HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Hanseatisches OberlandesgerichtAz.: 13 Kap 2/20 Beschluss– In der Sache
Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2: gegen
Prozessbevollmächtigte zu 1 und 4: Prozessbevollmächtigte zu 2 und 3: Nebenintervenient zu 4: Prozessbevollmächtigte: – beschließt das Hanseatische Oberlandesgericht – 13. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Panten, die Richterin am Oberlandesgericht Löffler und den Richter am Oberlandesgericht Dr. Tonner am 23.03.2021: – Der Antrag der Musterkläger auf Zulassung eines weiteren Feststellungsziels vom 28.01.2021 wird zurückgewiesen. – Gründe:– Die von den Musterklägern begehrte Erweiterung ist nicht gem. § 15 KapMuG vorzunehmen, denn sie bezieht sich nicht auf ein im Rahmen des Musterverfahrens feststellungsfähiges Ziel: Ob aus dem „schlichten Ausbleiben von prospektierten und prognostizierten Ausschüttungen“ auf das Vorliegen von Prospektfehlern geschlossen werden kann, wie sie Gegenstand der schon anhängigen Feststellungsziele sind, ist eine allein im Individualprozess zu klärende Frage, die vollständig von der Person des einzelnen Anlegers abhängig ist, insbesondere seinem Vorwissen und der Frage, wie intensiv er sich mit dem Prospekt oder auch dem Ausbleiben von Ausschüttungen beschäftigt. –
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