oder lntermediäre möglich ist, zu denen die Kompetenzpartner nicht gehören;

durch folgende Formulierung:

S. 83

Erträge aus der Verwertung der Patente: Im vorliegenden Finanzmodell wird davon ausgegangen, dass 135 Patente/Patentfamilien der 250 zur Verwertung ausgewählten Patente/Patentfamilien (vgl. Kapitel 11.2.4) zu einem durchschnittlichen Verwertungserlös von EUR 1,75 Mio. verwertet werden.

Patente/Patentfamilien mit Werten zwischen TEUR 100 und TEUR 500, die während des Selektionsprozesses zum Beispiel über die 250 gesuchten hinaus identifiziert und angebunden werden, würden selbstverständlich auch verwertet werden, entweder direkt durch die Portfoliogesellschaft oder über Patentbroker und/oder Patentauktionen.

s)

dass der Emissionsprospekt auf S. 83 nicht darauf hinweist, dass die Kompetenzpartner Alpha Gasser KG, Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung (Steinbeis TIB) oder Steinbeis -Beratungszentrum Mergers & Acquisitions (Steinbeis M & A), keine großen etablierten Broker oder Intermediäre sind, die Zugang zu großen Unternehmen haben, die bereit und in der Lage wären, 1,75 Mill. EUR für den Kauf eines Patentes zu investieren.

durch folgende Formulierung:

S. 83

Erträge aus der Verwertung der Patente: Im vorliegenden Finanzmodell wird davon ausgegangen, dass 135 Patente/Patentfamilien der 250 zur Verwertung ausgewählten Patente/Patentfamilien (vgl. Kapitel 11.2.4) zu einem durchschnittlichen Verwertungserlös von EUR 1,75 Mio. verwertet werden.

Patente/Patentfamilien mit Werten zwischen TEUR 100 und TEUR 500, die während des Selektionsprozesses zum Beispiel über die 250 gesuchten hinaus identifiziert und angebunden werden, würden selbstverständlich auch verwertet werden, entweder direkt durch die Portfoliogesellschaft oder über Patentbroker und/oder Patentauktionen.

t)

dass der Emissionsprospekt auf S. 11 keinen ordnungsgemäßen und ausreichenden Hinweis aufweist, dass für die Beauftragung von großen etablierten Brokern und Intermediären Provisionen von bis zu 10 % – 20 % des Transaktionsvolumens von den Kompetenzpartnern nicht zu bezahlen sind und für diese Kosten kein Budget vorgesehen ist.

durch folgende Formulierung:

Die Kompetenzpartner wählen dann nach Maßgabe des zu erwartenden Patentwertes unter Berücksichtigung der Verwertungschancen eine Menge von bis zu 250 Patenten bzw. Patentfamilien aus, für die die jeweiligen Verwertungsrechte durch die Portfoliogesellschaft erworben werden.

Für jedes zu verwertende Patent bzw. jede zu verwertende Patentfamilie werden potenzielle Patenterwerber recherchiert. Dabei werden potenzielle Käufer identifiziert, für die die angebotenen Patente bzw. Patentfamilien einen besonders hohen Nutzen haben könnten. Abschließend werden unter Vermittlung der Portfoliogesellschaft Kaufverträge für die jeweiligen Patente bzw. Patentfamilien zwischen den Patentinhabern und den Patenterwerbern verhandelt und abgeschlossen. Dabei handelt die Portfoliogesellschaft im Namen und für Rechnung der jeweiligen Patentveräußerer. Auf die Patentveräußerer entfällt im Regelfall durchschnittlich 50% des Erlöses aus der Veräußerung bzw. Verwertung der Patente. Dieser Verwertungserlös beinhaltet die Vorabzahlung und die Zahlung für die Übernahme der Kosten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Verteidigung der Patente von durchschnittlich bis zu EUR 80.000 pro Patent/Patentfamilie (vgl. oben unter Stufe 4 und 5 und Kapitel 11.2).

VI.

Der Lebenssachverhalt:

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung im Zusammenhang mit dem Emissionsprospekt zur Beteiligung „Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG“ geltend. Der Kläger zeichnete am 06.11.2008 eine Beteiligung an der „Alpha Patentfonds 3 GmbH & Co. KG“ in Höhe von 80.000,00 € zzgl. 5 % Agio, nachdem er zu dieser Beteiligung nach seinem Vorbringen auf Grundlage des streitgegenständlichen Verkaufsprospekts vom 31. August 2008 beraten wurde. Der Kläger rügt den Prospekt als fehlerhaft (siehe Feststellungsziele).

VII.

Eingang des Musterverfahrensantrags bei dem Prozessgericht:

31.01.2018

 

Dr. Clauß

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